ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Cohni
booner
Richtig, aber nur für den Fall, daß der Verkäufer eigentlich ursprünglich die Absicht hatte, die Verträge zu erfüllen. Aber wenn ich das ganze richtig verstanden habe (Oder habe ich jetzt irgendwie einen größeren :gpaul:?), ist doch der Verkäufer schon mit der Absicht in den Vetrag gegangen, diesen nicht zu erfüllen. Sorry, aber eindeutiger geht es kaum Richtung § 263:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitstsrafe......"
Und da die Geräte dann theoretisch aus dieser Straftat stammen, könnte meretzky diese nicht kaufen, da er das ja vorher wußte. Wie man die Telefone dann rechtlich nennt, bemakelt oder Hehlerware ist doch erstmal egal. Man kann an solchen Sachen kein Eigentum erwerben. Das ist früher so gewesen und heute auch noch, egal wie nun der Terminus ist.
Hi,
genau so sehe ich das auch, hätte ich bloß nicht alles hinter fragt aber so.....
Kann nicht die Geräte mit einem ruhigen Gewissen weiter verkaufen und besonders hier nicht bei TT.
Am besten wir machen hier ein Schloß hin !
Gruss
Maretzky