ZitatOriginal geschrieben von boozie
Zunächst solltest du Zivilrecht und Strafrecht trennen,
Wirst lachen, den Unterschied kenn ich, ging nur um das Gros der geäußerten Forderungen ;).
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Und Einschlägigkeit der hierfür in Frage kommenden §§ 123 o. 138 BGB ist in diesem Fall alles andere als abwegig, ob es dir gefällt oder nicht, letztlich wissen wir aber nicht genau genug wie es abgelaufen ist - mehr habe zumindest ich auch nicht gesagt!
Passt mir natürlich, mit der Einschlägigkeit geb' ich Dir auch gerne Recht - nur ist einschlägig nicht gleich mit brauchbar.
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Nur um es kurz zusammenzufassen:
- Die Täuschung könnte hier vorliegen, wenn nicht vernünftig über die entstehenden Kosten aufgeklärt wurde, diese Möglichkeit habe ich zumindest angenommen weil laut Bericht des OP aus 4 auf einmal 6 Verträge wurden.
Wo genau soll den die Täuschung liegen? Ihr wird wohl nicht erst zuhause aufgefallen sein, daß sie gerade sechs Verträge a 15 Euro Grundgebühr unterzeichnet hat. Zwölf mal.
Angebot: zwei Handies umsonst bei Abschluss der folgenden Verträge. Sind sie einverstanden?
Wo ist die Arglist? Warum ist das kein ganz simples vollkommen überteuertes Angebot?
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- Wucher könnte hier durch das krasse Missverhältniss von Leistung (ca. 2200€ GG) und Gegenleistung (ca. 1000€ Wert der Geräte) vorliegen. Das man dazu noch 6 Sim-Karten bekommt halte ich zumindest bei Gesamtbertrachtung für relativ unrelevant, weil die Verträge hier eindeutig nur zur Finanzierung der Geräte abgseschlossen wurden. Problematischer dürfte da sein, ob man hier Unerfahrenheit oder Willensschwäche annehmen kann, das habe ich ja bereits für fragwürdig erachtet, wobei die Tatsache, dass sie sich jetzt ggf. in psychologische Behandlung wegen des Vorfalls begiebt wieder dafür sprechen kann.
Hast Du Dich mal eingehend damit beschäftigt, in welch extrem eng gestecktem Rahmen von Wucher gesprochen werden kann?
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Auch meine weiteren Empfehlungen (GG reduzieren, Stars, Brief an die Netzbetreiber), die ja auch schon vorher genannt wurden halte ich für absolut legitim!
Von Tipps wie "ins Ausland ziehen" oder "Portemonnaie als gestohlen melden" halte ich auch überhaupt nichts, da stimme ich dir vollends zu, aber mit solchen möchte ich nicht gleichgesetzt werden.
Damit wollte ich Dich nie in einen Topf werfen, ganz klar, tut mir leid, wenn Du Dich da angesprochen gefühlt hattest.
Aber zum Thema: wenn sie ebenfalls der Meinung sei, nach obigen Kriterien anfechten zu können, nur zu; bin jederzeit zu einer kleinen sportlichen Wette hinsichtliche der Erfolgsaussichten bereit ![]()
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