Super! Danke! Bankverbindung habe ich und ich wusste auch, dass das für Gesprächsguthaben geht - nur bei der Grundgebühr war ich mir nicht sicher.
Bei O2 ist das nämlich afaik nicht der Fall.
Beiträge von bastian.tk
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Hallo,
ich habe da mal wieder eine Frage... Folgendes Szenario:
Man hat einen Vodafone 50 Student Vertrag (ca. 7,70 Euro pro Monat GG) abgeschlossen bei dem man die Grundgebühr in einem Rutsch vom Händler erstattet bekommen hat.
Kann man das Geld direkt auf sein Kundenkonto bei Vodafone überweisen und Vodafone nimmt immer die Grundgebühr vom Kundenkonto anstatt sie immer vom Bankkonto abzubuchen? -
Zitat
Original geschrieben von Fahim
Handytick.de Auszahlung jedoch als ganze Summe.
Kann schon sein - macht der oben genannte Anbieter doch auch:
"Die Erstattung der Grundgebühr über 24 Monaten zu je 7,69 Euro (Gesamt 184,56 Euro) findet per Überweisung auf Ihr im Vertrag angegebenes Bankkonto innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss statt."Habe zugeschlagen und meine Freundin wird wohl auch zuschlagen.
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Hallo,
sehe ich es richtig, dass ich bei der Auktion
http://cgi.ebay.de/KEINE-FIXKO…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
ein 6300 Handy bekomme, monatlich 50 Freiminuten habe und mir keinerlei Kosten entstehen wenn ich nach 24 Monaten kündige?
Wenn ich es richtig lese, dann wird mir die Grundgebühr für 24 Monate erstattet.
Das Handy würde mich schon reizen - und die 50 Minuten im Monat nehme ich auch gerne in Anspruch.
Allerdings suche ich den Haken - ich muss doch was übersehen haben,oder?!
:cool: -
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Hallo,
welches Handy ist ähnlich des Nokia 6230i?
Erläuterung:
Es steht eine O2 Vertragsverlängerung an und suche daher ein Handy ähnlich des Nokia 6230i (nur besser).Voraussetzungen:
- Nokia
- große Tasten
- Cam (ab. 2 MP)
- großes Display
- kein Klapp- oder Slider Handy
- BluetoothPS: das Handy ist nicht für mich.

Und: kann man den bestehenden Tarif bei O2 beibehalten?
Danke für euer Bemühen?
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Zunächst danke ich Euch für die Antworten!
ZitatOriginal geschrieben von NokiaPort.de
Es wird hier wohl oder übel zu einer Reparatur kommen, es sei denn du kannst nachweisen, dass der Mangel schon seit Anbeginn gewesen ist
Genau das ist der Punkt: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass ich den Mangel verursacht habe. Erst danach wird die Beweislast umgekehrt.
Er kann das eigentlich nur beweisen, wenn ein Schaden durch äußere Einwirkung vorliegt. Aber das Handy sieht aus wie neu - und der Fehler trat auch von allein auf.Ich werde meiner Freundin dann das mit dem Reparturdienst vorschlagen.
BTW:
Wie sieht es mit Versandkosten aus?Sorry, dass ich hier so viel frage, aber ich habe ein halbes Jahr in einem Unternehmen für Computerzubehör u.ä. gearbeitet. Und wir haben defekte Ware im Gewährleistungsfall gegen Neuware getauscht und die Versandkosten wurden auch erstattet - sofern der Kunde diese Wünsche äußerte.
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Hallo,
Ende Dezember erwarb meine Freundin über http://www.handybar.de ein Nokia 7390 im Rahmen einer o2-Vertragsverlängerung.
Das Gerät weist seit kurzem folgende Mängel auf:
Das große Handydisplay schaltet nach dem Öffnen des Handys nicht immer automatisch ein. Manchmal muss es mehrmals geöffnet/geschlossen werden. Dieser Fehler tritt mehrmals täglich auf. (Wackelkontakt?)
Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass die Beleuchtung des Displays bei hellem Hintergundbild (zum Beispiel beim Einschalten) nicht gleichmäßig ist und die Leistung des Akkus relativ gering ist. (Problem Stromversorgung/Spannung?)Nun hat sie den Händler per E-Mail kontaktiert und geschrieben, dass Sie das Handy über den Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung austauschen lassen möchte.
Der Händler hat auf die E-Mail lediglich geantwortet, dass Sie sich zwecks Reparatur an einen Reparaturdienst wenden soll und empfiehlt W-Support.
Nun meine Fragen:
- Soll sie sich darauf einlassen?
- Ist es okay, dass der Händler das Handy nicht zurücknimmt und nur auf einen Reparaturdienst verweist? (Sie hat dem Händler klar mitgeteilt, dass sie das Handy über ihn tauschen lassen möchte.)
- Hat sie nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein Recht auf einen Austausch des Geräts? (§439 Abs. 1 des BGB)
- Was ratet ihr uns? -
Hallo,
wie bekomme ich Programme (Java) auf das o2 Ice?
Weder mit dem Datenkabel noch per Bluetooth bekomme ich sie auf das o2 Ice, so dass ich sie verwenden kann.
Es geht um den herunterladbaren Fahrplan fürs Handy http://www.mofahr.de .
Beim SE K800i und Siemens Handys ist das kein Problem...
Das o2 Ice kann mit der Datei nix anfangen - aber es spielt doch Java Dateien ab - dachte ich jedenfalls... :confused: