Beiträge von Micha2500

    Hallo,


    gibt es schon eine Möglichkeit, den Bug "SIM-Karte abgewiesen" beheben zu lassen? Bei meinem 7210 tritt der im Schnitt zweimal täglich auf. Da ich das Handy meist in der Hosentasche habe, bekommt man das nicht sofort mit und ist es ganz schön ärgerlich, dass man mehrmals für ein paar Stunden nicht erreichbar war. Irgendie nicht der Sinn der Sache und schon gar nicht bei einem 500 Euro Gerät. :flop:


    Die vertikalen Streifen im Display und der miserable Klang des Lautsprechers beim telefonieren nerven zusätzlich.


    Habe SW 3.09 und D1-Netz. Überlege ernsthaft, den Schrott (und anders kann ich das 7210 bei diesem Preis-/Leistungsverhältnis nicht bezeichnen) zurückgehen zu lassen.



    Ciao
    Micha

    Soweit in den Tarifen ein Vorläufigkeitsvermerk steht, so ist das egal. Wenn man solche Klauseln anerkennt, wäre jede Willkürentscheidung des Anbieters ohne Kündigungsmöglichkeit zulässig. Das kann also nicht sein.


    Auch ist unbeachtlich, ob man den Vertrag vor Einführung von MMS geschlossen hatte. Mit der Nutzung wurde MMS zum Vertragsbestandteil (sonst müsstet ihr ja auch nicht bezahlen).


    Lediglich der Verweis auf die Einführungs- und Testphase verwehrt das SoKü.


    Finde ich aber auch schade. Ich will nicht unbedingt ein neues Handy, aber ich will auf jeden Fall nicht mehr die 4387 anrufen müssen, mir die Nummer vorher merken müssen und für die Tarifabfrage vor dem telefonieren mehr wie eine Minute brauchen, weil dieser dämliche Automat einen erst ewig vollquatscht. :flop:


    Im übrigen machen die "cleveren BWLer" bei den Netzbetreibern immer wieder die gleichen Fehler. Wer bitte bezahlt den 1,29 € für so ein Teil? Damit verkommt die MMS zum Luxusprodukt und ist nichts für die Masse. Die SMS ist nur so erfolgreich, weil 0,20 € einem einfach noch preiswert vorkommen, während man bei 1,29 € schon mehr überlegt. Die MMS folgt daher GPRS, WAP etc. ... einfach zu teuer, um richtig Spaß zu machen.

    aleusius


    Ich empfehle dir §§ 387 ff BGB als Lektrüre. Für den Fall, dass Quam einer Aufrechnung widerspricht, kann die auch gerichtlich erzwungen werden. Probleme damit würde es nur geben, wenn`s eine Insolvenz gibt.


    Allerdings ist die Aufrechnung trotzdem nur bei einer fälligen, einredefreien Forderung zulässig. Der Schaden hinsichtlich der künftig höheren Gebühren ist daher nicht aufrechenbar, da dieser noch nicht feststeht.

    @ Charlie_D


    Grob fahrlässig ist das natürlich nicht. Hier erfolgt das schädigende Ereignis, nämlich die Netzabschaltung und damit Verletzung des Vertrages, ganz eindeutig vorsätzlich (=absichtlich).


    Das Problem: Wer nicht mit Quam-Rechnungen aufrechnen kann, muss den Schadenersatz wohl einklagen.

    Ordnungsgemäße Kündigung ist nicht gleich ordentliche Kündigung (Gegensatz ist die außerordentliche Kündigung, also Sonderkündigung). Das bedeutet nur, das die Kündigung wirksam sein muss.


    Das das ganze für die Netzbetreiber ein Problem ist, ist schon klar. Aber das auf dem Rücken der Kunden auszutragen ist nicht fair. Die Jungs hatten ja lange genug Zeit, um sich entsprechende Tarife auszudenken. Warum soll der Kunde immer die A-Karte haben? Nur weil er ein Kunde ist?:D


    Ich will übrigens kein neues Gerät abgreifen, obwohl ich als alter Netztel-Geschädigter beim Wechsel zu T-Mobil nicht mal ein neues Gerät verbilligt bekommen habe. Ich will einfach nur so weiter telefonieren, wie bisher auch. Die ganze Handysubvention ist doch sowieso an dem Theater schuld. Wenn die nicht wäre, hätten wir endlich bessere Tarife und die Netzbetreiber hätten nicht eine solche Panik vor SoKü`s.


    Ach ja, klar werden nicht alle Leute aus "meinem Telefonbuch" ab November wechseln. Aber mit der Zeit ist das schon möglich und um sicherzugehen, musst du eben abfragen oder du riskierst `ne tolle Abrechnung. Wenn`s teurer ist, fässt man sich eben auch kürzer. Man telefoniert ja in der Hauptzeit auch nicht soviel mit seinen Freunden, sondern mit seinen Kunden und die sagen einem bestimmt nicht, dass sie jetzt im Netz XY sind.


    Ich denke nicht, dass die Netzbetreiber das juristisch wasserdich gemacht haben. Deren Strategie ist und bleit: probieren und mal schauen was kommt (ihr erinnert Euch an die versuchte Preiserhöhung zu E+?).

    Hmh, über die Zumutbarkeit lässt sich sicher trefflichst streiten. Ich für meinen Teil führe täglich mindestens 20 Gespräche zu anderen Mobilfunkanschlüssen. Das würde bedeuten, dass ich 20 mal täglich die Nummer abfragen müsste. Hinzu kommt, dass die Nummern in meinem Telefon abgespeichert sind und ich mir quasi alle Nummern noch mal aufschreiben müsste, weil ich sie nicht im Kopf habe. Diese Aufzeichnungen müssten auch noch immer aktuell gehalten werden. Im Auto abgehend zu telefonieren ... mir graust davor trotz FSE, wenn ich dann in meiner Liste suche. Ich denke, so einfach kann man sich das dann doch nicht machen. Effektiv ist dies eine Lösung, die nur dem Netzbetreiber Vorteile verschafft. Warten wir es ab, wie die Gerichte das sehen. Ich für meinen Teil habe meinen Vertrag noch fast 1,5 Jahre am Bein und mache diesen Zirkus so lange nicht mit. Klar, freiwillig akzeptiert T-Mobil eine SoKü garantiert nicht (Motto: dann würde ja jeder kommen).

    Die glauben doch wohl nicht ernsthaft, dass ich vor jedem Gespräch diese dämliche Nummer anrufe und abfrage. Da ist man ja mehr mit abfragen, als mit reinem telefonieren beschäftigt. Nö, sowas ist nicht Bestandteil meines Vertrages! Das stellt vielmehr eindeutig eine Verschlechterung der vereinbarten Leistungen dar. Daher werde ich dann wohl sonderkündigen und mir einen anständigen Tarif mit festen Preisen in jedes Netz suchen (Rufnummer nehme ich natürlich mit :D )