Wenn ein Handwerker bei einem Kunden einen Schaden verursacht (z.B. Wasserrohr anbohren), dann tritt IMHO die Betriebshaftpflicht ein.
Genauso sollte es doch auch im Gaststättengewerbe sein. Wer zahlt den Anzug, wenn er durch Rotwein versaut wird?
Meiner Meinung nach solltest du Anspruch auf Schadenersatz haben.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann warst in dieser Gastronomie. Den Inhaber oder Geschäftsführer ausfindig zu machen, dass sollte nicht so schwierig sein. Muß der nicht irgendwo frei zugänglich zu lesen sein?
Ansonsten hoffe ich, dass du Zeugen hast. Dass dürfte deine Situation hoffnungsvoller gestalten.
Ich würde auf jeden Fall hartnäckig bleiben, ggfls. einen Rechtsanwalt einschalten - wenn er es nicht anders haben will.
Das das kleine noch funktioniert, würde ich nicht überbewerten. Du hast Anspruch auf eine ordnungsgemäße Reparatur. Wer weiß, wie lange dein Gerät ohne eine Reparatur noch funktioniert?
Bess dehmnäx,
Carsten