Beiträge von AdministratorDr

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    Man kann es ja so machen, daß man sich ausloggt, wenn man zum Rauchen geht - so daß man nicht bezahlt wird für die inaktive Phase. In der letzten Firma, wo ich tätig war, wurde das eben so gehandhabt.


    So ist es auch bei uns mit dem Ergebnis, dass es keiner macht.Die Raucher quarzen wenn überhaupt bezahlt, denn sie sehen es ja nicht ein am Tag eine Stunde aufzubauen, dafür dass sie ein paar Mal sich ausbuchen zum paffen.

    Das immer gleiche Theater dieser Kasper. So langsam stinkt es zum Himmel. Auch wenn es keiner dieser Rechteverwerter glaubt, aber auf Grund von einigen Musikvideos von YouTube hab ich mir neulich ein Album gekauft, was ich vorher garnicht kannte. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, den ganzen Tag youtube-Videos zu schauen als Ersatz für meine Musik auf dem PC.

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    Wenn ich nun mit beiden Kfz den Versicherer wechsle, dann muss mir der neue Versicherer doch beim Krad die SF 1/2 (bzw. ab 1.1. dann SF 1) anerkennen, auch wenn die Einstufung des Krades auf 1/2 beim alten Versicherer eine Art "Kulanzleistung" war?


    Sehe ich auch so. Es gilt das, was auf der Abrechnung steht. Die neue Versicherung weiß ja letztlich garnicht wie lange der Vertrag beim Vorversicherer bestand.

    Ich hab mich bei meinem Kauf gegen DSG entschieden. Nicht, dass ich es schlecht finde, aber irgendwie wird mir während der Fahrt langweilig, wenn ich nicht mal mehr schalten muss. Ich hab es selbst getestet. Ich "muss" in den Gängen rumrühren. Und 140 PS sind mir dann doch noch zu wenig für eine Automatik.


    Bei meinem nächsten verzichte ich jedoch nicht mehr drauf, wenn die Leistung um die 180-200 PS liegt. Darunter tue ich mir das nicht an, trotz des tollen DSG.

    Hi Leute,


    kurz geschildert. Meine Frau hatte damals einen Unfall. Ihre Versicherung zahlte der Gegnerin den Schaden, meine Frau wurde hochgestuft. Das Gericht urteilte aber komplett andersherum. D.h. meine Frau bekam von der Gegenseite den Schaden zu 100% ersetzt.


    Jetzt möchte meine Frau natürlich zurückgestuft werden, immerhin war sie ja unschuldig, die Versicherung bestätigte das, benötigt aber noch das Urteil (was kein Problem darstellt).


    Die Frage die sich mir stellt: Wenn die Versicherung schon den gegnerischen Schaden bezahlt hat und jetzt auch noch zurückgestuft wird - wer kommt für den "Schaden" auf, den die Versicherung hat? Wird das von der Gegnerin bezahlt oder müssen wir unter Umständen die Summe die wir vom Gericht bekommen haben abtreten?