Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
      Dauerposter: und wer haftet nun letztendlich? DHL?


    Das kommt ganz darauf an... Erstens darauf, ob DHL mit der Ablieferung an die Nachbarin eine Pflichtverletzung des Frachtvertrags begangen hat (dazu müsste man die entsprechende Klausel in den AGB der DHL kennen), und zweitens, wenn sich DHL konform der Beförderungsbedingungen verhalten hat, ob die betreffenden Bedingungen einer AGB-Kontrolle standhalten.


    Wenn eine Ersatzzustellung an nicht bevollmächtigte Personen in den AGB vorgesehen ist, und diese AGB nicht angreifbar ist, ist es Pech des Verkäufers. Da er das Versandrisiko komplett, also von der Abgabe an DHL bis zur Übergabe an den/bzw. bis zum Annahmeverzug des Käufers trägt muss er einen Frachtführer ohne Ersatzzustellungsklausel wählen oder individuell abweichende Vereinbarungen treffen.


    Ist eine solche pauschale Klausel als AGB auch ggü. einem Unternehmer (wie hier der Verkäufer einer ist) nicht wirksam (wovon man ausgehen kann, da eine solche Klausel ja schon den Vertragszweck gefährdet), dann kann dieser DHL in Haftung nehmen.


    Der Käufer kann unabhängig davon nach §§ 421 I 2, 425 HGB aus eigenem Recht gegen DHL vorgehen, was sich in der Praxis aber als recht langwierig gestaltet.


    Muss DHL haften, und hat sich die Nachbarin einer Pflichtverletzung des mit DHL geschlossenen Auftrags schuldig gemacht, kann DHL die Nachbarin in Haftung nehmen (zumindest theoretisch dank Hartz IV)

    Re: Re: Re: Re: Notebook


    Zitat

    Original geschrieben von langsamer Vista
    Nee, der ist noch kleverer und bietet es jetzt wieder für über 1000,00 EUR an.
    hier


    Lasst uns doch mal mas-corp( 22) anschreiben und ihm mitteilen, dass er das angebotene Notebook von Herrn Kohrt für 665,-€ verlangen kann :D


    Plumper geht´s wirklich nicht mehr...


    Das Verhalten der Nachbarin und die Regreßmöglichkeit bei DHL ist für den OP völlig bedeutungslos.


    Fakt ist vielmehr: Es liegt ein VGK in der Form des Versendungskaufs vor. Der Leistungserfolg ist noch nicht eingetreten, da der OP weder Besitz noch Eigentum an der Ware erlangt hat. Die ursprüngliche Gattungsschuld hat sich mit Aussonderung und Übergabe an DHL konkretisiert, das konkrete Gut ist nicht mehr auffindbar, damit liegt Unmöglichkeit der Leistung vor.


    Grds. hat damit der Verkäufer gem. § 326 I 1 BGB seinen Anspruch auf die Gegenleistung verloren. Der Käufer muss also nicht mehr den Kaufpreis zahlen bzw. kann diesen zurückverlangen.


    § 446 BGB als systematische Ausnahme von § 326 I 1 BGB greift hier nicht, da die Sache weder dem Käufer übergeben worden ist noch dieser im Verzug der Annahme war. Auch kein Tatbestand des § 326 II ist einschlägig, da das nachbarschaftliche Verhalten dem Käufer nicht zurechenbar ist.



    Etwaige AGB seitens DHL, die eine Ersatzustellung an Nachbarn einer Regelzustellung gleichstellen haben für den Käufer keine Bedeutung. Zum einen deswegen nicht, weil der Käufer keinen Vertrag mit DHL hat, zum anderen deswegen, weil § 446 BGB recht eindeutig formuliert ist.


    Die Nachbarin steht in keiner rechtlichen Beziehung zum OP, eine Pflichtverletzung oder ein Verschulden der Nachbarin kann dem OP damit nicht zugerechnet werden.


    PS: Du bist mir aus dem Blumentopferdethread (Rechnung vergessen zu bezahlen, jetzt Mahnbescheid) noch eine Antwort schuldig ;)

    Nochmal Paypal: Keine Versandkosten, Kostenloser Versand für Sie bis 20€


    Habe ihn auf zwei email-Adressen bekommen, jeweils derselbe Code. Geht aber ggf. nur eingeschränkt, wie der 5€ Gutschein vorletzte Woche.


    Code
    C-SCHUTZ15DE


    Zitat

    Nutzungsbedingungen zur Gutschein-Einlösung
    Der Gutschein gilt nur für Artikel, die zwischen dem 11. und 24. März 2008 auf eBay.de gekauft und mit PayPal bezahlt werden. Der Gutschein gilt nur für Angebote auf eBay, bei denen PayPal von vorn herein als Zahlungsmethode angeboten wird. Bei einer späteren Einigung mit dem Verkäufer auf eine PayPal-Zahlung ist der Gutschein nicht einlösbar. Der Gutschein kann nicht auf eBay Express eingelöst werden. Jeder Gutschein kann nur für eine Transaktion verwendet werden. Ein eventuell verbleibender Restbetrag verfällt. Der Gutschein gilt nur für Versandkosten bis maximal 20 Euro. PayPal behält sich das Recht vor, die Promotion jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu beenden. Wenn Sie den Kauf des Artikels, bei dem Sie den Gutschein eingesetzt haben, rückgängig machen, kann der
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    Mobilfunkgebühren.

    Überspitzt, du triffst es...


    Wenn der Verkäufer so blöd ist, eine solche Versandart zu fordern?


    Es liegt ein Auftrag durch Verkäufer vor, dass der Käufer die mangelhafte Ware vom Leistungsort der Nacherfüllung (=Belegenheitsort der Kaufsache, h.M.) via Warensendung an den Sitz des Verkäufers schickt. Da der Käufer aufgrund der Rahmenbedingungen der Post (von welchen der Auftraggeber auch Kenntnis hat, er verschickt ja schließlich selbst auf diesem Wege) gar keine Möglichkeit hat, die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages nachzuweisen, wird man wohl davon ausgehen müssen, dass der Verkäufer konkludent auf den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung verzichtet hat.


    Wenn man den "bösen Käufer" und den Idealkäufer vergleicht macht es keinen Unterschied: Auch bei rechtmäßigen Alternativverhalten hätte der Käufer keinen Beleg über die Einlieferung der Ware.


    BTW: Folgte man deiner Ansicht, was würde ein von dir geforderter Einlieferungsbelg dann bringen? Weist ein Einlieferungsbeleg denn nach was verschickt worden ist? Oder weist er vielmehr nur nach, dass ein (mit was auch immer gefülltes) Paket an die Verkäuferadresse abgesandt worden ist? Ein prima-facie-Beweise, dass die geschuldete Sache im Paket sei gibt es nicht.

    Ohne Zeugenbeweis vom Einpacken der Ware bis zum Verlassen der Postannahmestelle hin wird es nicht wasserdicht gehen. Aber für so einen Zeugen bieten sich ja viele an...

    Gefahr und Kosten trägt, unabhängig ob es um Nacherfüllung oder Widerruf geht der Unternehmer. Ggf. wurden dir die Kosten bei Widerruf und Warenwert nicht über 40€ vertraglich auferlegt. Hier wurde wahrscheinlich aber eine Sache geliefert, die nicht der bestellten entsprach, somit greift diese Regelung nicht. Überides sehe ich hier keinen Widerruf, sondern eine Nacherfüllung.


    Nachzuweisen bliebe bei dieser Schickschuld aber die Vornahme der Leistungshandlung, also die Aufgabe der Rücksendung.


    Hat der Verkäufer aber nachweislich einen Versand via Warensendung gefordert (z.B. in einer email an den Käufer), dann würde er sich m.E. wider Treu und Glauben verhalten, machte er bei Nichtankunft die Forderung nach einem Einlieferungsbeleg. Er wusst nämlich genau, dass es einen solchen nicht gibt bei Warensendungen.


    BTW: Kommt der Verkäufer aus Datteln?

    Zitat

    Original geschrieben von Markus-S3
    Also kurz -> Penryn T8100 -> whining


    Schade, dass Dell diesem Problem nicht beikommen kann oder will. Meines (T7250) fiept unbehandelt auch wie verrückt, aber mit RmClock und richtigen Einstellungen ist davon nichts mehr zu hören, und die Akkulaufzeit wird wenn nur marginal berührt.


    Eigentlich wollte ich Dell im Wege der Nacherfüllung wegen des Whinings dazu bringen, mir eine Penryn-CPU zu verbauen. Aber darauf kann ich wohl verzichten.


    Im Sommer sollen die "richtigen" Penryns rauskommen, evtl. schafft dies Abhilfe. Oder die Penner von Dell sollen mal ein überarbeitetes Mainboard rausbringen.




    Hood: Zum Whining schreibst du nichts. Whint es? Welcher Penryn bei dir?

    Mein Beileid. Was Dell in letzter Zeit in Sachen Qualität und Service abliefert ist wirklich unter aller Sau. In polnischen Werk hat man scheinbar auf die Endkontrolle komplett verzichtet. So ein gravierender Defekt MUSS auffallen!


    Hau denen das Teil um die Ohren und gib einen Neuaftrag zu gleichen Konditionen in Auftrag.


    PS: Welchen Serviceaufkleber meinst du?

    An alle M1330 Penryn Jünger:


    Berichtet doch bitte mal, wie stark das Fiepen mit den Penryn-CPUs auftritt. Interessant wären insbesondere vergleichende Berichte von ehemaligen M1330 mit Merom Besitzern.


    Dass es auch mit den Penryns fiept scheint mittlerweile leider traurige Gewissheit zu sein, siehe diverse Amiforen (die die Penryns schon seit Mitte/Ende Januar ordern konnten)...