Zitatum die Fraud-Quote ohne großen Aufwand niedrig zu halten.
Vielleicht ist die Frage dumm, aber was ist die Fraud-Quote?
Trotzdem kann ich mir den Unterschied nicht erklären :confused:
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Zitatum die Fraud-Quote ohne großen Aufwand niedrig zu halten.
Vielleicht ist die Frage dumm, aber was ist die Fraud-Quote?
Trotzdem kann ich mir den Unterschied nicht erklären :confused:
Steht da auch das Verhalten der Eltern drin, oder wird diese berücksichtigt?
Ein Freund hat nämlich dieses Problem. Er selbst verdient gut. Hat keinerlei Schulden. Und als er neuerdings bei einem Versandhaus bestellen wollte, wurde er zurückgewiesen. Ohne Begründung. Er hätte höchstens per Nachnahme zahlen können, nicht aber per Rechnung. Eine andere Bekannte dagegen konnte direkt bei der ersten Bestellung auf Rechnung bestellen obwohl sie das gleich Einkommen hat, nur ihre Eltern keine Schulden haben.
D.h. also das die Eltern in diesem Fall schon berücksichtig werden, richtig ?
Welches OS nutzt du? Bei meiner A40 wird alles direkt rüberkopiert. Nutze nicht die Canon Software sondern die Integrierte von XP, die ich auch besser finde.
Ich kann dich beruhigen. Ich hab das Problem schon seit einigen Jahren.
Bisher hab ich keine Lösung dafür gefunden. Das ist echt nervig. Selbst wenn du es in die entgegengesetzte Richtung schiebst, dauert es nicht lange (meist einige Schritte) und du hast die alte Situation.
Am besten fragen, ob du die Schuhe umtauschen kannst. KOmischerweise ist es manchmal Modell abhängig.
Gruß,
Dominik
Die WEP-Verschlüsselung wird nur von W-Lan zu W-Lan genutzt.
Zitat"Für Netwerkautentifizierung verwenden aktevieren".....
Ich würde das so verstehen, dass er den WEP Key z.B: JAI38B981 als Wert mit überprüft - mehr nicht.
Sprich Anfrage kommt: WEP Key wird überprüft - WEP Key richtig - weiter geht´s.
Man merkt schon den Unterschied zwischen den verschiedenen FSB. Am besten holst du dir, wenn du das nötige Kleingeld hast, den mit FSB 800 !
Gruß,
Dominik
K++ gibt es schon seit einigen Wochen, soweit ich weiß.
Übrigens empfehle ich euch nicht kazaa-download.com - das ist ein DIALER !! Also vorsicht. Egal wie seriös die Seite auch aussieht.
ZitatWarum unterstellst du Eltern, daß sie unverantwortlich sind, weil sie Kinder in die Welt gesetzt haben?
Sorry, wollte ich nicht. Jeder muss für sich entscheiden. Nur möchte ich die Verantwortung nicht tragen.
Vielleicht wird sich auch bei mir irgendwann der Kinderwunsch einstellen.
ZitatWir (oder besser ich ) loggen z.B. bei uns alles mit (EMail und INet) und werten monatlich, notfalls personenbezogen, aus.
Schön, das ihr so fleißig seid, aber es ist eigentlich nicht erlaubt aus Datenschutzgründen. Man unterliegt, wenn man in der EDV arbeitet, vielen Gesetzen. Mit solchen äußerungen wäre ich vorsichtig. Nur auf "Verdacht", darf man in die Logs schauen und Personenbezogen auwerten.
Ich persönlich finde es nicht so schlimm. Das fördert auf die eine und andere Weise die Motivation der User. Außerdem ist es für die Arbeitsbereitschaft förderlicher (google mal nach USA und surfen am Arbeitsplatz). Da gab es mal ein Artikel drüber.
Es ging sich bei meiner Anfrage mehr ums surfen. Diese Mailanhänge sind bei uns auch verboten, wird aber Stillschweigend geduldet. Man kann sowieso nichts dagegen machen, außer sich durchboxen und Betriebsklima zerstören ![]()
ZitatSchau mal in die c't 14/02 Seite 176 - da war ein ziemlich ausführlicher Artikel zu diesem Thema drin...
Danke für den Tipp, schau da mal rein.
Das Problem ist, nichts ist eindeutig:
Hier ein Urteil:
ZitatKein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 BGB liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr 80 bis 100 Stunden im Internet zu Privatzwecken surft. Ob bei einem ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Verbot etwas anderes gilt, bleibt offen.
ZitatDu kannst doch nicht wirklich davon ausgehen, daß im Umkehrschluß alles, was nicht verboten wurde, automatisch erlaubt ist???
Windows 2000 denkt aber so
Alles was man nichit verbietet, ist im Umkehrschluß erlaubt.
ZitatVor kurzem gab das Arbeitsgericht in Wesel dem Arbeitnehmer Recht. In dem nun vorliegendem Fall urteilte das Arbeitsgericht in Hannover für den Arbeitgeber. Der Mitarbeiter sammelte während der Arbeitszeit fleißig erotisches Material im Internet und veröffentlichte dieses auch vom Arbeitsplatz aus auf einer eigener Homepage, obwohl laut Arbeitsvertrag ihm schon das private Surfen am Arbeitsplatz untersagt war. Die Begründung: Auf Grund des bewussten Verstoßes gegen die Nutzungsregelung des Arbeitgebers und des Umfangs der pflichtwidrigen Vorgehensweise konnte ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Grundsätzlich ist aber laut Arbeitsgericht Wesel das maßvolle Internetsurfen am Arbeitsplatz erlaubt.
Wo steht das fettgedruckte ? Welches Urteil?
Wenn nichts vereinbart ist, wie ist dann die Regelung?