Guck mal einfach bei deinem Finanzamt nach.
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Wer ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben ?
Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb grundsätzlich eine Einkommensteuerererklärung abzugeben.
Arbeitnehmer sind hingegen nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z.B. wenn:
- die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen;
- ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat;
- bei nicht rentenversicherungspflichtigen oder rentenversicherungsfreien Arbeitnehmern, Beziehern von Versorgungsbezügen oder Empfängern von gesetzlichen Alstersrenten, wenn ganz oder teilweise im Jahr die Lohnsteuerklasse I bis IV angewendet wurde;
- beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist;
- das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat
(Ausnahme: bei * Pauschbeträgen für Behinderte, bei * Aufteilung des Grundfreibetrages auf zwei Lohnsteuerkarten und bei * Kinderfreibeträgen);
- die Ehe des Arbeitnehmers aufgelöst (Tod, Scheidung, Auflösung) und im gleichen Jahr wieder geheiratet wurde.
Hinweis:
Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Der vollständige aktuelle Katalog der sogenannten Pflichtveranlagungsfälle für Arbeitnehmer ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 – 7 EStG.
Besteht keine Erklärungspflicht, kann auf Antrag eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) durchgeführt werden.
Eine Antragsveranlagung kann sich insbesondere lohnen, wenn:
- das Dienstverhältnis nicht ununterbrochen bestanden hat;
- Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist;
- sich die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat
- einbehaltene Kapitalertragsteuer (einschließlich Zinsabschlag) oder Körperschaftsteuer angerechnet / erstattet werden soll.
In diesen Fällen muss die Steuererklärung bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt, abgegeben werden ( z.B. für das Jahr 2002 bis zum 31.12.2004 ).
Bis wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben ?
Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben.
Wird Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, gilt eine allgemein verlängerte Frist bis zum 30. September des Folgejahres.
Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet, möchten aber die Einkommensteuerveranlagung beantragen (Antragsveranlagung), müssen Sie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Dezember des zweiten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt, abgeben
( z.B. für das Jahr 2002: bis zum 31.12.2004 ).
Gruß Gunn





