Beiträge von bastian.tk

    Auch ein Brief hilft dort nicht - so war es bei mir damals der Fall.
    Der Telefonbuchverlag verwies mich an den Anbieter (in meinem Fall AOL).


    Bei mir ging es um eine Ortsnetzrufnummer, die über AOL (VoIP) lief.
    Trotz etlicher Mails an AOL, schaffte man es dort auch Monate nach der Kündigung nicht, die Rufnummer aus dem Telefonbuch (online und offline) zu entfernen.
    Das war ein absoluter Zirkus und der Kundenservice von AOL hat sich auf übelste blamiert.


    Letztendlich habe ich einen Brief an die AOL Geschäftsführung senden müssen. Dann ging es ganz schnell.


    Bei Portierungen:
    Generell würde ich vermuten, dass der Anbieter, der den Eintrag vorgenommen hat, ihn auch wieder entfernen müsste.

    Gestern habe ich dem Anbieter folgende Mail geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten:

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor einer Woche aktivierte ich meine drei SIM-Karten aus unten stehender Bestellung mit der Nummer xxxxxx.
    Gemäß Ihres Begleitschreibens zu den umgehend gelieferten SIM-Karten, würden die zur Bestellung gehörenden Handys "sofort und automatisch zugesandt".
    Innerhalb einer Woche sollte meines Wissens jede Inlandssendung den Empfänger erreicht haben - bei mir ist jedoch leider noch keines der Handys angekommen.
    Daher bitte ich Sie, mir den aktuellen Sendungsstatus mitzuteilen und zu prüfen, wo der Fehler liegt.
    (...)


    Bin mal gespannt, was geantwortet wird. Vielleicht sollte man noch einen Abliefernachweis verlangen?!
    Die Handys kommen jedenfalls ganz offensichtlich nicht "sofort und automatisch"! :D

    Es ist schade, wenn man hier wirbt und das Angebot plötzlich - nach nicht mal zwei Tagen - einstellt bzw verschlechtern muss.
    Trotzdem ist das Angebot natürlich noch gut, aber blöd ist so etwas für potentielel Kunden schon. Es war schließlich nicht abzusehen, dass das Angebot nur so kurze Zeit Bestand hat.


    Da gelobe ich es doch, wenn ein Anbieter direkt sagt: nur x mal verfügbar.


    Alternativ könnte man von vornherein längerfristig kalkulieren, wie zum Beispiel:
    - 220 Euro Auszahlung + Handy
    und später zum Beispiel
    - 240 Euro Auszahlung (und kein Handy)

    Da mein Bruder auch noch keine SIM-Karten erhalten hat, haben wir freundlich per Mail angefragt. Hier die Antwort:


    Hallo,
    vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
    Ihr Starterpkaet sollte heute dem Hermes- Versand zur Auslieferung an Sie
    übergeben werden und in Kürze bei Ihnen sein.
    Sollten Sie weitere Fragen oder eine Rueckfrage haben, so antworten Sie bitte
    auf diese E-Mail. Bitte achten Sie im Falle einer Rueckfrage darauf, dass der
    Ursprungstext inkl. Betreffzeile (Ticketnummer) beim antworten in der E-Mail
    erhalten bleibt. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
    Mit freundlichen Gruessen
    [Mitarbeitername entfernt]
    Customer Care Team
    congstar prepaid


    Anmerkung:
    Es scheint ein selbst geschriebener Text des Mitarbeiters zu sein, da er zum einen einen Tippfehler und zum anderen nutzt der Verfasser mal ein "ue" obwohl er auch eindeutig ein "ü" nehmen könnte...

    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Ich behaupte das die Mail mit Inhalt "Uebergabe an Versandabteilung" schon die Willenserklaerung bestaetigt die bestellte Ware auch tatsaechlich zur Auslieferung zu bringen unabhaengig von der Mail mit Inhalt"Versand erfolgt".


    Behaupten kannst Du viel... ;)
    Ich habe nicht behauptet, dass nicht geliefert wird - und ich gönne es jedem, dass er seine bestellte Ware auch erhält. Meine drei SIM-Karten sind schon angekommen, aber die Handys lassen noch auf sich warten.
    Mein Bruder hat auch erst eine Mail mit dem Text "Wir übergeben die Bestellung jetzt an unsere Versandabteilung, Sie erhalten eine gesonderte Versandbestätigung per E-Mail." erhalten.
    Man muss bedenken, dass nicht die Ware, sondern lediglich die Bestellung an die Versandabteilung übergeben wurde. (Die Versandabteilung kann (theoretisch) immer noch feststellen, dass die Ware gar nicht vorhanden ist...)


    Rechtlich beginnt der "Versand der Ware" afaik mit der Übergabe an den Post-/Paketdienst.