ZitatOriginal geschrieben von blackrain
keine antwort auf meine frage?
Machmal muss man nicht fragen sondern suchen!
Gruß Gunn
PS haben wir wieder Ferien...?
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ZitatOriginal geschrieben von blackrain
keine antwort auf meine frage?
Machmal muss man nicht fragen sondern suchen!
Gruß Gunn
PS haben wir wieder Ferien...?
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ZitatOriginal geschrieben von FraDi
...Dann jeden Monat entweder selbst überweisen oder direkt im Shop einzahlen.
Warum sollte man das machen?
Ist doch viel bequemer Lastschriften abbuchen zu lassen und günstiger ist es auch.
Manchmal haben es die Leute einfach nicht schwer genug.
Gruß Gunn
Also bei der Kundenrückgewinnung von Eplus habe ich genau das besprochen, was wir telefonisch vereinbart hatten. Schriftlich und das Handy war auch innerhalb von 2 Tagen da. Es wurde sogar recht spät die Lastschrift durchgeführt, sodass ich schon sorge hatte, dass da doch was schief gegangen ist.
Also nicht alle Hotliner wollen nur den Reibach machen.
Zudem müsste man doch ermitteln können, wer die Provision bei der VVL bekommen hat, damit auch den enstrechenden Hotliner.
Nichtsdestotrotz besser bei einem der hiesigen Händler verlängern und meistens läuft es gut. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Gruß Gunn
Alles alles Gute!
Herzlichen Glückwunsch!
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Kommt wohl auch draufan ob man die Elternzeit jetzt symetrisch 7 Monate / 7 Monate aufteilt oder was wie 12 Monate / 2 Monate macht.
Wieso? Imho muss man um einen höheren Beitrag an Elterngeld zu erhalten, jetzt verzichten, damit der Wenigerverdienende auf die letzten 12 Monate mehr an Nettoeinkommen erhält.
ZitatAlles anzeigenvon Steuertipps
Welche Weichen Sie jetzt schon stellen müssen
Planen Sie für das Jahr 2007 Nachwuchs oder ist er schon unterwegs, müssen Sie jetzt schon bestimmte Weichen stellen, damit ein Sie möglichst hohes Elterngeld bekommen:
Sind Sie verheiratet, können Sie durch die Wahl der Steuerklasse das Nettoeinkommen des Ehepartners erhöhen, der die Elternzeit in Anspruch nehmen wird. Oft wird der geringer verdienende Elternteil das Kind betreuen. Dann ist es sinnvoll, wenn dieser Partner die Steuerklasse III wählt und der besserverdienende die Steuerklasse V. Sie zahlen dann zwar erst einmal zu viel Lohnsteuer. Die holen Sie sich aber über die Einkommensteuererklärung zurück.
Sie können den Steuerklassenwechsel noch bis zum 30.11.2006 von der Gemeinde vornehmen lassen. Ist das Elterngeld festgesetzt, können Sie wieder in die üblichen Steuerklassen wechseln . Wägen Sie Ihre Wahl aber gut ab: Ein Steuerklassenwechsel kommt mit wenigen Ausnahmen nur einmal im Jahr infrage.
Hier noch ein Tipp mit Rechenbeispiel.
Die Ersparnis ist ca
a) ohne zusätzliche Väter-Monate € 5.160,84
b) mit Väter-Monaten € 4. 093,02
Gruß Gunn
Zitatvon Finanztip
Je höher das Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt eines Kindes ist, desto höher ist der Anspruch auf Elterngeld.
Wird also ein Kind erwartet, sollte der Elternteil, der das Kind nach der Geburt betreut, so früh wie möglich die Steuerklasse III wählen, raten die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und weisen darauf hin, dass ein Wechsel der Steuerklasse problemlos auch mitten im Jahr möglich sei. Durch den Bezug von höherem Elterngeld könne der steuerliche Nachteil des Progressionsvorbehaltes ausgeglichen werden. Trotzdem sollte ein solcher Wechsel gut überlegt werden, weil derjenige mit der Steuerklasse V weniger Anspruch auf eventuelles Kranken- oder Arbeitslosengeld hat. Denn auch für diese Lohnersatzleistungen ist der Nettolohn maßgebend.
ZitatAlles anzeigenvon Stiftung Warentest
Mehr Geld durch Steuerklasse 3
Verheiratete Arbeitnehmer können sich ein höheres Elterngeld sichern, in dem der Elternteil, der den größeren Teil des Elterngeld erhalten wird, möglichst schon ein Jahr vor der Geburt in Steuerklasse 3 wechselt. Voraussetzung: Er verdient im Jahresdurchschnitt nicht ohnehin schon 2 700 oder mehr Euro netto und hat damit Anspruch auf den Elterngeld-Höchstsatz. Der Arbeitgeber zieht bei Steuerklasse 3 weniger Steuern vom Gehalt ab und zahlt mehr Geld aus. Dementsprechend höher fällt später das vom Nettogehalt abhängige Elterngeld aus.
Einbuße beim Partner
Aber Achtung: Wenn einer der beiden Eheleute in Steuerklasse 3 wechselt, kommt der Partner in Steuerklasse 5 und muss entsprechend höhere Steuern zahlen. Das heißt auch: Wenn der Partner mit dem geringeren Gehalt in Steuerklasse 3 wechselt, sinkt das sofort verfügbare Haushaltseinkommen. Die Einbuße ist allerdings nicht von Dauer: Nach Abgabe der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt den im Einzelfall gültigen Steuersatz und erstattet zu viel einbehaltene Lohnsteuer. Nach der Geburt des Kindes sollte der dann allein-verdienende Partner in Steuerklasse 3 wechseln. Das ist problemlos möglich und hat keinen Einfluss mehr auf das Elterngeld für den Partner. Sinnvoll ist Steuerklasse 3.
Was meint Ihr dazu?
Sollte also idR die Mutter in die IIIer Klasse wechseln ?
Gruß Gunn
So,
Alles alles Gute nachträglich.
Gruß Gunn
Aachen:
Nur V3 in Pink für einen lächerlichen Preis von 219€
+
XDA Navipack für 479€.
Alles andere seit Monaten ausverkauft laut Händler.
Gruß Gunn
verkauft.