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Original geschrieben von IsQb
Der Akku zeigte bei mir auch noch alle Striche beim ersten Starten an - nur voll war er trotzdem nicht (ca. zur Hälfte bis drei Viertel...).
Das war ja bei Nokia eig. schon immer so, dass es nicht kontinuierlich runtergezählt hat... OK, dann scheint wohl alles in Ordnung zu sein... Danke
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Hm, also ich hab aktuell über 60 im Eingang...
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Code ist 0539335
Edit: Ist wohl in der Tat ein freies Gerät, aber mit NB-Einstellungen (CV = Country Variant).
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2108765#post2108765
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Hallo,
habe heute von einem Online-Shop mein neues Nokia N73 erhalten. Zunächst machte mich stutzig, dass die OVP nicht mehr eingeschweißt war und auch das Tütchen, in dem das Gerät in der Verpackung liegt, nicht mehr zugeklebt war. Der Akku war übrigens auch fast voll geladen (normal bei Nokia?).
Nun würde ich gerne feststellen, ob ich nur ein Vorführgerät bekommen habe oder ob noch andere Sachen damit angestellt wurden, bspw. ob es zu einem "ungebrandeten" Gerät umgeflasht wurde.
Wie kann ich das anhand der Software-Version, IMEI etc. herausfinden?
Produktbez.: Nokia N73 - 1 CV
V.2.0628.0.0.1
10-07-2006
RM-133
N73 (49.02)
Danke 
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Zitat
Original geschrieben von Kali
Ich rede eindeutig von nicht XL - Tarifen 
Ist ja auch eine interessante Strategie in einem Thread, in dem es speziell um die XL-Tarife geht... Also kommt alle bitte mal runter!
Es würde ja schon Sinn machen, wenn man bei Vertragsabschluss / VVL keine extragroße Subvention für den XL abgegriffen hat (d.h. erst während der Laufzeit in den XL gewechselt ist), dass man dann auch wieder herauswechseln kann. Nur leider steht weder in der Preisliste noch auf der Web Site ein Wort davon... :confused:
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Original geschrieben von ostfriese
Ist der Tarif zu genau diesem Zeitpunkt ein anderer, kann man selbstverständlich in einen XL hinein wechsel (3 Monate Mindestlaufzeit) und anschl. auch wieder hinaus.
Das ist ja mal eine interessante Information! Bist Du Dir da sicher, denn aus der Preisliste (vgl. S. 54) kann ich das so nicht herauslesen?
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Original geschrieben von alex5652
ab wann sind es denn "nur" noch 1000 Minuten?
Erst ab Februar 2007 gilt die Beschränkung.
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Erst hatte er kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu... 
Zitat
Original geschrieben von xxx
Ich hasse diesen bl*den Netztest !! Ich war Silvester in einer Disko und bin um 23:55 aus der Disko rausgegangen um Netztest zu machen mit meinen 4 Simkarten.
Als ich draußen war hab ich gemerkt, dass mein handy kaputt war weil ein idiot mir bier auf die hose gekippt hat, wo mein handy war :-(( 
Dann wollt ich wieder rein in die disko aber der türsteher hat mich nicht reingelassen, weil er dacht ich hätte in die Hose gemacht, weil meine Hose nass war !!! 
Ich mach nie wieder Netztest!!!!!!! :mad:
Alles anzeigen
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Original geschrieben von fborm
Also in der Praxis funktioniert es momentan wohl, aber wenn du den Tarif deswegen abschliessen willst, dann würde ich es lieber lassen. Denn wenn T-Mobile es doch mal sperrt, hast du keine Handhabe, weil es ja in der Preisliste drinsteht, dass es nicht geht.
Aber wo genau steht denn das? In der Preisliste ist nur eine Fußnote bzgl. des Datenvolumens bei den XL-Tarifen und die ist unspektakulär (nur Nutzung im Inland, nicht genutztes Guthaben verfällt, keine WLAN-Nutzung, Abrechnung in 10 / 100 KB-Blöcken).
http://www.t-mobile.de/downloa…iste_postpaid_2006-11.pdf
(Fußnote 75)
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Steht in den FAQ der Bahn, wer hätte das gedacht? 
Für die Sicherheit des OnlineTicket-Verfahrens muss eine Ausweisnummer bei der Anmeldung im System hinterlegt werden. Als Ausweise werden die BahnCard, die Kreditkarte oder die ec-Karte/Maestro akzeptiert. Diese Karte, die von Ihnen dann auch bei der Buchung verwendet wird, muss bei der Zugfahrt mitgeführt werden, damit das OnlineTicket gültig ist und kontrolliert werden kann.
IMHO muss aber die Bahncard zur Inanspruchnahme des Rabatts generell mitgeführt werden, auch wenn als Online-ID die Kreditkartennummer verwendet wurde:
Zitat
Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard 25/BahnCard 50 bei der Fahrkartenkontrolle. Der Reisende ist verpflichtet, auf Verlangen seine Identität mit dem in der BahnCard 25/BahnCard 50 bezeichneten Inhaber durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle keine gültige BahnCard 25/BahnCard 50 vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt nachzuzahlen.
https://www.bahncard-service.d…d/show_agbs?bc_version=25