Re: Mietvertrag - Trotz Kündigungsausschluss vorzeitig raus?
Zitat
Original geschrieben von SiemensmasterXXX
Hallo,
folgende Situation: Ich bin letztes Jahr in eine Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag wurde ein Kündigungsausschluß von zwei Jahren festgesetzt. Mir wurde allerdings gesagt, dass dies andere Gründe habe und ich natürlich nicht zwei Jahre an die Wohnung gebunden wäre.
Naja, wie es so kommt, wollte ich nun, nach einem Jahr, aus der Wohnung ausziehen. Plötzlich erinnert meine Vermieterin mich dann doch wieder an die nun geltenden 2 Jahre. Plötzlich ist sie auch von Grund auf eher aggressiv.
Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass ich einen Nachmieter suche.
Hallo, das Problem habe ich auch schon hinter mir - der Sachverhalt ist wie folgt.
Da dein Mietvertrag nach Sept. 2003 (oder wars 2002? - ist aber auch egal) abgeschlossen wurde, sind solche Mindestvertragslaufzeiten unwirksam. D.h. du als Mieter kannst AFAIK innerhalb einer Frist von 3 Monaten kündigen. Ausnahme: Es wurde im Standard-Mietvertrag eine Begründung für die Mindestmietdauer eingesetzt (bspw. Laufzeit 2 Jahre, anschließend soll die Wohnung für Eigenbedarf des Vermieters genutzt werden, soll renoviert werden, o.ä.).
Falls dem nicht so ist, kannst du normal kündigen!
Mal generell zu der Sache mit den Nachmietern: Eine häufiger Irrglaube ist, dass das Finden von Nachmietern einen aus dem Mietvertrag entlässt. Dies ist nicht automatisch so, sondern immer von der Kulanz des Vermieters abhängig. Aber wie gesagt, in Deinem Fall sowieso egal, da die Befristung unwirksam ist (außer Angabe von Grund vorhanden).
Edit: AFAIK ist dies uabhängig ob Staffelmiete oder nicht so.