Also ich habe das Problem, dass wenn RotateMe 2.0 gleichzeitig mit N-Gage offen sind (hoocked on) dann geht in Intervallen von ca. 2 Sekunden das Display aus für ca. 1 Sekunde.
Liegt es am Arbeitsspeicher? Das gleiche kam bei Quake.
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Also ich habe das Problem, dass wenn RotateMe 2.0 gleichzeitig mit N-Gage offen sind (hoocked on) dann geht in Intervallen von ca. 2 Sekunden das Display aus für ca. 1 Sekunde.
Liegt es am Arbeitsspeicher? Das gleiche kam bei Quake.
ZitatOriginal geschrieben von Synbios
Bei mir ist das nicht der Fall, aber ich denke, es kann eine Verbidung auch nur dann aufbauen, wenn es zumindest im Hintergrund mitläuft. Ich würde es also nicht durch einen Druck auf die rote Taste, sondern richtig mit 'Beenden' schließen.
Wenn das auch nicht hilft, kannst du in den Optionen die Zugangspunkte ändern, z.B. auf WLAN, dann siehst du ja am nächsten Morgen, ob versucht wird WLAN Verbindungen aufzubauen.
Die Programme sind alle geschlossen, auch das N-Gage, da bin ich mir sicher. Vielleicht läuft das RotateMe 2.0 mit, kann dieses den Verbindungsversuch verursachen? :confused:
Punkt 04:49 Uhr versucht mein Handy jeden Morgen eine GPRS-Verbindung aufzubauen; das hat es auch immer geschafft, solange ich kein Passwort im Zugangspunkt erstellt habe. Es wurden immer 52 KB gesendet und 4 KB empfangen.
Also ich habe den leisen Verdacht, dass das die N-Gage-Applikation macht, ohne mich zu fragen. Hat noch jemand die ominösen GPRS-Verbindungen beobachtet und hängen die tatsächlich mit N-Gage zusammen? (ich will es nicht runterschmeißen um mir die ganze Installation zu sparen, deshalb frage ich mal einfach
)
Wann gehts den endlich mal los! Die Nokianer schlafen immer noch ihren Winterschlaf....
...und vom schaumwein hab ich was! ich haben den getrunken. der schaumwein ist für mich nützlich. ich konsumiere ihn.
ich kaufe mir einen fernseher und nicht zdf oder ard. konsumiere ich auch nicht. zahle ich nicht. fertsch aus
wie du die schaumweinsteuer vermeidest, will ich erstmal sehen ![]()
![]()
wie du gez vermeidest, liest du in diesem thread :top:
man sollte nehmen was man kriegt :p dann kann man ja auch die schaumweinsteuetr gegenfinanzieren
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von ChickenHawk
"Bei der erforderlichen freien Beweiswürdigung im Sinne des § 108 Abs.1 Satz 1 VwGO wird das Verwaltungsgericht nach Erheben der von der Klägerin angebotenen Beweise – ggf. auch nach Vernehmung des Gebührenbeauftragten (§ 86 Abs. 1 VwGO) - zu berücksichtigen haben, dass nach dem unwidersprochenen Vortrag der Klägerin nicht auszuschließen ist, dass im Einzelfall der Rundfunkgebührenbeauftragte auf Grund seiner finanziellen Beteiligung an der Beitreibung rückständiger Gebühren durch Provisionen (vgl. zur vertraglichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Rundfunkbeauftragtem und Rundfunkanstalt und zur Höhe der Provisionen BAG, Urteil vom 15. Februar 2005, - 9 AZR 51/04 -, AP 00 Nr. 6 zu 12 a TVG; Urteil vom 26. Mai 1999, - 5 AZR 469/98, AP Nr. 104 zu § 611 BGB Abhängigkeit) ein erhebliches Eigeninteresse an der Abgabe auch inhaltlich zweifelhafter, ihn aber wirtschaftlich begünstigender Erklärungen haben kann."
OVG Niedersachsen 10 PA 118/05
Es ist von Gerichten inzwischen mehrfach entschieden worden, dass eine Zwangsanmeldung nur Aufgrund der Aussage des Gezlers und ggf. auch irgendwelchen halbseidenen Zeugen nicht das Papier wert ist auf dem sie steht.
Wenn die GEZ ihr Geld haben will muss sie das notfalls einklagen, sofern sich der potentielle Zahler nicht vorher schon einschüchtern lässt. Mir ist in letzter Zeit nicht ein Fall bekannt in dem die GEZ aufgrund einer Zwangsanmeldung vor Gericht gezogen wäre und dann auch noch obsiegt hätte. Dafür haben die Jungs in der Vergangenheit schon zu oft eins auf den Deckel bekommen. Natürlich braucht man erstmal ein paar starke Nerven, aber wie schon erwähnt wer sich nicht ins Bockshorn jagen lässt kann da relativ entspannt sein.
Echt super, dass manche auch noch mit harten Fakten kommen :top: ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von meon96
Failure:
In Deutschland ist es so:
Die GEZ / Rundfunkanstalt muß dir beweisen, das du ein Gebührenpflichtiges Gerät Bereit hältst, die Aussage einer Treppen Knatsche ändert daran gar nichts.
In Österreich ist es anderes. Da muß der Gebührenpflichtige der GIS beweisen, das er kein Gebührenpflichtiges Gerät bereit hält .
was zahlen denn die österreicher? bestimmt nicht 17 euro, ehem fast 18..... :eek: ?
ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Das liegt einfach an den Einstellungspraktiken der GEZ, Mitarbeiter im Innendienst müssen entweder gescheiterte Beamte sein (3 Jahre Stumpfsinnspraktikum im Katasteramt oder KFZ-Zulassungsstelle sind Voraussetzung).
Die provisions- und alkoholabhängigen Außendienstler müssen ebenfalls einen IQ unter 60 nachweisen bzw. einige Frontkampferfahrung bei Vorwerk oder einer Versicherungs- oder Zeitungsdrückerkolonne nachweisen. Neuerdings werden auch gescheiterte Arcor oder Tele2 Vertreter genommen.
Und was bei der Mischung rauskommt sieht man ja.
am besten: einen Türspion einbauen, wenn jemand unbekanntes klingelt - nicht öffnen wenn es nicht gerade die Post ist.
Derjenige, den du nicht kennst und zu dir will, will garantiert was von DIR, er kommt nicht um dir was zu schenken ![]()
Na wenigstens geht nur die Sim-Karte raus, obwohl der akku sich weigert ![]()