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Original geschrieben von BlackSektor
Wie kommst Du drauf dass die Erhöhung nicht rechtmäßig sein soll. Wenn ich dein Vermieter wäre würde ich das schon vorher prüfen ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist.
§§ 558, 558a, 558b BGB.
Ende Dezember ein Mieterhöhungsverlangen mit Wirkung zum 1.1. ohne Begründung hinzurotzen scheint der Traum vieler Vermieter zu sein.
@TE: Verabschiede dich von der Illusion des gütigen Vermieters. Wenn auch er weiß, dass die Küche nicht sinnvoll ausgebaut verkauft werden kann, wird er schon deswegen nur einen Dumpingpreis zahlen wollen. Zudem: Wer derartige "Weihnachtsgeschenke" verschickt, dem liegt nichts an seinen Mietern.
Wieviel würde die Erhöhrung mtl. absolut ausmachen?
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Weihnachten für Bauarbeiter: R250s neu orange ohne Akku 99€
http://www.ebay.de/itm/ERICSSO…-ohne-Akku-/160702439552?
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Diejenigen, die für 379€ bestellt hatten, haben tlw. heute schon Geräte auch zu diesem Kurs geliefert bekommen.
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Zitat
Original geschrieben von Calamera
Ist zwar kein Schnapper, aber wer vor Weihnachten noch ein Samsung Galaxy Nexus haben will, kann es sich für 509 € + Versand bei Handyshop.de bestellen. Laut Shop auf Lager.
Gab es dort Samstag morgen für 379€.
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Ein Unding, dass die Gutschriften bei solchen Pannen nicht automatisiert erfolgen.
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Die reguläre Prepaid-Handyflatrate scheint nicht betroffen zu sein.
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Solange die Leistung im Rahmen der Standortgenehmigung bleibt, was bei einem Paneltausch der Fall ist: Einfach so.
Wenn sich aber an der Sendetechnik etwas großartig ändert (z.B. mehrere zusätzliche TRXe), dann muss neu bescheinigt werden.