Beiträge von AdministratorDr

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    Original geschrieben von doxon
    Ja das würde ich ja auch ohne weiteres machen wenn es das Handy hier (oder in näherer Umgebung) zu Kaufen geben würde


    Warte bis es bei TT getestet worden ist, vielleicht erspart dir das unnötigen Ärger ;)


    Zitat

    Stell Dir mal vor Du bist Händler und bekommst im Monat 127 begrabbelte, benutzte Handys wieder zurück geschickt. Von den Portokosten und Arbeitsaufwand ganz zu schweigen - als Kunde, würdest Du da lieber ein völlig unbenutztes, ungeöffnetes oder eben ein Handy bekommen womit schon jemand 1,5 Wochen rumgespielt hat ??


    Nicht auszudenken, wieviele Leute sich dann wieder beschweren, nach dem Motto: "Ich hab doch ein neues Gerät verlangt, das ist aber gebraucht", das will ich nicht.


    Der dumme ist in dem Fall immer der Händler!

    Ich nutze das SX1 seit 2 Wochen und hab mich auch dafür entschieden, weil es einfach das bessere Handy ist.


    - Speicher bis zu 1 GB
    - soviele Programme und Spiele wie der Speicher es zuläßt
    - MP3 Player (gerade beim joggen, beim walken oder wo auch immer)
    - Radio


    Sprachqualität ist bei meinem super, hab aber bisher an dem Handy nix auzusetzen. Bin selbst überrascht. Ist das erste Mal, dass ein Handy mir nicht täglich abstürzt (Vergleich: T68i oder T610).


    Ich habs nicht bereut und in Schwarz sieht es richtig edel aus :)

    Zitat

    Original geschrieben von doxon
    Ja aber um Festzustellen ob es mir gefällt muss ich es ja anmachen und die Funktionen ausführen, es reicht ja wenn ich es nur 2 Stunden teste. Ich habe aber nur grafragt ob es allgemein rechtlich erlaubt ist ein Handy zu testen (auch wenn es nur eine Stunde ist um sich zb. von dem klang des MP3-Player zu überzeugen).


    Außerdem behalte ich es ja auch auf jeden fall wenn es mir gefällt. Ich schicke es dann ja auch nicht zurück und such mir nen günstigeren Händler.


    Deine Interpretation von "gucken ob es dir gefällt" ist eine andere, als die vom Gesetz her angenommenen. Ich denke schon, dass die feststellen, wie häufig du das Gerät benutzt hast, was du gemacht hast. Intern ist sicherlich was ablesbar. Von daher rechne mal mit einer Benutzungspauschale, wenn du es wirklich so machst, wie du hier schreibst.

    Zitat

    Haben hier bisher über 12 Anrufe und Mitteilungen (von verschiedenen Leuten),


    Du bist also im First-Level-Support? D.h. deine Kunden sind Dau´s die nix checken, richtig?


    Zitat

    Original geschrieben von kostasde
      AdministratorDr:
    Danke für Deine schnelle Rückmeldung.
    Da hast Du anscheinend genau die Anbieter, die es nicht getroffen hat *gg*
    Bin mal gespannt ob noch was kommt.


    Ich denke mal dass es sich bei deinen "Kunden" um lokale Probleme handelt, auch wenn es ein dummer Zufall wäre.


    Ansonsten wäre hier doch schon ein 10seitiger Thread entstanden :D

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    Original geschrieben von häuptl. ziroccan
    ... gibt es denn keine Möglichkeit der sofortigen Räumung? In diesem Fall ist doch zu erkennen das keinerlei Willen gezeigt wird, miete zu zahlen.


    - es wird nicht auf Mahnungen reagiert,
    - das Wohngeld von Vater Staat in die eigene Tasche gesteckt


    Am Ende bleibt der Vermieter eventuell auf einer sanierungsbedürftigen und verwarrlosten Wohnung sitzen. :flop:


    Nicht nur das. In dem von mir genannten Fall heißt das Zahlungsunfähig, Haus muss unter Verlust verkauft werden (weil es noch nicht 10 Jahre in Besitz ist).


    Der Kerl tut mir jetzt schon leid :(

    Re: E-Mail Supergau (18.10.04) ?!?



    Heise berichtet noch nichts darüber. Das MSN manchmal schwerfällig ist, hab ich auch mitbekommen, aber das schon vor Wochen.


    Ansonsten hab ich mit
    Yahoo
    Strato
    Schlund&Partner
    keine Probleme.

    Re: Rüchgaberecht bei Online-Shops, Handy 14 Tage lang Testen?



    Gesetzlich schon, wie schon erwähnt, aber moralisch nicht vertretbar! Einfach nur mal vorstellen, das würde jeder machen, oder du seist der Händler ;) !