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Hallo,
ich will meine Karre loswerden. Normalerweise wird dazu der KFZ-Brief benötigt. Dieser liegt allerdings bei der Bank und das noch ca. zwei Jahre.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Bank (CC-Bank) diesen rausrückt, so dass ich das Teil verkaufen kann? Viel wird er nicht mehr bringen, vielleicht noch zur Ersatzteilgewinnung...
Den Restbetrag auf einmal zahlen möchte ich nicht, da die Rate relativ niedrig ist und ich auf diese Weise noch genügend Puffer hab für ein neues Auto.
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Es sind 39 Euro monatlich und es wären noch 14 Monate. Rechnerisch bedeutet das, dass ich die 149 Euro zahlen sollte. Ich werde das auch tun, es sei denn, es gibt konkrete Rechtsgrundlagen für einen Anspruch auf vorzeitiges Vertragsende.
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Hallo,
ich habe vor etwa einem Jahr einen 2-Jahresvertrag bei Broadnet Mediascape abgeschlossen. (Internet)
Jetzt muss ich nächsten Monat beruflich umziehen.
In meiner neuen Wohnung ist kein Broadnet-Anschluss verfügbar.
Broadnet würde für 149 Euro "Strafgebühr" den Vertrag auflösen.
Ist das eine Variante, die ich akzeptieren sollte oder gibt es da einen besseren Weg, der auch rechtlich abgesichert ist?
Viele Grüße
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Alles klar, jetzt kann ich mir schon mehr darunter vorstellen. Wie ist das denn, wenn ich das heiße Wasser von der Gastherme zum Badewanne-Füllen nehme? Irgendwie müsste ja dann neues kaltes Wasser erwärmt werden. Dauert sicher lange, oder?
Schon komisch, bisher hatte ich immer warm Wasser aus Wand.
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Hallo,
ich werde demnächst umziehen und meine neue Wohnung wird mit einer Gasthermenheizung befeuert.
Unter einer Gasheizung stelle ich mír normalerweise eine Heizung an einem Gasrohr mit Ventil/Thermostat und einem Zünder vor. Ich kann, wenn ich eine geeignete Position einnehme, sogar die Flamme sehen.
Was ist nun der Unterschied bei einer Gasthermenheizung? Habe ich dann irgendeinen Kessel im Flur oder im Keller stehen? Gibt es da Besonderheiten zu beachten?
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Ich auch nicht. Es ist die DOGEWO (Dortmund) und ich musste einen entsprechenden Wisch unterzeichnen.
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Hallo,
ich habe im Jahr 2001 eine Schufa-Selbstauskunft geholt mit dem Ergebnis, dass ich keinerlei Schulden oder andere Zahlungsprobleme jemals hatte.
Im Jahr 2002 wurden mir kurz hintereinander Handyverträge von Debitel und anschließend von T-Mobile verweigert. Irgendwie ist mir noch bewusst, dass eine Bürgel-Auskunft angefordert wurde.
Zu dieser Zeit hatte ich allerdings zwei oder drei Handyverträge am Laufen.
(Alles ohne Schulden)
Inzwischen habe ich ohne Probleme einen O2-Vertrag abgeschlossen. (2005)
Mein Problem ist jetzt ein ganz anderes:
Mein zukünftiger Vermieter wird bei Bürgel anfragen, was ich für einer bin.
Was wird dort an Daten weitergegeben?
Falls ich mal eine Handy-Rechnung nicht pünktlich gezahlt habe, bekommt das der Vermieter von Bürgel zu erfahren?
Viele Grüße
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Woher weiß man, dass man die 5 GB verbraucht hat?
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