Beiträge von Bayernpeter

    Das ist eine Frage die dir hier niemand 100 %ig beantworten kann. Ich kenne einen Shop, der verkauft seine Präsenter direkt vom Stecker weg, sprich wenn du das Gerät haben willast es zum Abverkauf freigegeben ist bekommst du es auch!

    Verkaufe ein Samsung Galaxy Note 10.1 LTE 2014 Edition. Der Kaufbeleg ist vom 29-12-2014 von einem Telekomshop


    Das Gerät ist gut erhalten, sehe keine größeren Macken. Eben ein gut erhaltener Präsenter. Einzig vermutlich die Verklebung unter dem Display ist nicht ganz sauber. Habe hierzu ein Foto gemacht um dies einzufangen.


    http://imageshack.com/a/img540/5004/bzIp18.jpg


    Lieferumfang:


    Galaxy Note 10.1 LTE 2014 Edition
    Stift
    USB-kabel
    Ladestecker
    OVP
    Kaufbeleg nicht personalisiert


    Haben will ich genau Euro 230,00 für das Gerät + Euro 6,00 für Versand


    1. Ich verkaufe nicht an Minderjährige Personen, sprich unter 18 Jahren
    2. Ich verkaufe nur an Personen, die mindestens 0,5 Jahre Mitglied bei TT sind oder mindestens über 150 Postings haben
    3. ich versende grundsätzlich nur versichert via Dt. Post (DHL) und nur innerhalb Deutschlands ohne Inseln.
    4. Ich übernehme keine Gewährleistung, keine Garantie o.ä. da ich eine Privatperson bin
    5. ich will nichts zu tauschen, nehme nichts in Zahlung, biete keine Nachnahme und auch keine Ratenzahlung
    6. die genannten Preise sind Festpreise und nicht verhandelbar, ich habe nichts zu verschenken und will auch nichts geschenkt. Bei Abnahme mehrerer Artikel zahlt ihr selbstverständlich nur einmal Porto
    7. ich verkaufe nur gegen Vorkasse sprich Überweisung direkt auf mein Bankkonto (Ausnahme Abholung) und erwarte dass spätestens nach drei Werktagen das Geld auf meinem Konto eintrifft. Genauso könnt ihr von mir erwarten, dass spätestens einen Werktag nach Geldeingang euer Artikel sich auf den Weg macht
    8. nach Versand schicke ich euch die Auftragsnummer zu, damit ihr selber den Versandverlauf nachverfolgen könnt.
    9. Ich hafte nicht für Verschulden des Paketdienstleisters wie bei z.B. Beschädigung, Verlust, o.ä

    Re: @Alle



    gibts nicht hinzuzufügen, Top :top:


    EDIT: Doch gibt noch was: Wenn ein Gerät noch in der Ausstellung hängt bekommt ihr das nicht. Die Shops haben ihre Vorgaben wie die Ausstellung auszusehen hat. Sollte dies bei einer Überprüfung nicht so sein steht denen Ärger ins Haus.


    Solche Verkäufer musst du dir warmhalten und pflegen!