Beiträge von Gunn

    Hallo,


    habe hier noch ein 6310i in silver. Nur Handy Akku und Lader.








    Gruß Gunn


    Das ging aber flott. VERKAUFT!

    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Auch bei Genion-Card (ohne Handy)? ...ich dachte, da gibt es verkürzte Vertragslaufzeiten?


    Imho kostet dafür die GG nur 4,95.


    Aber die MVLZ ist 24 Monate mit 3 Monaten Kündigungsfrist.


    Gruß Gunn

    Hallo,


    ist auch ein Studenten Tarif möglich?


    Auf der o2 Seite steht, dass man 5€ mtl. Grundgebühren spart.


    Stimmt das? War früher mal so, wurde doch in 5€ MU geändert, also Fixkosten 10€ und jetzt auf der neuen HP steht wieder 5€ GG sparen.


    Zitat


    -> Studenten-Vorteil
    monatlich 5 € Rabatt auf die Grundgebühr


    Gruß Gunn


    Hi,


    dann mach doch jetzt die Prüfung und falls du sie wider erwarten auch diesmal nicht schaffst, versuche dich dann auf den dritten Termin zu konzentrieren.


    Schließlich hast du Zeit.


    Alles andere wurde imho bereits deutlich geäußert und das solltest Du dir zu Herzen nehmen.


    Gruß Gunn

    Re: Re: Re: Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend notwendig? Konsequenzen bei Wi


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nach einem Widerruf der Lastschriftermächtigung darf es gar keinen Abbuchungsversuch des TK-Anbieters mehr geben ... also kann das für den Kunden auch nicht "teuer" werden. Und wie ich unsere Banken kenne, prüfen diese meist nicht, ob die Abbuchungsermächtigung widerrufen wurde (der Widerruf erfolgt ja ggü. dem NB), so dass der unberechtigte Abbuchungsversuch sicherlich zum Erfolg (und nicht zu einer Ablenhung durch die Bank) führen dürfte ... ;)


    Gruß aus Wedau


    Du verwechselst da Lastschrift Einzugsermächtigung mit Abbuchungsaufragsverfahren.


    Zitat

    Die Abwicklung der Lastschriften erfolgt in Deutschland nach zwei unterschiedlichen Verfahren, dem Einzugsermächtigungsverfahren oder dem Abbuchungsauftragsverfahren. Im Abbuchungsauftragsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige der Zahlstelle (meist Bank) den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen. Im Einzugsermächtigungsverfahren hingegen löst der Zahlungsempfänger die Buchung aus, ohne dass der Zahlungspflichtige seiner Bank gegenüber irgendetwas veranlassen müsste.


    Gruß Gunn