Beiträge von AdministratorDr

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    Original geschrieben von Horizon


    Und noch dazu ist der Xerox billiger!


    edit: :apaul: Mir fehlt da die genaue Modellbezeichnung, dann such ich mal danach, auch wenn er "nur" 16 ms hat.


    Ich schau ja auch hier nach:
    FP767-12 12ms

    Hat sich jemand überhaupt mein Urteil von Seite 1 angeschaut? Das trifft doch den Nagel letztendlich auf den Kopf. Sofern es hier noch um die eigentliche Diskussion geht ;)


    Zu dem Licht am Tag:
    Ich bin ebenfalls dafür. Seit dem ich ein Auto habe, das mir auch zuverlässig einen Warnton mitgibt, wenn ich aus dem Wagen aussteige, fahre ich auch so oft es geht mit Licht. Ich selber merke, dass wenn ich auf der Bundesstraße überholen möchte und der Gegenverkehr auf 2-3 km Entfernung Licht an hat - ich eher zögere zu überholen, anstatt wenn ich von weitem kein Licht sehe.
    Meine persönliche Einschätzung, wird den meisten hier aber auch so gehen.


    Zitat

    An Motorradunfällen sind genauso viele Flachzangen selbst schuld, wie es sie im Autoverkehr auch gibt.


    Genau!


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    Ernsthaft: Von vorne würdest Du auch keine orangefarbene Kombi besser erkennen als eine schwarze.


    Nen pinken Kombi würde ich aber schon erkennen, oder Neonfarbend. Das fällt ins Auge. ;):D

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    Bisher haben Behinderte, Ausländer, Muslime oder Homosexuelle kaum eine Möglichkeit, sich gegen willkürliche Benachteiligungen zu wehren. Sei es bei der Wohnungssuche, beim Discobesuch, im Vorstellungsgespräch – Diskriminierung tarnt sich oft mit Scheinrechtfertigungen, die kaum zu demontieren sind. Jetzt will die rot-grüne Koalition den Bürgern diese Schäbigkeit austreiben.



    Voraussichtlich noch in dieser Woche werden sich die Regierungsfraktionen auf ein breit angelegtes Antidiskriminierungsgesetz einigen. Es soll den Spieß umdrehen: Künftig sollen Vermieter, Arbeitgeber oder Restaurantbesitzer im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen müssen, dass sie einen Bewerber oder Kunden nicht wegen dessen Rasse, Geschlecht, Glaubens oder Alters abgewiesen haben. Voraussetzung ist, dass das Opfer plausible Anhaltspunkte für eine Ungleichbehandlung vorbringt. Kann der Beklagte diesen Eindruck nicht entkräften, drohen ihm Schadensersatzzahlungen. Gelten soll das Diskriminierungsverbot nach einer Änderung des Paragrafen 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches für alle »Massengeschäfte«, die »typischerweise ohne Ansehen der Person« abgeschlossen werden.


    Ist schon heftig, was die da beschlossen haben! Aber vielleicht fördert das Gesetz, dass man mal ein wenig über seine Vorurteile nachdenkt - wer weiß.


    Im übrigen geht der Link zur FAZ nicht ;)

    Nun, was ich mich frage:

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    rechts ist verkehr, links ist alles frei. da in deutschland ein rechtsfahrgebot herrscht, fahre ich also am "rechtesten" in der mitte.


    Das heißt du fährst in der Mitte mit knapp 200 wo rechts PKW/LKW mit 80-120 fahren?
    Respekt!


    Generell fahre ich auch gerne mal was zügiger, aber je nach Verkehr. Wenn ich auf ner zweispurigen Autobahn unterwegs bin schaue ich immer nach dem Verkehrsaufkommen. Ist rechts durchgehend zu - fahre ich links nich schneller als 140-160. Weil darüber hat man kaum Zeit zu reagieren.



    Hab hier ein interessantes Urteil gefunden, annährend ähnliche Situation:

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    Er befuhr hierbei den äußersten linken Fahrstreifen. Zu dieser Zeit - gerichtsbekanntermaßen annähernd zu allen Tageszeiten - war die Autobahn auf allen Fahrstreifen befahren. Hinter und vor dem Kläger als auch neben ihm fuhren weitere PKW. Etwa 1 1/2 km nach dem Seligenstädter Dreieck schickte sich der Kläger an, einen auf der mittleren Fahrbahn fahrenden roten PKW zu überholen. Kurz bevor das klägerische Fahrzeug diesen PKW erreicht hatte, zog der PKW allerdings abrupt auf die linke Fahrspur, wobei sich der Kläger mit seinem schneller fahrenden Fahrzeug dem Fahrzeug, das von der mittleren Spur auf die linke herüber kam erheblich näherte. Der Kläger trat stark auf die Bremse und wich nach links aus, wobei er mit den linken Rädern die asphaltierte Fahrbahn verlassen musste. Wegen dem ungleichmäßigen Reifengrip auf der Fahrbahn, bzw. dem Bankett drehte sich das Fahrzeug hinten nach links, fuhr dann schräg nach rechts über die dreispurige Autobahn, durchbrach schleudernd die Leitplanke rechts und kam erst im angrenzenden Wald zum Stillstand.


    bla bla bla

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    Der Kläger sei nicht nur 160 km/h gefahren sondern er habe diese Geschwindigkeit mutmaßlich auch noch erheblich überschritten, was sich auf Grund der Einlassungen des Zeugen A im Ermittlungsverfahren ergebe. Das klägerische Fahrzeug habe das Fahrzeug dieses Zeugen nämlich mit qualmenden Reifen überholt, nachdem der Zeuge es schon zuvor im Rückspiegel gesehen habe. Letztlich komme es aber nicht darauf an, ob das Fahrzeug schneller als 160 km/h gefahren sei (Bl. 73 d. A.), denn auch bei einer Geschwindigkeit von mutmaßlich eingeräumten 160 km/h sei eine Betriebsgefahr von 25 % anzurechnen


    Quelle: http://www.ra-kotz.de/fahrspurwechsel.htm


    Ich finde es ein wenig leichtsinnig so schnell zu fahren, wenn die Autobahn so dicht befahren ist - selbst bei drei spuren.


    Wenn ich von A nach B unterwegs bin und ich durchgehend 200 fahre bleibe ich links - bis von hinten einer ankommt und schneller fahren will - dann mach ich natürlich Platz (sofern möglich). Aber solange keiner hinter mir ist, fahre ich weiter meine Geschwindigkeit.


    Wie JoPi schon sagt, man erkennt häufig wenn jemand nervös ist und links rüber will.

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    Original geschrieben von Jochen
    Es ist billig oder teuer wann es billig oder teuer ist.


    :D Der war gut :top:


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    Ich persönlich fahre den Tank eigentlich immer leer, das ist ein Tick von mir. Daher tanke ich nicht nach Wochentagen, sondern schaue mich dann um, wenn ich tanken muß.


    Dito. Extra tanken tue ich nicht, fahre bis die Reservelampe leuchtet.


    babapapa
    Nun ja, natürlich ist manches teurer geworden - die Löhne/Gehälter sind ja auch angestiegen - es ist aber nicht auf gleichem Niveau.


    Zwei oder drei Handys sind Luxus und auch nicht für den ottonormal Bürger. Tanken muss aber jedoch jeder - zwangsläufig. Den Tipp mit der ÖPNV kannst du dir auch sparen, denn auf dem Land kannst du das komplett knicken. Das gilt wie gesagt nur für Ballungsgebiete.
    Außerdem wurden deine Argumente hier schon mehrfach wiederlegt oder schon diskutiert ;)

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    Original geschrieben von No.Time
    habe leider die home version. ich versuche trotzdem mal ein paar deiner tipps anzuwenden.


    Geht auch bei der Home Version, imho.


    Ich zitiere mich mal aus dem verlinkten Thread:

    Zitat

    Den Rest machst du, wie schon erwähnt mit Gruppenrichtlinien
    Start-Ausführen - gpedit.msc /a
    Dort kannst du die Recht einschränken, mach das aber Userabhängig , nicht Computerbezogen, sonst haste das problem, das du als admin kaum noch was machen kannst


    Ansonsten kannste wieder von vorne anfangen, wenn es schief geht.


    Obwohl das beste Sicherungskonzept bringt nix, wenn so ne Pfeife alles lahm legt. Selbst erlebt und inzwischen aufgegeben. :rolleyes:

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    Original geschrieben von Trauma
    Ist das telefonisch eigentlich schon rechtens.Ich meine den Vertrag.Normalerweise unterschreibt man ja was.
    Also ich würde auch widersprechen (innerhalb der nächsten 14 Tage) und wenn doch Geld abgebucht wird,zurückgehen lassen.


    Verträge können sowohl mündlich als auch durch Handschlag besiegelt werden (lt. BGB; Stand: 2003).