Beiträge von eisenarsch

    Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Die Polizei ermittelt immer, wenn Strafanzeige gestellt wird..


    Grottenfalscher Unsinn!


    Es wird dann ermittelt wenn zweifelsfrei eine Straftat vorliegt und/oder aber ein öffentliches Interesse besteht die Tat zu verfolgen.


    So wird z.B bei geringfügiger Körperverletzung mangels öffentlichen Interesses auf den privaten Klageweg verwiesen.


    Gruss
    eisenarsch

    Zitat

    Original geschrieben von mpp2008
    Es werden für kurze Datenverbindungen (kann leider nicht messen, wieviel!) tatsächlich nichts berechnet, obwohl es laut Tarifbedingungen ja eine Aufrundung auf 1 Cent geben soll.



    Kann ich auch bestätigen!


    Kleine Datenmengen werden nicht berechnet.



    Gruss
    eisenarsch



    Auf Nachfrage im Chat soeben wurde mir bestätigt, dass mir das Internetpack-L am 01.07. neu hinzugebucht wurde und die neuen Konditione greifen.



    Gruss
    eisenarsch

    Zitat

    Original geschrieben von nemesis001
    Ich hab auch keine SMS bekommen. Wie sieht es bei den anderen aus? Auch hat sich die Mindestvertragslaufzeit des Pack L nicht verlängert. Ist weiter bei einem Monat.


    Ich habe jetzt nach 24h auch noch keine SMS erhalten (Aussage Hotline war aber, dass der Wechsel per SMS bestätigt wird) .
    Wenn ich in online in meiner Vertragsverwaltung schaue hat sich auch nichts geändert!



    Gruss
    eisenarsch

    Zur Info:


    Hab gerade bei der Hotline angerufen, wegen Umstellung meines Internet-L auf die neuen Konditionen. Die sehr nette Dame meinte, das ist kein Problem und ich werde auch eine entsprechende SMS als Bestätigung erhalten. (Bin normaler Vertragskunde mit kostenloser Hotline).


    Gruss
    eisenarsch

    Re: Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen


    Zitat

    Original geschrieben von little-endian
    Bestuende nicht die Moeglichkeit, die Erbringung eines uneingeschraenkten Zugangs oder Bereitstellung eines entsprechenden APN gerichtlich zu erzwingen?


    Nein, da es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt und keiner gezwungen ist ein Produkt zu kaufen das seinen Ansprüchen nicht genügt.

    Kann es sein,


    - dass die WebnWalk ExpressCard 2 nicht mit der originalen Einwahlsoftware
    funktioniert
    - die Karte evtl. einen Sim- oder Netlock besitzt


    Nutze die WebnWalk ExpressCard 2 mit O2 und Internetpack-L ohne Probleme,
    allerdings


    - vor dem Patchen ohne Einwahlsoftware von T-Mobile (weil funktioniert nicht mit o2)
    => Pincode-Abfrage über Hypeterminal abschalten
    AT+CLCK="SC",0,"XXXX" Abschalten der PIN-Abfrage (XXXX muss durch die PIN
    ersetzt werden).
    => DFÜ-Verbindung anlegen


    - nach dem Patchen mit der originalen Option-Firmware funktiert auch der
    Option-Verbindungsmanager


    Aber ACHTUNG: Ein Net- oder Simlock wird meines Wissens nach auch durch das Patchen mit der originalen Firmware nicht beseitigt



    Gruss
    eisenarsch

    Nutze das Q9h seit knapp eine Jahr und kann die Aussagen von el_pipe voll bestätigen. Habe vorher schon einige Smartphones benutzt, aber das Q9h ist beste Gerät was ich jemals hatte. Wenn man sich an die Einhandbedienung gewöhnt hat ist ein Touchscreen für mich schon fast ein Rückschritt.


    Die praxisfernen Labortests von irgendwelchen "Fachzeitschriften" sind vollkommener Schwachsinn!!!


    Nutze es mit Route66 problemlos auch als Navi (mit BT-Maus)



    Tipp zum Wecker:
    CT Scheduler Lite (Freeware) installieren und man kann sich von seiner Lieblingsmusik wecken lassen. Unterschiedliche Profile sind möglich und man kann mit diesem Tool natürlich auch ander Programme auf dem Smartphone schedulen!


    http://www.connectivetools.com/ctschedulerlt.html



    Noch ein Tipp:
    Habe mir direkt in den USA die Ultra Slim Pouch bestellt:
    http://www.senacases.com/Products/MOTO-Q9H-LEATHER-CASES


    War mit FedEx nach vier Tagen da und hat insgesamt 27€ gekostet. Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrzoll wird nicht berechnet, da unter 100€!




    Gruss
    eisenarsch