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Re: Vertragsverlängerung - ein Tipp
Zitat
Original geschrieben von nk2405
Hallo,
ich war gestern im T-Shop und wollte eine IPhone Prepaid kaufen. Der Verkäufer meinte, dass er mir auch 8 Monate vor Vertragsende eine Verlängerung anbieten kann (gestern reingekommen als Sonderaktion).
Hat geklappt. 16 GB-Modell für 4,95€ - 8 Monate vor Vertragsende.
VG
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Und du Musstest keinen Aufpreis vin 15€ pro Monat für die restlichen Monate Zahlen? Hast du jetzt 8+24 Monate Restlaufzeit? Oder nur ab Verlängerung 24 Monate?
Gruß Gunn
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Schon wieder?
Jeden Tag fängt ein neuer das Leben mit dem iPhone an und schreibt seine Fragen prompt ins TT Unterforum.
Bitte benutze doch die Suche und lese dich ein wenig in die Materie ein.
Gruß Gunn
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iPhone 2G USA mit Vodafone Karte : Gmail

Aber grds. klärt mich doch mal auf, warum fonez.de ein Anwalt verklagen kann.
Gruß Gunn
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Nein bisher problemlos per Fax gekündigt.
Am besten du schickst es einfach per Post Einschreiben und gut ist.
G.
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Zitat
Original geschrieben von JackJona
Mit der Happy Life Option kannst Du im Vodafone Lifeportal über wap.vodafone kostenlos surfen.
Das gilt jedoch nicht mit der Internet Flat Plus, denn hier zahlst Du extra, wenn Du über das wap Portal surfst.
JJ
richtig.
Aber in den Bedingungen zur Internet Flat Plus ist die Happy Life Option Pflicht, wenn nicht bereits im Tarif enthalten.
Zitat
Schnell erklärt: Vodafone InternetFlat Plus
• Stichwort: unbegrenztes Surfen im deutschen Vodafone-Netz
• Vorteile: unbegrenzt mit ausgewählten Handys über den APN wap.vodafone.de und web.vodafone.de im
Internet surfen, schneller Zugriff auf das ganze Internet. Hinweis: Die Vodafone InternetFlat Plus gilt nur für
ausgewählte Multimedia-Handys, die Vodafone auf Anfrage benennt – zum Beispiel das iPhone.
• So funktioniert‘s: Vodafone InternetFlat Plus mit einem beliebigen Browser bzw. Internet-Client auf
einem von Vodafone ausgewählten Endgerät nutzen
• Buchen: zur Tarifoption Vodafone HappyLive! oder HappyLive! UMTS oder zu einem Vodafone-Vertrag mit
Mindestlaufzeit in einem Tarif, der eine dieser Tarifoptionen schon enthält , kostenlos mit Ihrem Vodafone-
Handy bei Ihrer Vodafone-Kundenbetreuung 12 12, aus anderen deutschen Netzen unter
08 00/172 12 12
• Preise: zusätzlicher monatlicher Paketpreis von 9,95 Euro,1 Mindestlaufzeit 24 Monate
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Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Portiere die Rufnummer einfach auf eine Prepaidkarte in einem anderen Netz und dann von dort auf den T-Mobile Neuvertrag.
Kostet dann aber 2 * 25€.
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Irgendwo im iTunes-Ordner ;).
Hier mal der Link zum direkten Download der 2.2er Firmware von Apple, da kannst du sie dir dann dort speichern, wo es dir passt ;).
iPhone:
http://appldnld.apple.com.edge…1,1_2.2_5G77_Restore.ipsw
iPhone 3G:
http://appldnld.apple.com.edge…1,2_2.2_5G77_Restore.ipsw
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Danke.
Zitat
Original geschrieben von fonez.de
schau mal in deiner library nach. da gibt es einen ordner itunes, da dann wieder iphone update. da drin ist es.
Und nochmal danke.
Leider hilft das Dir nicht bei der Lösung des Problems.
Ich hoffe da kann man was retten.
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Die musst du über iTunes runterladen, wenn du das meinst.
Das ist mir klar. Nur wo wird diese gespeichert?
Mein Mac zeigt mir das imho nicht an.
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von dragon-tmd
Beim Update auf die 2.2 wird auch das Baseband neu geschrieben, scheint bei deinem 3G schief gegangen zu sein. Probier doch einfach mal ein manuelles Wiederherstellen (beim PC mit SHIFT + Wiederherstellen und Auswahl der 2.2 Firmware).
Befürchte aber, das 3G ist ein Fall für den Apple Support ...
Und manuelles Wiederherstellen beim MAC?
Wo finde ich denn die FW gespeichert?
Falls ich das mal machen muss.
Gruß Gunn
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Zitat
Der jährliche Mindesturlaub beträgt gem. § 3 BUrlG 24 Werktage. Unter Werktagen in diesem Sinne versteht man alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Um Anspruch auf den Mindesturlaub zu erhalten, muss der Arbeitnehmer eine Wartezeit erfüllen.
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (§ 4 BUrlG). Hat der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit erfüllt und scheidet er nach dem 30.06. eines Kalenderjahres aus, so steht ihm der volle Urlaubsanspruch zu. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach § 5 BUrlG
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Nach Abs. 2 des § 5 BUrlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden. Sind dem Arbeitnehmer Urlaubstage über den bestehenden Anspruch hinaus gewährt worden, so kann das dafür bezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden (§ 5 III BUrlG).
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Gruß Gunn