Ungültige Mieterhöhung erhalten - was würdet ihr tun?!

  • Zitat

    Geht das also alle 3 Jahre?


    Jo, das geht leider so. Muss aber an und für sich von einem Sachverständigen, so habe ich das in Erinnerung, abgedeckt sein und auch geprüft werden, sofern es sich nicht um eine normale Kostenanpassung handelt - also Betriebskosten, ect....


    cy

  • Also meine Küche hat "nur" mit Einbau und allem um die 2t Euro gekostet.
    Die Geräte sind alle noch Top, da wenig benutzt ;)
    Welchen Preis sollte man realistisch annehmen? 800-1000 Euro?


    Ich habe für den Januar noch die normale Miete bezahlt. Bin ja noch im Urlaub :)


    Wenn ich jetzt zum 31.5. kündige, wie würdet ihr am besten schreiben, dass ihr die Mieterhöhung ablehnt?

  • Hallo,


    die Frage ist vor allem :


    Wie alt ist die Küche? Gibts dafür noch irgendwo ein Vergleichsmodell?
    Welche Farbe hat sie? Eher gängig oder individuell?
    Einfache Bauladen Küchenzeile oder doch irgendwie in L-Form angefertigt


    Wenn es irgendwie eine "Markenküche" ist, schau doch mal, ob du vielleicht beim Auktionshaus was ähnliches findest und schau, was die bringt.



    Mich würde es interessieren, für was und ob du sie dann nachher los wirst. Halt uns mal auf dem laufenden

  • Also die Küche wurde beim Einzug gekauft. Ist also etwas über 2 Jahre alt.


    Farbe: Front Magnolie
    Arbeitsplatte relativ dunkel. Eher Nussbaum oder so.


    Geräte alle mit Top Energieklasse.
    Kühlschrank - eigener Gefrierschrank - Ceran Kochfel - Dunstabzug - Geschirrspüler
    Geräte keine Top Marke - aber auch kein direkter Mist.


    Sie ist eher gängig. Sprich einfach eine Gerade Zeile + einmal Hängeschränke und ein eigenes Kästchen. Gekauft wurde Sie in einem bekannten Möbelladen - aber keine Marke.


    Klar gebe ich über den Verlauf bescheid!

  • Mit dem Kauf gehen 50% vom Wert flöten und dann pro Jahr nochmal 20% runter, wenn es gut läuft also 600,- €


    Nichts verkauft sich so schlecht wie gebrauchte Küchen das wissen auch potentielle Käufer...

  • Morgen,


    da geb ich dir Recht, ist wie beim Autokauf :-)


    Wo ich mich allerdings immer wundere ist, für welche Preise gebrauchte Küchen vom Schwedenhaus weggehen.
    Hängt glaub ich auch mit der Vergleichbarkeit des Preises zusammen.

  • Dann bin ich mal gespannt :D


    Also langsam muss ich jetzt aber fast was antworten.


    Wie würdet ihr formulieren - Kündigung zum 31.05. - ?


    Irgendwie sollte ich ja auch erwähnen, was mit der Mieterhöhung ist - und dass ich die nicht akzeptiere. Nur will ich vermeiden, durch eine falsche Formulierung Angriffsfläche zu bieten.
    Oder aber, dass ich aufgrund der Mieterhöhung von 12% Kündige.


    Vielen lieben dank! die Antworten hier haben mir bereits wirklich sehr geholfen :top:



    Mein Text:

  • "Ferner stimme ich der Mieterhöhung zum XX nicht zu."


    Weiter würde ich erstmal nicht darauf eingehen und schauen was der VM nun macht.
    Den Satz mit der Frist 3 Monate würde ich weglassen - soll er doch selbst rausfinden ob das nun fristgerecht ist oer nicht.

  • Zitat

    Kündigung


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der Musterstr. 99, 12345 Musterstadt, Etage xx fristgerecht zum 31.05.2012.


    So i.O.


    Zitat


    Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, die damit auch eingehalten wird.


    Raus weil überflüssig.


    Zitat


    Als Termin für die Übergabe der Wohnung schlage ich Ihnen den 25.05.2012 vor.


    Raus - würde ich mich jetzt noch nicht drauf festlegen wollen - lieber kurzfristig und zeitnah einen Termin vereinbaren.


    Zitat


    Sollten Sie zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte jeden Termin einzeln schriftlich oder telefonisch unter 0160 xxxxxxx mit mir ab.


    1. Muss man den VM ja nicht unnötig auf dumme Gedanken bringen
    2. Wenn Du das unbedingt erwähnen willst sollte es anders formuliert sein. Der VM hat ein Besichtigungsrecht - wenn er 14 Tage vorher eine Besichtigung durch potentielle Mieter vereinbaren will kann er das tun. Darüber hinaus: Wer stimmt denn bitte Termine heute noch schriftlich ab? Brief 1: Passt es Ihnen am 14.04.? Brief 2: Nein Brief 3: Dann am 15.04. Brief 4: Nein da auch nicht usw....



    Zitat

    Es besteht weiter die Möglichkeit die eingebaute Küche abzulösen, um die Wohnung besser weitervermieten zu können. Ein Foto der Küche finden sie im Anhang.
    Der Neupreis betrug ca. 2000 Euro - ich würde die Küche für VB 1300 Euro abgeben.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Uns spätestens jetzt liegt der VM vor lachen auf dem Boden...
    (Hattet ihr überhaupt schon mal drüber gesprochen ob er an einer Ablösung Interesse hat oder ist das nur euer frommer Wunsch?)


    Ob eine Wohnung mit oder ohne Küche leichter weiter zu vermieten ist kann man pauschal gar nicht sagen, hängt sehr vom Einzelfall und vor allem von den Interessenten ab.


    Und 1.300,- €??? Wie bereits ausgeführt sind evtl. noch 600-700,- € drin, wenn Du als VHB einen Preis von 900,- € angeben würdest dann denkt der VM evtl. drüber nach. Bei einem VB von 1.300,- € wird er dankend ablehen und - sofern denn eine Küche notwendig ist um die Wohnung an den Mann zu bringen - das Ding neu aus dem Wohn-/Baumarkt für 799,- € komplett kaufen.


    Und wie stanglwirt schon schrieb: Man sollte gleich der angekündigten Mieterhöhung nicht zustimmen - hier darf man aber ruhig schon darauf verweisen, dass die Erhöhung weder fristgerecht noch begründet ist.

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