Ungültige Mieterhöhung erhalten - was würdet ihr tun?!

  • Wie kommst Du drauf dass die Erhöhung nicht rechtmäßig sein soll. Wenn ich dein Vermieter wäre würde ich das schon vorher prüfen ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist.

  • Nein, bisher ist es dem Vermieter nicht bekannt. Ich habe ja 3 Monate Kündigungsfrist.


    Naja - ich habe mal google bemüht. Eine Erhöhung die am 19. eingeht - und ab dem 1. des Folgemonats gelten soll - ist ungültig.
    Ebenso muss ein Grund angegeben werden - egal welcher.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Wie kommst Du drauf dass die Erhöhung nicht rechtmäßig sein soll. Wenn ich dein Vermieter wäre würde ich das schon vorher prüfen ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist.


    §§ 558, 558a, 558b BGB.


    Ende Dezember ein Mieterhöhungsverlangen mit Wirkung zum 1.1. ohne Begründung hinzurotzen scheint der Traum vieler Vermieter zu sein.


    @TE: Verabschiede dich von der Illusion des gütigen Vermieters. Wenn auch er weiß, dass die Küche nicht sinnvoll ausgebaut verkauft werden kann, wird er schon deswegen nur einen Dumpingpreis zahlen wollen. Zudem: Wer derartige "Weihnachtsgeschenke" verschickt, dem liegt nichts an seinen Mietern.


    Wieviel würde die Erhöhrung mtl. absolut ausmachen?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Wie kommst Du drauf dass die Erhöhung nicht rechtmäßig sein soll. Wenn ich dein Vermieter wäre würde ich das schon vorher prüfen ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist.


    Na ,die ist fast offenkundig nicht Rechtswirksam:
    Zum einen fehlt jegliche Angabe von Gründen, zum andern kann eine solche Forderung nicht , wie hier, quasi "über Nacht" durchgesetzt werden. Eine Forderung von 12% ist IMHO außerdem relativ sportlich.


    Es muss zumindest eine ausreichende Frist eingeräumt werden, damit der Mieter die Möglichkeit hat sich ggf. eine andere Wohnung zu suchen, wenn er nicht einverstanden ist. Akzeptabel wäre hier eine Frist von min. 2 vollen Monaten. Außerdem ist durch einem Zeitraum, der kürzer als die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist ist, die Kündigungsfrist für den Mieter dann nicht mehr bindend.


    Wie realistisch ist es denn, das der Vermieter die Küche überhaupt zu einem akzeptablen Preis ablöst. Ich weiß nicht ob der Vermieter überhaupt gewillt ist, einen vernünftigen Preis dafür zu zahlen. Immerhin ist es ein Risiko für ihn, später wenn er wieder einen Kunden für diese, wie es scheint, doch eher "exklusive" Wohnung , die teuer erkaufte Küche wieder entfernen zu müssen.
    Die Frage ist ja, ob sich eine eh schon schwer vermittelbare Wohnung durch eine Küche mit akzeptabler Ablöse leichter oder sogar noch schwerer vermitteln lässt.



    Als Vermieter würde ich da u.U. kein Geld reinstecken, sondern höchstens erlauben, dass die Küche drin bleibt bis ein Nachmieter entschieden hat ob er die Küche selbst ablöst oder entfernt haben will.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Wie kommst Du drauf dass die Erhöhung nicht rechtmäßig sein soll. Wenn ich dein Vermieter wäre würde ich das schon vorher prüfen ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist.


    Viele Vermieter haben leider keinen blassen Schimmer von der Rechtslage und denken, dass Mietverträge einseitig nach gutdünken geändert werden können.

  • Vielen Dank für die Infos.


    Also konkret wurde die Miete von 450 -auf- 500 Euro erhöht.
    Dazu kommen relativ saftige Nebenkosten von ca. 300 Euro.


    Das ist für unsere Gegend und eine Wohnung ohne Balkon/Garten schon eher gehoben.


    Die Gedankengänge sind wirklich super - und helfen mir wirklich. Genau das hatte ich mir auch erhofft :top:

  • randyh


    wenn du keine rechtsschutzversicherung( incl. mietrecht ) haben solltest, würde ich dir kontaktaufnahme eines ortsansässigen mietvereins empfehlen.
    geh zum naechsten mietverein und erkundige dich dort.
    die sind dort in der regel sehr freundlich und auch kulant, d.h. man wuerde dir eventuell
    auch sofort helfen koennen.


    sowas habe ich im meinem umfeld zur genuege miterleben dürfen,unfassbar.


    eines sache noch zu der einverstaendniserklärung:


    solltest du die nicht unterschreiben, wird und kann der vermieter seine forderungen gerichtlich durchsetzen.

  • Der VM kann das Mieterhöhungsverlangen natürlich nur dann gerichtlich durchsetzen, wenn es rechtlich wirksam ist.
    Vorliegend ist es jedoch so offensichtlich unwirksam, da würde ich noch nichtmal zum Mieterverein gehen, die sagen einem auch nichts anderes.

  • wenn du dem vermieter noch nicht gekündigt hast, dann würde ich dies nun im rahmen der abweisung der mieterhöhung tun.
    ansonsten käme er vielleicht wirklich auf den gedanken, das ganze gerichtlich anzugehen oder dir wiederum zu kündigen.
    wenn du ihm jetzt kündigst (zum mai oder wann auch immer), wird das mit ziemlicher sicherheit stressfreier ablaufen, als wenn du jetzt nur die mieterhöhung zurückweist.


    wenn du ihm jetzt nur mitteilst, dass du die mieterhöhung nicht akzeptierst, wird er vermutlich einen neuen, rechtssicheren anlauf nehmen und die mieterhöhung z.b. zum märz nochmals neu versuchen. wenn er weiss, dass du im mai sowieso draussen bist, wird er sich den stress eher nicht antun.

  • Also selbst wenn ich jetzt nach dem Schreiben zum 31.05. kündigen würde (lieber einen Monat mehr als Puffer) - ist das kein Problem?


    Immerhin habe ich normal ja 3 Monate Kündigungsfrist. :confused:


    Sonst könnte ja der VM irgendwie versuchen mich Ende April durch irgend ne Eigenbedarfskündigung oder so los zu werden?


    Ach und Einverständniserklärung gab es keine, welche ich unterschreiben könnte.

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