Beiträge von Henry Spencer

    Hightower2004: Der KVA war komplett, alles drin. Deswegen meine Vermutung, dass es ein Lockangebot vom Handwerker sein könnte.


    Charlie_D: Danke für den Tipp, ich werde erst mal den Betrag des KVAs überweisen und dann mal bei der Handwerkskammer anfragen.


    Es gibt ja seit 2000 auch das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen", offene Rechnungen können dann nach 30 Tagen auch ohne Mahnung mit Verzugszinsen geahndet werden.


    Viele Grüße
    H.S.

    Hallo zusammen,


    wäre prima, wenn jemand Tipps für mich hat.


    Sachverhalt:
    Wir haben für unsere neue Küche
    - die Heizung abmontieren lassen sowie für die Spüle
    - ca 4 m Wasserrohre (Zu- und Ableitung) legen sowie
    - einen Hahn montieren lassen.


    Mehr nicht. Kostenvoranschlag war 200 EUR, der Installateur wollte keinen schriftlichen geben (nach der Rechnungstellung sagte er, er hätte einen schriftlichen angeboten).


    Die Rechnung beläuft sich aber auf 430 EUR. Der Installateur sagt, das wäre OK und nicht überzogen. Zeitaufwand waren 4,5 Stunden, Stundenlohn 37.5 EUR. Der Rest geht für Kleinkram drauf.


    Frage:
    Hat jemand Vergleichswerte für so eine Arbeit? Da ich keine Zeugen für den mündlichen Kostenvoranschlag habe, würde ich gerne wissen, ob die Rechnung wenigstens einigermaßen OK ist und ob das ein "Lockangebot" war...


    Schonmal danke für Eure Antworten.


    Grüße
    H.S.

    Bitte nicht dem Glauben verfallen, dass >Megapixel = bessere Qualität.
    In Kombination mit einer mittelmäßigen Optik führt das zu Bildrauschen usw.
    Dann lieber eine etwas ältere 3-4 Megapixel Kamera, ältere Modelle werden ja oft als Schnäppchen angeboten.

    Hilfreich ist auch das hier:


    http://bundesrecht.juris.de/stgb/


    Vierter Titel
    Strafaussetzung zur Bewährung
    § 56 Strafaussetzung
    § 56a Bewährungszeit
    § 56b Auflagen
    § 56c Weisungen
    § 56d Bewährungshilfe
    § 56e Nachträgliche Entscheidungen
    § 56f Widerruf der Strafaussetzung
    § 56g Straferlaß
    § 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
    § 57b Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
    § 58 Gesamtstrafe und Strafaussetzung

    Re: Anzahl der UMTS Sendemasten?


    Zitat

    Original geschrieben von ubisa
    ...und wieviele es mal werden sollen.


    Hmm, wenn es für eine Diplomarbeit ist, solltest Du vielleicht bei den Verantwortlichen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit) der einzelnen Netzbetreiber nachfragen.
    Ich halte dies für ein großartiges Forum, aber willst Du z.B. "www.telefontreff.de / Henry Spencer" als Quellenangabe in Deiner Diplomarbeit nennen? :D


    Nix für ungut

    Hallo Dingens,
    Du solltest auch darauf achten, dass wenn Du irgendwann mal den Arbeitsplatz wechseln willst oder musst, Du von Deinem neuen Zuhause auch genügendes Einzugsgebiet hast, was alternative Arbeitgeber angeht.
    Wenn Dein jetziger Arbeitgeber der einzige weit und breit ist, wär das schlecht.


    Grüße
    H.S.