ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
Donnerstag stimmt schon
Sorry...
Falls die Unterlagen erst am Freitag ankommen, wird eine Woche später aktiviert, nehme ich an.
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ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
Donnerstag stimmt schon
Sorry...
Falls die Unterlagen erst am Freitag ankommen, wird eine Woche später aktiviert, nehme ich an.
ZitatOriginal geschrieben von schmidt3
Dagegen scheinst Du mir das typische Produkt des im deutschen Bildungswesen und der deutschen Medienlandschaft seit Jahrzehnten ablaufenden Umerziehungsexperiments zu sein, mit dem linke Gutmenschen versuchen, den "neuen Menschen" aus ihren marxistischen Seminaren der 60er über die Klassenzimmer und das "Bildungsfernsehen" a la Guido Knopp doch noch zu erschaffen.
schmidt3, unser Großmeister der ad-hominem-Arumentation.
Dazu eine Prise Verschwörungstheorie...
Ich finde es ja auch nicht gut, dass Marian nicht zwischen Nationalismus und Patriotismus unterscheidet. Das rechtfertigt aber keine Reaktion wie die Zitierte.
Außerdem strengt es mich zunehmend an, wie aggressiv du dein geschlossenes Weltbild zur Schau trägst. Dir ist hoffentlich klar, dass du dich nach deinen Äußerungen im damaligen Sozialdarwinismus-Biologismus-Thread eigentlich nicht mehr in die *demokratische* Rechte einordnen kannst.
Zum Verständnis:
Antennengewinn entsteht immer durch Bündelung.
Entweder in der horizontalen, oder in der vertikalen Ebene.
Bei den im ersten Beitrag verlinkten Antennen wird das Signal zwar immer noch in alle Himmelsrichtungen (verstärkt) abgestrahlt. "Richtung" oben und unten kommt dafür aber weniger an.
Das Strahlungsdiagramm von derartigen Rundstrahlern verändert sich mit steigendem Gewinn von einer Doughnutform zu einer Frisbeeform.
Dabei gibt es allerdings auch noch Nebenkeulen.
In der Praxis kann es auf Grund des beschriebenen Sachverhalts beim Einsatz von Rundstrahlantennen mit hohem Gewinn zu Problemen kommen, wenn eine WLAN-Versorgung über mehrere Stockwerke gewünscht wird.
Leider lässt sich das alles schwer voraussagen. Schließlich können die Funkwellen auch reflektiert werden...
Ich halte eine direkte Aufrechnung von Rehabilitation der Täter und Hilfe für die Opfer für nicht besonders glücklich.
Nur weil die Opfer in unserem System zu wenig berücksichtigt werden, so dass hier Vereine wie z.B. der Weisse Ring einspringen müssen, kann man doch nicht in einer Auge-um-Auge-Mentalität noch schlechtere Rehabilitationschancen für die Täter fordern. Aber, wie schon gesagt, ich finde die Unterstützung der Opfer von Staatsseite sollte deutlich ausgebaut werden.
Über das Strafmaß der RAF-Verbrecher kann man sicher streiten. Bei der Kritik der tatsächlichen Verweildauer bin ich sogar ganz bei Dir.
Ich würde eine als zu früh empfundene Entlassung allerdings nicht als Täterschutz bezeichnen wollen. Das ist doch ein Kampfbegriff der Law-and-order-Fraktion, der gerne gegen Freiheitsrechte in Anschlag gebracht wird (Bsp. Überwachungsgesetze).
Was Schwerstverbrechen, Sicherheitsverwahrung und die Perspektive auf das Freikommen angeht, sollte man nicht vergessen, dass zumindest in der Theorie die Chance auf Rehabilitation bestehen muss.
Eine tatsächlich lebenslange Freiheitsstrafe ohne jegliche Perspektive würde gegen die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
Wikipedia sagt dazu mal was Interessantes:
"Aus mehreren lebenslangen Freiheitsstrafen wird nach § 54 Abs. 1 StGB nur eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe gebildet. Diese Regelung wurde durch das 23. StrÄndG von 1986 (BGBl. I S. 393) eingeführt. Seither sind Urteile wie „zweimal lebenslang wegen Doppelmordes“ nicht mehr zulässig.
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45,187)."
ZitatDie Frage ist aber, wo man die Grenze ziehen sollte. Sicherlich werden die Eltern von brutalst ermordeten Kindern häufig den Wunsch verspüren, den Täter seinerseits auf möglichst entsetzliche Art sterben zu lassen. Das ist wohl verständlich, aber Rachedurst kann in einem moderen Rechtsstaat kein Kriterium der Straffestlegung sein.
Genau. Dass Opfer und deren Angehörige nicht über den Täter urteilen, sondern unabhängige Gerichte, ist eines der ältesten und bewährtesten Rechtsprinzipien.
ZitatOriginal geschrieben von *Hirschi*
Wieso Schauder? Da war die Strafe wenigstens des Namens würdig! Hier leben die Verbrecher auf Kosten der Allgemeinheit wie die ***Made im Speck***, und können sich in Ruhe Gedanken machen, wie und wann sie ihre Haft selbst vorzeitg beenden!
Hmm, dass z.B. "Hartz4" in der Praxis offenem Strafvollzug gleichkommt und es in Deutschland mittlerweile immer mehr Leute gibt, deren Ernährungssituation schlechter ist, als die eines Gefängnisinsassen, spricht Bände über den Zustand unserer Sozialsysteme und unserer Demokratie.
Aber die eine Entrechtung mit der anderern zu legitimieren halte ich für unsinnig.
Zitat
Einige hier haben scheinbar mehr Mitleid mit dem "armen" Täter, als mit den Hinterbliebenen der Opfer! :flop:
Huhu.
Mephisto
Das hast du schön gesagt.
ZitatOriginal geschrieben von schmidt3
Ich sehe das auch so, die Todesstrafe ist eine Brutalität, für die es eigentlich keine rationale Begründung gibt. Eine generalpräventive wirkung der Todesstrafe läßt sich nicht zeigen und zur Spezialprävention gibt es genügend andere Möglichkeiten.
Das sehe ich genauso. Dazu noch irreversibel und anmaßend.
Zitat
Insbesondere sollte "lebenslänglich" wieder zu dem werden, was es vom Namen her eigentlich sein sollte.
Du meinst, weil man wegen guter Führung nach 10-15 Jahren "schon" wieder freikommen kann?
Dazu fallen mir auf die Schnelle zwei Dinge ein.
Es gibt ja noch (mehrfach) Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung und (dieser Strafe eigentlich entgegengesetzt) die Prinzipien der Rehabilitation und des Verbots ungewöhnlicher und grausamer Bestrafung. (Die genauen Rechtsnormen weiß ich leider nicht auswendig).
Eigentlich ist die schlimmste Bestrafung nicht der Tod, sondern das Verschwinden lassen in "psychiatrischen Kliniken" so wie das zum Beispiel in der Sowjetunion mit Regimegegnern gemacht wurde. *Schauder* Oder diese Lobotomie-Geschichten aus den USA der 50er.
ZitatOriginal geschrieben von Wigfun
[...] 330 Euro der Marke Bulls. Ist diese Marke okay? Gibt es da etwas billigeres?
Habe zwar etwas geggogelt aber nichts gefunden was mir nun mehr zu dieser Marke sagt bzw. über die Qualität.
330 Euro? Da kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen: auf jeden Fall gebraucht kaufen! Am Besten auf einem Radflohmarkt in Begleitung eines Experten.
Wie zuverlässig ist obocom.de?
Sehr zuverlässig.
Einer der zuverlässigsten und professionellsten Händler die ich kenne.
ZitatOriginal geschrieben von Dilbert
mit allem kann man auf die Schnauze fallen..
Auf jeden Fall.
Nimmt man die jährlichen Tests der c't ernst, ist die Wahrscheinlichkeit aber verschieden groß. Und darum geht es ja.
Zitat. ich kenne n paar Firmen (große) die machen für dell support und andererseits für medion.... so pauschal kann man das nicht sagen
Na, dann hoffen wir mal, dass Medion Verträge mit möglichst vielen guten Dienstleistern schließt.
Solange nicht bekannt ist, welche das sind und wie gut sie arbeiten, bleibt der Service bei Medion-Notebooks allerdings ein Roulettespiel.
ZitatOriginal geschrieben von Dilbert
Aber sorry, welcher der großen Notebookhersteller hat noch ne eigene Werkstatt?
selbst Dell hat externe Dienstleister, genauso wie Toshiba oder Lenovo.
gut die haben vielleicht mit Glück noch n eigenes Call-Center, wenn überhaupt... aber der rest wird bei den großen auch durch andere erledigt....
Der Unterschied ist, dass es zur Qualität der Dienstleister bei Dell und Lenovo zahlreiche, überwiegend positive Erfahrungsberichte gibt, wohingegen man bei Medion jetzt die Katze im Sack kauft.
Wer weiß, am Ende schicken sie defekte Notebooks an die "Service"abteilung von Gericom. ![]()
Was helfen mir 3 Jahre Garantie, wenn ich meine Ansprüche mit einem Anwalt durchsetzen muss und die Reparaturdauer indiskutabel ist? Ich denke, man sollte die üppigen 3 Jahre Garantie in diesem Fall bei der Kaufentscheidung nicht zu stark gewichten. Wer weiß, vielleicht hat man ja Glück und der Service bei Medion wird besser, als er vorher jemals war.