Beiträge von addictivebn
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Original geschrieben von mapa812
Wenn dir die Optik zusagt und dich der Preis nicht stört… Ich kann die IAC-25 wirklich nur empfehlen.
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mapa812Diese Tasche nutze ich auch und bin absolut zufrieden damit, ich glaube, ich habe bei ebay rund 15 Euro dafür bezahlt, ein guter Kurs.
Gruß,
Oliver
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Original geschrieben von Stefan
Manchmal ergeben sich die Antworten einfach so von selbst. Faszinierend. :eek:Ein Aufhebungsvertrag geht dann mit keiner Sperre einher, wenn die Klausel enthalten ist, dass, wenn der Aufhebungsvertrag nicht zustande gekommen wäre, die betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.
Das weiss aber jeder mittelmäßige Anwalt von sich aus.
Stefan
Einen Aufhebungsvertrag schliesse ich , wenn ich bereits einen neuen Job habe, oder aber alternativ in den Vorruhestand gehen möchte!
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Original geschrieben von touri
Um euch daran zu erinnern, hat LA dieses Jahr wirklich nur für die TdF trainiert, die Olympiade hat er bereits abgesagt!
touri
Was soll er auch dort? Sein Doppingprogramm bringt ihn lediglich zur Tour in Höchstform!

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Original geschrieben von Sidney
Agenturen melden: DFB verständigt sich mit Klinsmann auf ZweijahresvertragAngeblich soll er dafür 5 Millionen Euro erhalten, unglaublich, wie es ein mittelmäßig begabter Fußballer wie er geschafft hat, sich so dermassen die Taschen vollzustopfen! :flop: :flop: :flop:
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Original geschrieben von Thomas4711
Eine Abfindung wird normalerweise nur dann gezahlt, wenn du freiwillig mit einem Aufhebungsvertrag das Unternehmen verlassen wirst weil z.b. deine Stelle weg rationalisiert wird.Sorry, ist totaler Blödsinn! Wenn der Arbeitsplatz wegrationalisiert wird, erhält man eine betriebsbedingte Kündigung! Ein Auflösungsvertrieb zieht eine Sperre des AG mit sich!
ZitatOriginal geschrieben von Thomas4711
Dann ist der Normalbetrag 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr plus / minus x. Das ist dann Verhandlungssache.Auch total falsch, 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr!
ZitatOriginal geschrieben von Thomas4711
In deine Fall steht dir keine Abfindung zu, da du gekündigt wurdest. Zudem sind Abfindungen keine Pflichtleistungen des AG, sondern freiwillig, der kann dir eine geben, der kann es aber auch sein lassen.Liest du eigentlich, was du schreibst? Sorry, aber selten so einen Mist gelesen!
Je nach Art der Kündigung ist eine Abfindung eine Pflichtleistung, z.B. bei der betriebsbedingten Kündigung!
Warum sollte ich als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, wenn ich kündige? Dies sagt einem doch schon die Logik!ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Thomas4711
schmusehandy
Sorry, aber dies ist dein Pech. Es war dein Telefonanschluss und damit hat die genauso sorgfältig umzugehen wie mit allen anderen Arbeitsgeräten, die dir dein AG zur Verfügung stellt. Du bist dafür haftbar und wenn es mit guten Worten usw. nicht, das du deinen Kollegen verbietest, dein Telefon zu nutzen, dann muss es eben mit härteren Mitteln verhindert werden. Notfall schliesst du das Telefon jeden abend in den Schreibtisch ein.
Für den AG bist du alleine haftbar und nicht die anderen.Notfalls muß er dann eben die Leitungen kappen, richtig? :flop:
Wie der Rest deines Postings ist auch diese Aussage - richtig - totaler Blödsinn!
Ich hafte natürlich NICHT für den Schindluder, den andere mit meinem Telefon treiben!
Wir hatten im Unternehmen ein paar arabische Putzfrauen, die dann zu Abend mit ihren Familien in der Ferne telefoniert haben, und zwar von Anschlüssen der Angestellten.
Denen hat man dann eine Falle gestellt und sie in flagranti erwischt.
Der AG muß mir nachweisen, dass ich diese Gespräche geführt habe!Gruß,
Oliver
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Sieht verdammt geil aus, Neo! :top:
Du hast wie immer einen guten Job gemacht.
Könntest du das schwarze Bild auch mal als Theme einstellen?

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Original geschrieben von m@rtin
24.07.2004 - Samstag
Premiere Krimi
23:00
Der Schattenmann
Miniserie, D 1994
Laufzeit: 125 Minuten
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.einfach mal unter http://www.klack.de schauen. Da gibt es auf der linken Seite ein Feld "TV-Schnellsuche".
Die Zeiten erfährt man auch aus dem Programmheft, ohne Premiereempfang nützt es ihm nur nicht gerade sehr viel!

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Original geschrieben von Neo(HH)
Picasso hat viele schöne Bilder
Gib mir doch einfach mal einen Link zu einem Bild. Gerne auch per PN.
Hast ja Recht, ich soll nicht so faul sein, suche dir gerade mal welche raus

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Original geschrieben von Nikolaus
schmusehandyDas wichtigste an der ganzen Sache ist, daß Du fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht Klage auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist einreichst. (§4 KSchG) Die Frist beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Auch darauf achten, daß derjenige, der die Kündigung ausgesprochen (unterschrieben) hat auch dazu berechtigt ist eine Kündigung auszusprechen.
Danach haben Du und Dein Rechtsanwalt dann genügend Zeit für alles weitere. Und so wie sich das alles anhört, wird es dann wohl auf einen außergerichlichen Vergleich hinauslaufen.
Meiner laienhaften Meinung nach (2 Semester Arbeitsrecht im Nebenfach als BWLer), wird Dein (Ex-)Arbeitgeber mit seiner Kündigung nicht beim Arbeitsgericht duchkommen, da die von der Rechtssprechung normalerweise erwartete vorhergehende schriftliche Abmahnung nicht erfolgt ist.Viel Glück und vor allem fang schonmalan, Dir wie von Stefan bereits empfohlen, einen neuen Job zu suchen.
Man hat ihm fristlos gekündigt, da bekommst du vorher keine Abmahnung!

Immer diese Spekulationen..tze....