Original geschrieben von BigBlue007
Nun hats mich wahrscheinlich auch mal erwischt: Am Montag eine Uhr ersteigert, Paket kommt heute an, was ist drin: Ein altes TDSL-Modem.
Ich hatte den Verkäufer bereits vor meiner Überweisung telefonisch gesprochen. Er meinte da bereits, dass er das Paket nicht persönlich verschicken würde, er sich aber darum kümmern würde, dass das Paket sofort nach Geldeingang (das war dann gestern) rausgeht.
Vorhin habe ich ihn wieder telefonisch erreichen können. Er meint, er sei ebenso entsetzt wie ich und würde sich sofort drum kümmern. Ich habe ihm eine Deadline für heute nachmittag ersetzt.
Falls sich meine Befürchtung bestätigt; in welcher Reihenfolge sollte man am besten vorgehen? Mein Ansatz wäre:
- Heute abend bei ebay "Beschwerde über Nicht- oder Falschlieferung"
- Morgen früh zur Polizei und Anzeige wegen Betrugs erstatten
- Nach 30 Tagen ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen
Hat jemand das schon mal praktisch durchexerziert? Wer ist eigentlich in der Beweispflicht, wenn der Gegenüber behauptet, es habe sehr wohl die ersteigerte Uhr im Paket gelegen? Und wie verhält sich ebay, insbes. in der Frage des Käuferschutzes, falls der Gegenüber behauptet, er habe die korrekte Ware versandt?