Hightower2004: Der KVA war komplett, alles drin. Deswegen meine Vermutung, dass es ein Lockangebot vom Handwerker sein könnte.
Charlie_D: Danke für den Tipp, ich werde erst mal den Betrag des KVAs überweisen und dann mal bei der Handwerkskammer anfragen.
Es gibt ja seit 2000 auch das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", offene Rechnungen können dann nach 30 Tagen auch ohne Mahnung mit Verzugszinsen geahndet werden.
Viele Grüße
H.S.