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Original geschrieben von Kommando
Ich habe mal ein paar Fragen zu Softwarekopien. Wann ist es erlaubt, die erworbene Software zu Sicherungszwecken zu kopieren?
Das ist immer erlaubt, jedoch muss diese Sicherungskopie tatsächlich eine reine Sicherungskopie sein, das heißt, sofern der Lizenzvertrag die Weitergabe des Originals untersagt, was bei proprietärer Software die Regel ist, darf man auch die Sicherungskopie nicht weitergeben oder dazu verwenden, die Software öfter zu installieren, als es vorgesehen wurde, und muss sie vernichten, sobald man das Original verkauft hat.
Zusätzlich ist in den meisten Lizenzverträgen festgelegt, dass man nur eine einzige Sicherungskopie anfertigen darf, in so einem Fall ist es nicht erlaubt, mehr als eine Sicherungskopie anzufertigen. Jedoch ist es nicht möglich, per Lizenzvertrag das Anfertigen einer Sicherungskopie komplett auszuschließen, denn so eine Klausel wäre unwirksam. Eine Sicherungskopie ist immer erlaubt.
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Original geschrieben von Kommando
Mir ist zu Ohren gekommen, dass man Filme nicht kopieren darf, Software aber schon... dies aber nur, wenn kein Kopierschutz vorhanden ist (und das ist er ja wohl überall).
Zu dieser Frage kursieren leider sehr viele Fehlinformationen, was nicht zuletzt auf eine bewusste Desinformationskampagne der jeweiligen Rechteverwerter zurückzuführen ist.
Es ist folgendermaßen: Musik und Filme darf man kopieren, und zwar nicht nur zu Sicherungszwecken, sondern auch, um sie im engen privaten Umfeld weiterzugeben, allerdings nur dann, wenn kein Kopierschutz vorhanden ist. Wenn ein Kopierschutz vorhanden ist, dann darf man Musik und Filme überhaupt nicht kopieren, auch nicht zu Sicherungszwecken:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__95a.html
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."
Auch wenn immer wieder der Eindruck erweckt wird, dass diese Regelungen auch für Software gelten, ist es schlicht und einfach nicht wahr:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__69a.html
"Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."
Für Software bedeutet das folgendes: Man darf immer eine Sicherungskopie anfertigen, auch wenn ein Kopierschutz vorhanden ist. Im Gegensatz zu Musik und Filmen darf man jedoch nur soviele Kopien weitergeben, wie es der Lizenzvertrag zulässt, und das sind bei proprietärer Software in der Regel gar keine.
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Original geschrieben von Kommando
Oder man darf kopieren, wenn man keinen Kopierschutz knacken darf - ähm wie soll ich dann denn etwas sichern?
Darf ich überhaupt Software auf anderen Datenträgern archivieren?
Ja, zum Anfertigen einer Sicherungskopie darfst Du bei Software den Kopierschutz knacken.
o2neuling