Ich habe zur Zeit auch mal wieder das alljährliche Problem, dass die mein Kindergeld gestrichen haben.
Ich mache zur Zeit ein duales Studium und habe dementsprechend auch Einkünfte. Leider komm ich auch über den Freibetrag drüber. Aber durch Spritkosten ist mein Gehalt effektiv nur ein gutes Taschengeld, daher mein Versuch noch Kindergeld zu bekommen.
Als Werbungskosten anerkannt wurde folgende Kosten:
- Kilometerpauschale 120 Tage * 52 km * 0,30 Euro = 1872€
- Kilometerpauschale 100 Tage * 25 km * 0,30 Eur0 = 750€
- Sozialversicherungsbeiträge (KK, RV, KSt, Soli)
Das wars auch schon und leider reicht das nicht.... Es sind noch ca. 1000€ zu viel. Unser Steuerdozent hat erzählt, dass auch "private Versicherungen" à la KfZ-Versicherung etc. dazu gerechnet werden können. Ich hab denen dann die Police meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (monatlich 23€) und die meiner privaten Rentenversicherung (monatlich 100€) als Kopie geschickt. Das Schreiben ist jetzt zurück gekommen mit der Begründung, dass nur SV-Beiträge angerechnet werden können.
Wer hat denn jetzt Recht? Gibts dazu ein Urteil von irgendeinem Gericht?
Irgendwo hier im Thread stand, dass beim Einkommen nur die Netto-Einkünfte berücksichtigt werden dürfen. Das würde mir ja auch schon reichen. Damit hätte ich monatlich ~200€ weniger Einkünfte. Aber wenn ich mit Netto Einkünften rechne, dann kann ich doch die SV-Beiträge nicht mehr ansetzen oder?