ZitatOriginal geschrieben von Kamikaze
Da ich nämlich eine solche Versicherung noch nicht habe.
Dann wirst du auf dem Schaden wohl sitzen bleiben.
Gruß Gunn
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ZitatOriginal geschrieben von Kamikaze
Da ich nämlich eine solche Versicherung noch nicht habe.
Dann wirst du auf dem Schaden wohl sitzen bleiben.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von chung77
Auch bei Genion-Card (ohne Handy)? ...ich dachte, da gibt es verkürzte Vertragslaufzeiten?
Imho kostet dafür die GG nur 4,95.
Aber die MVLZ ist 24 Monate mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
Gruß Gunn
Hallo,
ist auch ein Studenten Tarif möglich?
Auf der o2 Seite steht, dass man 5€ mtl. Grundgebühren spart.
Stimmt das? War früher mal so, wurde doch in 5€ MU geändert, also Fixkosten 10€ und jetzt auf der neuen HP steht wieder 5€ GG sparen.
Zitat
-> Studenten-Vorteil
monatlich 5 € Rabatt auf die Grundgebühr
Gruß Gunn
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von my_2nd
Ich bin inzwischen eigentlich gar nicht mehr gewillt, die Prüfung zu schaffen. ...
Das bedeutet, dass ich sehr viel Zeit haben werde, mich mit allem möglichen "nebenher" zu beschäftigen.
...
Gruß
my_2nd
Hi,
dann mach doch jetzt die Prüfung und falls du sie wider erwarten auch diesmal nicht schaffst, versuche dich dann auf den dritten Termin zu konzentrieren.
Schließlich hast du Zeit.
Alles andere wurde imho bereits deutlich geäußert und das solltest Du dir zu Herzen nehmen.
Gruß Gunn
Re: Re: Re: Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend notwendig? Konsequenzen bei Wi
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Nach einem Widerruf der Lastschriftermächtigung darf es gar keinen Abbuchungsversuch des TK-Anbieters mehr geben ... also kann das für den Kunden auch nicht "teuer" werden. Und wie ich unsere Banken kenne, prüfen diese meist nicht, ob die Abbuchungsermächtigung widerrufen wurde (der Widerruf erfolgt ja ggü. dem NB), so dass der unberechtigte Abbuchungsversuch sicherlich zum Erfolg (und nicht zu einer Ablenhung durch die Bank) führen dürfte ...
Gruß aus Wedau
Du verwechselst da Lastschrift Einzugsermächtigung mit Abbuchungsaufragsverfahren.
ZitatDie Abwicklung der Lastschriften erfolgt in Deutschland nach zwei unterschiedlichen Verfahren, dem Einzugsermächtigungsverfahren oder dem Abbuchungsauftragsverfahren. Im Abbuchungsauftragsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige der Zahlstelle (meist Bank) den Auftrag, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen. Im Einzugsermächtigungsverfahren hingegen löst der Zahlungsempfänger die Buchung aus, ohne dass der Zahlungspflichtige seiner Bank gegenüber irgendetwas veranlassen müsste.
Gruß Gunn
Hallo,
habe hier ein Nokia 6170 was ich nicht mehr benötige.
verkauft
Gruß Gunn
verkauft
Hallo Zusammen,

Gruß Gunn
verkauft
Es erstaunt mich immer mehr, dass es anscheinend so viele gibt, die dem Lastschriftverfahren so negativ ggü gestellt sind.
Meine Rechnungen beinhalten immer ein Lastschriftdatum wann die Lastschrift gezogen wird.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von Tipsy
Falsche Lastschrift zurückbuchen lassen ist auch ein Aufwand.
Ein Anruf und eine Lastschrift ist zurück.
Imho weniger Aufwand als immer in den Shop latschen und dem MA Geld in die Hand drücken. Ganz abgesehen von der Außenwirkung.
Aber jedem das seine.
Gruß Gunn