Beiträge von Gunn

    Guck mal einfach bei deinem Finanzamt nach.


    z.B. hier oder hier .


    Das hier könnte für den ein oder anderen interessant sein.


    Wer ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben ?

    Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb grundsätzlich eine Einkommensteuerererklärung abzugeben.


    Arbeitnehmer sind hingegen nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z.B. wenn:
    - die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen;
    - ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat;
    - bei nicht rentenversicherungspflichtigen oder rentenversicherungsfreien Arbeitnehmern, Beziehern von Versorgungsbezügen oder Empfängern von gesetzlichen Alstersrenten, wenn ganz oder teilweise im Jahr die Lohnsteuerklasse I bis IV angewendet wurde;
    - beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist;
    - das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat
    (Ausnahme: bei * Pauschbeträgen für Behinderte, bei * Aufteilung des Grundfreibetrages auf zwei Lohnsteuerkarten und bei * Kinderfreibeträgen);
    - die Ehe des Arbeitnehmers aufgelöst (Tod, Scheidung, Auflösung) und im gleichen Jahr wieder geheiratet wurde.


    Hinweis:
    Die Aufzählung ist nur beispielhaft. Der vollständige aktuelle Katalog der sogenannten Pflichtveranlagungsfälle für Arbeitnehmer ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 – 7 EStG.


    Besteht keine Erklärungspflicht, kann auf Antrag eine Einkommensteuerveranlagung (Antragsveranlagung) durchgeführt werden.


    Eine Antragsveranlagung kann sich insbesondere lohnen, wenn:
    - das Dienstverhältnis nicht ununterbrochen bestanden hat;
    - Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, für die kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist;
    - sich die Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfreibeträge im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat
    - einbehaltene Kapitalertragsteuer (einschließlich Zinsabschlag) oder Körperschaftsteuer angerechnet / erstattet werden soll.


    In diesen Fällen muss die Steuererklärung bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt, abgegeben werden ( z.B. für das Jahr 2002 bis zum 31.12.2004 ).











    Bis wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben ?

    Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben.


    Wird Ihre Einkommensteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, gilt eine allgemein verlängerte Frist bis zum 30. September des Folgejahres.


    Sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet, möchten aber die Einkommensteuerveranlagung beantragen (Antragsveranlagung), müssen Sie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Dezember des zweiten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Steuererklärung folgt, abgeben
    ( z.B. für das Jahr 2002: bis zum 31.12.2004 ).


    Gruß Gunn

    Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Wenn die Kette ausgeleiert ist, d.h. wenn man sie mehr als einen halben Finger vom Kettenblatt heben kann, ist es durchaus sinnig sie zu wechseln. Das Schaltverhalten wird es danken. Da ist es nicht immer nötig Blätter und Ritzel mit zu wechseln.


    Das kommt natürlich auf die Fahrweise an.


    Wenn die Kassette an sich auch schon abgenutzt ist würde ich ein komplettes Verschleiss Set nehmen.


    Siehe hier



    Kostet komplett XT-Kassette und Kette HG 90, nur € 49,95.


    Die Kette selber kostet übrigens € 19,-


    Viele Grüße


    Gunn

    Zitat

    Original geschrieben von daydreamer
    Wieso Werbung? Wurde jemals Werbung dafür gemacht, dass man innerhalb der Vertragslaufzeit seine Nummer wechseln kann? Natürlich bekommt man dann nur e-plus Nummer und das war schon vor der Einführung der Portierungsmöglichkeit so. ;)
    Hab grad mit der 1150 getelt. Von F&E zu Vertrag Nummer mitnehmen geht. Aber nicht andersherum.
    Schade eigentlich....


    Werbung bezog sich nicht auf eine Mobilfunkwerbung, sondern auf die" Nichts ist unmöglich" Werbung von einem Autobauer.


    Gunn

    Zitat

    Original geschrieben von daydreamer
    Das müsste aber doch möglich sein, denn man kann doch während der Vertragslaufzeit die Nummer gegen ein "kleines Endgeld" wechseln.
    Ist nur die Frage ob ich die Nummer auf die Prepaid Karte bekomme. Und das kann mir die 1000 nicht beantworten...


    Wenn dei 1000 das nicht kann, dann wirds auch wohl nicht so ohne weiteres gehen.


    Sorry. Aber es ist nicht immer alles möglich. Auch wenn die Werbung das einem manchmal suggerieren will.


    Gruß Gunn

    Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus


    Eine Kreditkarte wirst du momentan bei keiner Bank bekommen...


    Das ist doch auch gut so. Schließlich haben die Banken und deren Mitarbeiter ja auch eine Fürsorge-Pflicht dem Kunden gegenüber. Dieser soll sich nicht verschulden und am Ende alles gepfändet bekommen.


    Gruß Gunn

    Was auch noch zu berücksichtigen ist, dass man aus so einer Situation immer einen negativen Beigeschmack entdeckt.


    Wenn mir früher jmd gekommen ist und gesagt hat, dass die Nasen der Berater seiner alten Bank nicht mehr passen, bzw. die immer nur Stress machen, wurde ich bzw. würde jeder gut ausgebildete Berater aufhorchen.


    Dann ein Blick in die Schufa und das meiste ist gesagt.


    Zudem wirst du deinen Kredit wohl nicht so ohne weiteres ablösen können, da deine "neue" Bank dir schwerlich einen zusagen kann, weil die Frage erlaubt ist, wie du den gedenkst zurückzuzuahlen, so ganz ohne Job.


    Das beste wird sein zur Haspa zu gehen und denen deine Situation zu erläutern und gemeinsam einen Weg aus der misslichen Situation zu suchen und gehen, allemal besser als einfach nur vor der "bösen, bösen" Bank zu flüchten.


    Als Tip. nicht zur Citibank. Die sind knallhart! Ködern gerne Kunden mit sozial Schwachem Background, speziell über Elektronik Märkte, um Sie dann nach der ausbleibenden Tilgung, sehr schnell zu kündigen. Das steht dann eine Weile in der Schufa und ist nicht gerade förderlich.


    Viel Glück.


    Gruß Gunn

    Hallo!


    Diesmal ein 7110 mit Antenne und roter Tastatur und blauer Display Beleuchtung.


    Keine OVP, Keine Rechnung.


    BLS-2 Akku und Ladegerät, eventuell auch BPS-2 LiPoly + AC-P 12E auf Anfrage.






    Zustand dem Alter entsprechend sehr gut. Flip funktioniert wie am ersten Tag.


    Kleinere Farbabschürfungen an den Kanten, siehe Fotos.


    Roller funktioniert auch einwandfrei.


    Bitte mit Gebot per gunn@imail.de oder PN melden.


    Gruß Gunn

    Hallo Zusammen!


    Verkaufe hier und heute ein SE P 800.


    Die Daten dürften ja bekannt sein.


    Kaufdatum 27.01.2004, Rechnung OVP, alles Standard Zubehör.


    Frisch vom Service Point gekommen (08. April) zwecks neuer Firmware.







    Preislich stelle ich mir € 290.- + Versand vor.


    Bitte bei ernsthafem Interesse gunn@imail.de , PN, Brieftaube oder Rauchzeichen. Keine Stille Post!


    Gruß Gunn

    Hallo Zusammen!


    Verkaufe hier und heute ein Nokia 6310i im seltenen scirocco bronze.
    Die allgemeinen Daten des Gerätes dürften ja hinlänglich bekannt sein.


    Das bronze Cover ist heute montiert worden und ein neuer BPS-2 LiPoly kommt seit heute zum Einsatz.


    Keine OVP, keine Rechnung!


    Aber CD, BDA, Lader.


    Seht selbst wie gut es mit dem neuen Cover aussieht.







    Preislich stelle ich mir € 150.- + Versand vor.


    Bei ernsthaftem Interesse bitte gunn@imail , PN, Brieftaube oder Rauchzeichen. Bitte keine Stille Post!


    Gruß Gunn