Beiträge von AdministratorDr

    Steht da auch das Verhalten der Eltern drin, oder wird diese berücksichtigt?


    Ein Freund hat nämlich dieses Problem. Er selbst verdient gut. Hat keinerlei Schulden. Und als er neuerdings bei einem Versandhaus bestellen wollte, wurde er zurückgewiesen. Ohne Begründung. Er hätte höchstens per Nachnahme zahlen können, nicht aber per Rechnung. Eine andere Bekannte dagegen konnte direkt bei der ersten Bestellung auf Rechnung bestellen obwohl sie das gleich Einkommen hat, nur ihre Eltern keine Schulden haben.


    D.h. also das die Eltern in diesem Fall schon berücksichtig werden, richtig ?

    Ich kann dich beruhigen. Ich hab das Problem schon seit einigen Jahren. :( Bisher hab ich keine Lösung dafür gefunden. Das ist echt nervig. Selbst wenn du es in die entgegengesetzte Richtung schiebst, dauert es nicht lange (meist einige Schritte) und du hast die alte Situation.


    Am besten fragen, ob du die Schuhe umtauschen kannst. KOmischerweise ist es manchmal Modell abhängig.


    Gruß,
    Dominik

    Die WEP-Verschlüsselung wird nur von W-Lan zu W-Lan genutzt.


    Zitat

    "Für Netwerkautentifizierung verwenden aktevieren".....


    Ich würde das so verstehen, dass er den WEP Key z.B: JAI38B981 als Wert mit überprüft - mehr nicht.


    Sprich Anfrage kommt: WEP Key wird überprüft - WEP Key richtig - weiter geht´s.

    Zitat

    Wir (oder besser ich ) loggen z.B. bei uns alles mit (EMail und INet) und werten monatlich, notfalls personenbezogen, aus.


    Schön, das ihr so fleißig seid, aber es ist eigentlich nicht erlaubt aus Datenschutzgründen. Man unterliegt, wenn man in der EDV arbeitet, vielen Gesetzen. Mit solchen äußerungen wäre ich vorsichtig. Nur auf "Verdacht", darf man in die Logs schauen und Personenbezogen auwerten.


    Ich persönlich finde es nicht so schlimm. Das fördert auf die eine und andere Weise die Motivation der User. Außerdem ist es für die Arbeitsbereitschaft förderlicher (google mal nach USA und surfen am Arbeitsplatz). Da gab es mal ein Artikel drüber.


    Es ging sich bei meiner Anfrage mehr ums surfen. Diese Mailanhänge sind bei uns auch verboten, wird aber Stillschweigend geduldet. Man kann sowieso nichts dagegen machen, außer sich durchboxen und Betriebsklima zerstören ;-)


    Zitat

    Schau mal in die c't 14/02 Seite 176 - da war ein ziemlich ausführlicher Artikel zu diesem Thema drin...


    Danke für den Tipp, schau da mal rein.

    Das Problem ist, nichts ist eindeutig:


    Hier ein Urteil:

    Zitat

    Kein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 BGB liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr 80 bis 100 Stunden im Internet zu Privatzwecken surft. Ob bei einem ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Verbot etwas anderes gilt, bleibt offen.


    Zitat

    Du kannst doch nicht wirklich davon ausgehen, daß im Umkehrschluß alles, was nicht verboten wurde, automatisch erlaubt ist???

    Windows 2000 denkt aber so :D Alles was man nichit verbietet, ist im Umkehrschluß erlaubt.


    Zitat

    Vor kurzem gab das Arbeitsgericht in Wesel dem Arbeitnehmer Recht. In dem nun vorliegendem Fall urteilte das Arbeitsgericht in Hannover für den Arbeitgeber. Der Mitarbeiter sammelte während der Arbeitszeit fleißig erotisches Material im Internet und veröffentlichte dieses auch vom Arbeitsplatz aus auf einer eigener Homepage, obwohl laut Arbeitsvertrag ihm schon das private Surfen am Arbeitsplatz untersagt war. Die Begründung: Auf Grund des bewussten Verstoßes gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers und des Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise konnte ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Grundsätzlich ist aber laut Arbeitsgericht Wesel das maßvolle Internetsurfen am Arbeitsplatz erlaubt.


    Wo steht das fettgedruckte ? Welches Urteil?


    Wenn nichts vereinbart ist, wie ist dann die Regelung?