Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von Canis Lupus
    Das muß aber in den 14Tagen nach dem Kauf passieren.
    Kein Händler tauscht nach 14Tagen das Gerät gegen ein neues.
    Nach 14Tagen ist das nach deutschem Recht eine Garantieleistung und man muß dem Händler,wo man das Handy gekauft,die Möglichkeit geben das Gerät zu reparieren.
    Und dreimal darfst du raten wo die es hin schicken zur Reparatur???


    Dann will der Händler wohl verklagt werden. Mit der Nutzungsdauer hat das überhaupt nichts zu tun. Der Verbraucher-Käufer hat 2 Jahre ab Übergabe Zeit, den Mangel beim Unternehmer-Verkäufer zu rügen und im Wege der Nacherfüllung die Nachlieferung eines mangelfreien (anderen) Geräts dieses Typs zu verlangen.


    Er muss - anders als es aus dem Gesetz hervorgeht - nicht einmal Nutzungsersatz für das Erstgerät leisten.


    Einzig eine absolute Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten bzw. relative Unverältnismäßigkeit der Nachlieferung ggü. der Nachbesserung, falls auf die Nachbesserung ohne Nachteil für den Käufer ausgewichen werden kann, könnte die Rechte des Käufers auf die Nachbesserung, also Reparatur beschränken.


    Solange dies nicht der Fall ist kann der Käufer entscheiden, was er möchte: Neues Gerät oder Reparatur des Altgeräts. Bei einem Vebrauchsgüterkauf kann dieses Wahlrecht des Käufers auch nicht beschnitten werden.


    Dem deutschen Kaufrecht ist eine Garantie übrigens ziemlich fremd. Kaum ein Verkäufer verspricht eine Garantie. Wenn dann macht das der Hersteller, hier also Nokia. Das ist aber eine völlig andere Sache.


    Zitat


    Habe deine Posts zu diesem Thema auch gelesen...Bitte nicht sauer sein,aber das ist dein Wunschdenken.Die Realität sieht leider anders aus!!!


    Dein Wunschdenken geht wohl dahin, du hättest Ahnung vom deutschen Recht....

    Viel gewichtiger als die Verschandelung der OVP würde ich noch das nicht unwesentlich erhöhte Unterschlagungsrisiko bei Versand in erkennbarer OVP einstufen. Da hat DHL sogar einen Passus in den AGB. Die Haftung ist dann gegebenenfalls völlig ausgeschlossen!

    Wat für ein Durcheinander...


    Erstens wird nicht in Schriftform, sondern in Textform belehrt.
    Zweitens muss unterschieden werden, wann belehrt worden ist. Vor Vertragsschluss, dann Regelfrist 14 Tage (bei Verträgen über die Lieferung von Waren frühestens beginnend mit deren Erhalt), wenn erst nach Vertragsschluss, dann Regelfrist von einem Monat.
    Drittens: Wurde nicht über das Widerrufsrecht belehrt, verfristet das Widerrufsrecht überhaupt nicht (Grenze: Wohl Regelverjährungsfrist). Wurden nur anderen Pflichtinformationen nicht erfüllt, beträgt die Frist 6 Monate.


    Bei Dienstleistungsverträgen (wie hier wohl einer vorliegt, das Handy ist nicht im Mittelpunkt, sondern das Telefonieren) kann das Widerrufsrecht aber unabhängig vom Ablauf der eigentlichen Frist bereits vorzeitig erlöschen, z.B. dann, wenn der Verbraucher die Dienstleistung in Anspruch nimmt.


    Hierfür müsste man wissen, wann der eigentliche Kündigungszeitpunkt des Vertrags war und ob der Tarif im Zuge der VVL geändert wurde und der Kunde diesen neuen Tarif schon genutzt hat.

    Moin,


    SPON schreibt, bei Kyrill (dem Orkan im Januar 2007) seien 50 Millionen Bäume entwurzelt worden (ob sich dieser Wert auf Deutschland oder Europa bezieht geht nicht klar hervor).


    "Damals starben 13 Menschen, etwa 50 Millionen Bäume stürzten um."


    Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,538823,00.html


    Ich kann mir diese Summe umgestürzter Bäume beim besten Willen nicht vorstellen. 50.000 oder 500.000 ok, aber 50.000.000?


    Was meint Ihr?


    EDIT: Ok, andere Quellen bestätigen die 40-50 Mio. Da habe ich mich heftig verschätzt :D

    Du hast zusätzlich einen Direktanspruch auf Begleichung des Schadens in Geld gegen den Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs der VRN.


    Deine Rechtschutzversicherung musst du eigentlich auch nicht in Anspruch nehmen, denn die Rechtsverfolgungskosten sind ein Schadensposten, den dir der Unfallgegener/dessen Haftpflicht ersetzen muss.

    Zitat

    Original geschrieben von Milchnaa


    Dauerposter: habs auf allen wegen versucht, bei geschäftskunden leider kein widerrufsrecht


    Das ist klar (wobei man mich heute bei meinem Widerrufersuchen am Telefon danach gefragt wurde, ob ich privater oder geschäftlicher Besteller bin).


    Aber dann musst du dich auch nicht ärgern, die Frist verpasst zu haben, wo nichts ist kann man auch nichts verpassen...


    BTW: Deine Frist wäre (wenn du Privatmann wärst) erst angelaufen, wenn du den PC erhalten hättest!