Beiträge von Bob_Harris

    Normalerweise sollte man ein ersoffenes Handy zunächst NICHT einschalten, sondern so weit wie es geht auseinanderbauen (Cover, Akku) und die Teile trocknen lassen.


    Wenn sich vielleicht Kaffee am Display angesammelt hat, wirst Du wahrscheinlich nicht darum herumkommen, das Teil bei Siemens einzusenden...


    Good Luck
    Bob

    Zitat

    Original geschrieben von T.W.G
    kann mich Kaske nur anschliessen ...


    Ebenfalls! :top:
    Kenne sogar Leute, die nutzen iTunes, obwohl sie gar keinen iPod haben. Einfach um Ordnung in ihre CDs zu bringen.

    Bei meinem S65 mit T-Mobile SW kommt bei jedem Einschalten zw. Einschaltanimation und Finden des Netzes kurz der Start-Assistent aufs Display. :confused:
    Man muss nichts drücken, ist auch immer nur ganz kurz... Behindert mich jetzt nicht sonderlich, vielleicht weiß aber trotzdem einer von Euch, woran es liegt und wie man es wegbekommt.
    Habe die neueste T-Mobile FW drauf (V 16 - Variant: B400).


    Gruß
    Bob

    Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Ich frag mich wirklich was Du jetzt noch hören bzw. lesen willst?
    Chickenhawk hat schon nen § genannt und die Auktion wurde auch inzwischen gelöscht.
    Desweiteren stand der Artikel auch noch in der falschen (irreführenden) Kategorie. Allein das würde schon ausreichen....


    Ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob Du geistig in der Lage bist, dieser Diskussion zu folgen. :confused:
    Chickenhawk hat einen § genannt, aber ist Chickenhawk Anwalt o.ä.? Hier bei TT wimmelt es von Threads, wo User irgendwelche §en zitieren, ohne wirklich zu wissen, ob diese in dem konkreten Fall zur Anwendung kommen dürfen.


    Das die Auktion nach den eBay Grundsätzen unzulässig ist, haben wir glaube ich jetzt hinlänglich geklärt. Nur noch mal für Dich:
    eBay-Grundsatz <> Deutsches Gesetz

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    oder willste etwa wissen ob die Aktion "legal" ist und du auf dem Zug aufspringen kannst ;) ?
    Just kidding!


    Nein, ganz bestimmt nicht. Wie oben geschrieben finde ich diese Auktionen verwerflich. :flop:
    Aber für mich bleibt immer noch die Frage offen, ob sie nur nach den eBay Grundsätzen unzulässig sind oder ob es wirklich ein Gesetz gibt, das so etwas verbietet.

    Zitat

    aber sowas kann und darf es einfach nicht geben und da brauch man keinen Juristen für,


    Eben doch, es gibt genug Beispiele, wo die tatsächliche Gesetzeslage vom gesunden Menschenverstand abweicht...

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    StGB § 263 Betrug


    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Das genau würde mich eben interessieren, da ja sämtliche Informationen im Auktionstext stehen, nur eben versteckt im Kleingedruckten.
    Vielleicht gibt es ja einen angehenden Juristen hier, der das mal beantworten kann.


    Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    @SuperBob

    Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    bobbele


    Bist Du lustig... :eek: