DAs bringt genauso wenig wie beim (Massen-)Mailversand SPF und DKIM-Siganturen die Allheillösung sind. Es verhindert hier wie dort dass Unbefugte (D)eine Nummer verwenden, aber wenn die Nummer oder Domain denen zugeteilt/registriert ist, dann sind sie technisch ja gar nicht unbefugt. Du wirst kaum noch Spam-Mails finden die nicht signiert sind, alleine schon weil Google und weitere das erfordern.
Beiträge von jposel
-
-
Mehr als eine Anzeige bei der ggf. überlasteten Polizeidienststelle bringt die Meldung bei der Netzangentur. Je schneller die Rufnummern abgeschaltet werden desto aufwändiger wird es für die Macher.
-
Eine Wohnung komplett ohne TAE-Dose wäre eine Besonderheit…
-
Ja, es wird aufgefordert der sendenden Nummer per Whatsapp zu schreiben. Die Sperrung der SIM oder der Einzug der Rufnummer verhindert ja nicht dass Whatsapp mit der Rufnummer zumindest eine Weile noch weiter genutzt werden kann.
-
Nein, gemeint sind die Vorwahlen der verschiedenen Anbahnungen. Die Zielnummer, also meine empfangende Rufnummer, hat die Vorwahl 0177.
-
Es wird gefühlt wieder ruhiger (oder verlagert sich in andere Nummernbereiche
). Nachdem alleine zur Monatsmitte vier quasi gleichzeitig einprasselten, ist es wieder ruhig. Artig immer die BNetzA-Beschwerde ausgefüllt, vielleicht bringts ja was. Abhsenderrufnummern jeweils 0163, 0173, 2x 01590 und 0176, Zielrufnummer 0177. -
Tatsächlich bietet die Telekom die freecall 0800er im günstigen 24 Monatsabo mit verschiedenen Minutenpaketen, à la 1000 Minuten für 49,95 EUR (vermutlich netto) zzgl. Bereitstellungsentgelt (Quelle).
-
Ich verstehe zwar das Problem bzw den Ärger, aber rechtlich würde ein Gericht wohl zugunsten von Freenet entscheiden (wenn man es drauf anlegt).
Zum Einen hat jedes Smartphone die Möglichkeit, Datenroaming zu deaktivieren. Wenn man also weiß, man befindet sich in grenznähe zu Nicht-EU-Ländern, KANN man sich vor solchen Kosten selbst und einfach schützen. (Zusätzlich zur Wahl zwischen manueller und automatischer Netzwahl)
Der Hinweis hilft in dem geschilderten Fall wenig, da er ja mit einer (deutschen) Freenet-SIM schon auf Wanderung in Tirol (in Österreich, also schon roamend) unterwegs ist. Wenn Roaming aus dann auch kein Roaming in AT.
-
Hat die EVG nicht auch abgeschlossen? Hier wird der GDL doch etwas angeboten ohne einen konkreten Abschluss bereits zu fordern?
-
Also ICH würde mich so nicht verhalten bzw. "daran halten" denn ICH persönlich würde in einer solchen Situation anders dort auftreten, nun habe ICH aber auch einen Anwalt in der Familie und so kann ICH nicht nur freundlich und firm bestehen, sondern dann auch durchsetzen. Und, ja, auch gegen große Banken wirken einstweilige Verfügungen Wunder, da werden angebliche komplexe interne Prozesse wunderbar beschleunigt, und man erhält ein Schreiben dass es sich bedauerlicherweise nur um Missverständnisse handelte.
Unabhängig von MIR ist der Rechtsanspruch dennoch für ALLE, also auch für DICH, gegeben.