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Original geschrieben von doxon
Ja das würde ich ja auch ohne weiteres machen wenn es das Handy hier (oder in näherer Umgebung) zu Kaufen geben würde
Warte bis es bei TT getestet worden ist, vielleicht erspart dir das unnötigen Ärger 
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Stell Dir mal vor Du bist Händler und bekommst im Monat 127 begrabbelte, benutzte Handys wieder zurück geschickt. Von den Portokosten und Arbeitsaufwand ganz zu schweigen - als Kunde, würdest Du da lieber ein völlig unbenutztes, ungeöffnetes oder eben ein Handy bekommen womit schon jemand 1,5 Wochen rumgespielt hat ??
Nicht auszudenken, wieviele Leute sich dann wieder beschweren, nach dem Motto: "Ich hab doch ein neues Gerät verlangt, das ist aber gebraucht", das will ich nicht.
Der dumme ist in dem Fall immer der Händler!
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Ich nutze das SX1 seit 2 Wochen und hab mich auch dafür entschieden, weil es einfach das bessere Handy ist.
- Speicher bis zu 1 GB
- soviele Programme und Spiele wie der Speicher es zuläßt
- MP3 Player (gerade beim joggen, beim walken oder wo auch immer)
- Radio
Sprachqualität ist bei meinem super, hab aber bisher an dem Handy nix auzusetzen. Bin selbst überrascht. Ist das erste Mal, dass ein Handy mir nicht täglich abstürzt (Vergleich: T68i oder T610).
Ich habs nicht bereut und in Schwarz sieht es richtig edel aus 
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Original geschrieben von doxon
Ja aber um Festzustellen ob es mir gefällt muss ich es ja anmachen und die Funktionen ausführen, es reicht ja wenn ich es nur 2 Stunden teste. Ich habe aber nur grafragt ob es allgemein rechtlich erlaubt ist ein Handy zu testen (auch wenn es nur eine Stunde ist um sich zb. von dem klang des MP3-Player zu überzeugen).
Außerdem behalte ich es ja auch auf jeden fall wenn es mir gefällt. Ich schicke es dann ja auch nicht zurück und such mir nen günstigeren Händler.
Deine Interpretation von "gucken ob es dir gefällt" ist eine andere, als die vom Gesetz her angenommenen. Ich denke schon, dass die feststellen, wie häufig du das Gerät benutzt hast, was du gemacht hast. Intern ist sicherlich was ablesbar. Von daher rechne mal mit einer Benutzungspauschale, wenn du es wirklich so machst, wie du hier schreibst.
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Haben hier bisher über 12 Anrufe und Mitteilungen (von verschiedenen Leuten),
Du bist also im First-Level-Support? D.h. deine Kunden sind Dau´s die nix checken, richtig?
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Original geschrieben von kostasde
AdministratorDr:
Danke für Deine schnelle Rückmeldung.
Da hast Du anscheinend genau die Anbieter, die es nicht getroffen hat *gg*
Bin mal gespannt ob noch was kommt.
Ich denke mal dass es sich bei deinen "Kunden" um lokale Probleme handelt, auch wenn es ein dummer Zufall wäre.
Ansonsten wäre hier doch schon ein 10seitiger Thread entstanden 
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Original geschrieben von häuptl. ziroccan
... gibt es denn keine Möglichkeit der sofortigen Räumung? In diesem Fall ist doch zu erkennen das keinerlei Willen gezeigt wird, miete zu zahlen.
- es wird nicht auf Mahnungen reagiert,
- das Wohngeld von Vater Staat in die eigene Tasche gesteckt
Am Ende bleibt der Vermieter eventuell auf einer sanierungsbedürftigen und verwarrlosten Wohnung sitzen. :flop:
Nicht nur das. In dem von mir genannten Fall heißt das Zahlungsunfähig, Haus muss unter Verlust verkauft werden (weil es noch nicht 10 Jahre in Besitz ist).
Der Kerl tut mir jetzt schon leid 
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Du bewegst dich hier irgendwie auf dünnem Eis, hab ich den Eindruck!
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Re: E-Mail Supergau (18.10.04) ?!?
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Original geschrieben von kostasde
Hat jemand irgendwelche Infos was heute im Netz wieder los ist?
Haben hier bisher über 12 Anrufe und Mitteilungen (von verschiedenen Leuten), dass das Abrufen von E-Mails (über die verschiedensten Anbieter) lange dauern bzw. ständig abbrechen ?!
Die Probleme betreffen:
MSN Zugänge
1&1 Zugänge
T-Online Zugänge
Arcor Zugänge
Wär super, wenn da jemand irgendwelche Infos zu hätte (irgendwelche Leitungen wieder defekt oder was?).
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Heise berichtet noch nichts darüber. Das MSN manchmal schwerfällig ist, hab ich auch mitbekommen, aber das schon vor Wochen.
Ansonsten hab ich mit
Yahoo
Strato
Schlund&Partner
keine Probleme.
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Selbst wenn er nur alle 6 Monate einmal rein darf, so kann er das aber umgehen, indem er Nachmieter mitbringt und so alle 2 Tage (natürlich immer angekündigt) die Wohnung mit selbigen besichtigt.
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Original geschrieben von häuptl. ziroccan
gibs zu, du wolltest nur der Erste sein und hast in der Aufregung eine 9 zu viel gesehen 
Jetzt wo du es sagst
:p
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Re: Rüchgaberecht bei Online-Shops, Handy 14 Tage lang Testen?
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Original geschrieben von doxon
Hallo,
vorweg ich habe über die Suchfunktion nichts konkretes dazu gefunden.
Entweder habe ich einen :apaul: oder so ein Fall wurde wirklich noch nicht beschrieben.
Könnte ich bei Nokia im Online-Shop ein Handy bestellen, dieses dann max. 14 Tage (oder auch nur 2 Tage das ist ja egal) testen und, wenn es nicht meinen anforderungen entspricht, zurücksenden?
Natürlich darf cih das Handy nicht fallen lassen, zerkratzen oä.
Wie siehts da mit der Rechtslage aus.
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Gesetzlich schon, wie schon erwähnt, aber moralisch nicht vertretbar! Einfach nur mal vorstellen, das würde jeder machen, oder du seist der Händler
!