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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
habe ich ja schon selbst geschrieben, dass sie unzulässig ist.
Du bist trotzdem im falschen Paragraphen, du gehst vom Widerruf aus, es ist aber in den AGB anders gemeint.
Richtig wäre der §439 (2)
Auf wessen Aussage beziehst du dich damit?
Meine Aussage bezieht sich auf die Versandkosten, die man selbst tragen muss, wenn der Artikel weniger als 40 Euro kostet.
Das ist zulässig .
Michael
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Re: ist das zulässig? Charge-Back-Gebühr bei Widerruf gem. §312b BGB
Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
In den selben AGB wollen sie auch noch die Versandkosten auf den Kunden abwälzen wenn der Artikel weniger als 40€ kostet und ein Sachmangel aufgetreten ist, das ist ja wohl erst recht unzulässig...
Diese Klausel mit den 40Euro ist zulässig! Steht auch so im Gesetzbuch drin.
§357 Absatz2
"2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
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Im Schadensfall kann man kündigen!
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Bin gestern mal einen Golf 3 gefahren, auch nicht schlecht!:D
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Bei Premiere gab es heute im Bundesliga-Gewinnspiel eins zu gewinnen (zusammen mit T-Mobile) . Also kann es nicht mehr solange dauern, bis es in die Läden kommt.
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Empfehle auch Notschlachtung! Hast du einen Organspendeausweis?:D
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Habe für mich und meine Mutter 2 Aktions Privat Tarife abgeschlossen (am 28.04.). Der Vertrag wurde allerdings erst am 02.05. ins System eingegeben. Wir bekamen beide weder die AGB (25 Euro) noch das Startguthaben (50 Euro) erstattet. MPT hat aber darauf reagiert und ein Fax an Eplus geschickt, wegen der 50 Euro SGH. Da bekommen wir vermutlich etwas erstattet. Die AGB haben wir allerdings inzwischen abgeschrieben. Igendwann hat man keine Lust mehr, da hinterherzurennen. Der Vertrag war auch so ein Schnäppchen.
Michael
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Siemensneuling
Du hast einen :gpaul:
Im Vodafone Online-Shop kostet es wirklich 299 Euro als Callya-Paket.
boecki hat Recht!
Michael
GX10i
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Also!!
Das ganze ist einfach. Man kann bei den GMX-Optionen einstellen, welche Authentifizierung bei SMTP benutzt werden soll (SMTP Authent. am Server oder SMTP-after-Pop).
Das T610 wird wahrschinlich nur eine von beiden Möglichkeiten unterstützen. Also muss man bei den Einstellungen bei GMX die richtige Variante ankreuzen, dann sollte es funzen! ("Unter Optionen-Sicherheit")
Michael