Tendenziell würde ich sagen, dass der KVA zu niedrig angesetzt war. Evtl. hat der Handwerker bei diesem mündlichen KVA die MWSt vergessen, die für Dich als Privatkunde afaik immer einzurechnen sind (Du bist ja kein Kaufmann).
Den Stundenlohn finde ich persönlich relativ niedrig.
Die Materialpreise kann ich nicht 100%ig abschätzen, da können Fachleute mehr zu sagen.
Dein Fehler war, den Auftrag ohn schriftliches Angebot oder einer Preiszusage vergeben zu haben.
Der Handwerker hat sich wie gesagt beim mündlichen KVA verschätzt.
Was ich als realistisch ansehen würde wäre eine Einigung in der Mitte des Differenzbetrag.
Blöde Situation, da der Betrag vergleichsweise klein ist und keinen all zu großen Aufwand gerechtfertigt.
Was sagt denn der Handwerker dazu, wenn Du ihm wissen läßt, dass Du die Kammer oder Deinen Rechtsanwalt konsultieren wirst?
Kommt er Dir evtl. entgegen?
Bess demnähx,
Carsten