Beiträge von jochar

    Re: Welches Handy in der Türkei am gefragtesten bzw. gewinnträchtigsten?


    Zitat

    Original geschrieben von perpetuummobile
    Keine Ahnung, wohin sonst mit dem Thema...deshalb hier.
    Meine Eltern sind aus der Türkei, wo sie auch Haus und Hof haben. Mein Vater hatte sich vor einigen Jahren dort auch ein Auto gekauft...und zu meinem letzten Urlaub hatte ich ein Sony-Autoradio von hier mitgenommen, weil Elektrogeräte in der Türkei immer so schweineteuer sind (waren?). Da das Radio aber aus irgendeinem Grund nicht einzubauen war, bin ich mal zum nächsten Taxistand gegangen...und die Typen hätten mir das Ding fast aus den Händen gerissen. Letztendlich hab´ ich EUR 50,- mehr bekommen las ich bezahlt hatte und der Taxifahrer wahrscheinlich auch weniger, als er sonst gemusst hätte.
    Frage: Da in der Türkei ja auch ein Maga-Hype um Handies gemacht wird, möchte ich nun von hier aus 1-2 Schmuckstückchen mitnehmen, wenn im Juli in der Türkei bin. Hat zufällig jemand eine Ahnung, welche Modelle (Wahrscheinlich Nokia...aber was davon?) da besonders gut gehen und mit dem man ein gutes Abendessen raushauen kann? Zolltechnisch gesehen ist da kein Problem...hab´ mich informiert bei Freunden, die im Einkauf von einem Handelskonzern sitzen.


    Aus meinem "getürkten" Bekanntenkreis werde immer wieder Geräte wie Nokia 6100, 6610, 6600 und natürlich Samsung E700 angefragt. Damit solltest Du dort sicherlich etwas machen können ...


    Es gibt den hier:


    DVB-T Receiver zum terrestrischen Empfang von digitalen TV-Programmen am PC


    Zum Empfang des ÜberallFernsehens (DVB-T) bietet TechniSat auch eine USB-Box als externes Empfangsgerät an. Hierdurch können Laptops oder normale Computer ohne großen Aufwand einfachst mit einem vollwertigen DVB-T Empfänger sowie tollen Zusatzfunktionen nachgerüstet werden (z.B. Videotext, EPG, PVR-Software etc.).


    Die hierzu benötigte Software ist auf der Installations-CD enthalten und innerhalb kürzester Zeit betriebsbereit.


    Derzeit ist der Empfang von DVB-T bundesweit noch nicht möglich. In welchen Gebieten die digital-terrestrische TV-Ausstrahlung bereits gestartet oder schon in Planung ist, erfahren Sie unter http://www.dvb-t-portal.de


    Systemvoraussetzungen



    für Datendienste: Intel Pentium III 500 MHz (oder vergleichbarer Typ)
    für TV-Empfang: Intel Pentium III 700 MHz (oder vergleichbarer Typ)



    Weiterhin:
    256 MB Arbeitsspeicher (Minimalanforderung)
    30 MB freier Festplattenspeicher
    Freier USB-Port
    3D Grafikkarte (mind. 8 MB RAM und aktueller Treiber)
    Soundkarte (Soundblaster kompatibel)



    Betriebssysteme
    Windows 98 SE
    Windows ME
    Windows 2000 Professional/Server
    (Service Pack 3 oder höher erforderlich)
    Windows XP Home/Professional
    Windows 2003 Server
    Zusätzlich notwendige Software
    Internet Explorer 6 (oder höher)


    DirectX 9 (oder höher)


    Windows MediaPlayer 9 (oder höher)


    Anschluß an eine geeignete Zimmer- oder Hausantenne

    Ausstattungsmerkmale
    Empfang freier digitaler terrestrischer TV-Programme
    (über mitgelieferte DVB-Viewer Software)
    EPG (Elektronischer Programmführer)
    Videotext
    Digitale Videorekorder-Software mit PVR-Funktion
    (Speichern von DVB-T-Programmen auf Festplatte)
    Plug & Play
    Komplettes Softwarepaket im Lieferumfang enthalten


    Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers: 189,99 €

    Zitat

    Original geschrieben von Sencer


    Der Abstand muß eben groß genug sein, dass genausowas wie es dir passiert ist, nicht passieren kann. Ich hielt zwar früher selber 1,5-2 meter für realitätsfern, aber dein Unfall zeigt wohl deutlich, dass 1 meter nicht genug ist.


    Das sehe ich in diesem Fall etwas anders.


    Der Radfahrer ist aufgrund der Straßennutzung und durch das Ignorieren des vorhandenen Radweges seiner Präventionspflicht (Sorgaltspflichtverletzung)nicht nachgekommen.


    StVO § 1 Grundregeln
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    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


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    (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

    Deine Argumentation kann und sollte meiner Auffassung nach also nur die sein, dass der Radfahrer aufgrund seiner Nichtnutzung des vorhandenen Radweges und der dadurch verbundenen Konfrontation mit dem Schlagloch selbst für die Beiführung des Situation verantwortlich ist.


    Die Damen und Herren, die an vielen Orten Radwege einrichten werden sich das schon aufgrund von Fahrbahnbeschaffenheit sowie Verkehrsaufkommen überlegen.