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Original geschrieben von Butterfly
Ich glaube nicht, dass ein Arbeitgeber wegen verhaltenem Surfen im Netz kündigen darf. Eine Abmahnung dürfte erlaubt sein, aber keine Kündigung.
Wenn ein Arbeitgeber wirklich Leute entlassen möchte/muß, dann findet er auch andere Wege.
Mag sein, aber möchtest du, selbst wenn es nur ne Abmahnung gibt, auf der Abschussliste stehen? Ich hab den Eindruck, dass die heutigen Chefs in Sachen Wirtschaft und Organisation spitzenklasse sind - menschlich sind sie das letzte! Klar, jetzt mag jemand behaupten, das jedes Unternehmen Gewinn erwirtschaften will, aber die Frage die ich mir stelle: Um welchen Preis? Menschen sollten nicht ausgebeutet werden wie Rohstoffe und dann entsprechend ersetzt werden. Ich hab immer mehr den Eindruck, dass das viel zu häufig der Fall ist und die meisten Arbeitnehmer die Klappe halten, hauptsache man hat nen Job.
Soviel zu den netten Chefs von heute.
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Original geschrieben von Butterfly
Von daher würde ich das nicht so eng sehen, wenn der Chef das Protokoll sehen möchte. Immerhin ist es sein gutes Recht, zu sehen, was in der Firma läuft. Und gute Mitarbeiter werden selten entlassen - da muß schon vorher etwas im Arbeitsverhöltnis nicht stimmen. Das wiederum würde mich dazu bewegen, mich auf dem Markt umzuschauen.....
Aber es geht im Prinzip ja nicht um das Recht das er hat. Im Moment hat er es eben nicht, was ich auch gut finde. Denn wo kommen wir da hin, wenn die Chefs zukünftig in jedem Büro ne Kamera aufstellen? Dann ist das geschreie wieder los, wenn aber dann Systemseitig alles nachgeschaut werden darf und kann, dann läßt sich fast alles rauskriegen:
- wie lange der MA am PC saß
- welche Programme, welche Aktivitäten (ggf. vergleich mit anderen MA).
- wann rechner runtergefahren, wann ausgebucht (evtl. zwischendurch 5 min schwätzchen gehalten)
Das ganze läßt sich endlos weiterspinnen, deswegen bin ich eher dafür die Sache so zu reglementieren.
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Original geschrieben von Butterfly
Das mit dem geldwerten Vorteil ist wie bei einem Firmenwagen, der privat genutzt werden darf. Der Mitarbeiter kann sich so ein eigenes Auto sparen, der Firmenwagen ist für ihn deutlich günstiger als ein Privatwagen.
Und weil der Firmenwagen günstiger ist, ist es ein Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern, der zum Ausgleich versteuert werden muß.
Wer muss das jetzt versteuern? Mein Arbeitgeber oder ich?