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Also auch bei 4 Lehrern kann solch ein Desaster rauskommen. Frag mal Kandidaten von juristischen Staatsprüfungen, da wird gerne mal in die Pfanne gehauen...
Ohne Rechtsanwalt der mit solch einer Thematik vertraut ist, wird das nix. Davon gibt es im Übrigen sehr wenige in Deutschland, da Prüfungsentscheidungen nur bedingt überprüfbar sind. Mit Glück darfst du nochmals zur Mündlichen antreten....
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und diejenigen die sich verwählen, spielen nicht nur nicht mit, sondern spenden nur einem unternehmen - der dt. telekom........
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Nochzum Thema:
Erstmal Bußgeldverfahren abwarten. Vorher geht eh nix.
Experten zu Bußgeldern, MPU, STVO und alles was damit zusammenhängt findet man im Forum von http://www.verkehrsportal.de
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Zitat
Original geschrieben von xlephant
Haltelinie ist das Entscheidene! Egal wieviel man von der Ampel noch sehen kann.
Quatsch.
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Ein Rotlichtvergehen liegt nicht vor, wenn man bloß die Haltelinie quert. Das kostet, wenn denn überhaupt 20 Euro. Deswegen ist es immer wichtig, fährt man versehentlich in eine Kreuzung bei Rot ein und löst eine Blitzerampel aus, Rückwärtsgang rein(sofern man zu weit in der Kreuzung steht) bzw. einfach stehen bleiben und nochmals den nächsten Blitz auslösen/abwarten. In solch einem Falle kommt nämlich gar nichts.
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Also wirklich, wenn ich bedenke, dass ich seit Jahren bei VF mit Twinstar 14 cent mit 30/30 zahlen, so wären selsbt 7-8 cent bei 60/60 kein echter Fortschritt, da 95% aller Gespräche bei mir unter 30 Sekunden sind....... Es kommt noch immer darauf an, was man tatsächlich zahlt/telefoniert.......
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Ich meinte, wieviele KM du fahren möchtest pro Jahr und insgesamt(Haltedauer).
Bist du schon mal 105/115 und 130PS im Passat gefahren????
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Beim Kauf sind geplante Laufleistung(Jahr/Gesamt), Kaufbudget und die Frage - müssen es wirklich soviele PS sein - nicht gerade unwichtig....
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Dein VM will dich auf die billige Tour loswerden. Sofern das Bewohnen der Wohnung während der Sanierung unzumutbar ist, hat dein VM Hotel oder Ersatzwohnung zu bezahlen bzw. zu stellen......Teile deinem VM mit, dass du dich über die Sanierung freust, eine vorzeitige Vertragsauflöung nicht notwendig ist und du bittest ihn zu benennen wo er dich gedenkt für die Zeit der Sanierung unterzubringen..Alternativ kannst du Ihm anbieten gegen Ablöse(Umzugskosten, "Aufwandentschädigung") einer Vertragsauflösung zuzustimmen....