Beiträge von Lord EX

    Ihr müßt das als Zusatzleistung sehen.


    Von wem wollt ihr auf der CeBit lieber ein Gerät erklärt haben:
    1) Von einem sogenannten "Berater", der selbst keinen Peil von dem Teil hat.
    2) Von seinem Model, das hübsch aussieht und auch keinen Peil von dem Teil hat.


    Ich kann den Film nur empfehlen. Dafür lohnt sich sogar ne Registrierung bei Giga.de, wo man den Film beziehen kann (weitere Downloadlinks auf der offiziellen HP).


    offizielle Homepage


    Gruß Basti

    Hi Leute,


    heute mal in etwas heikleres Thema:


    Also ich hatte mit noch jemand nen Clan. Der Clan ist erbrochen, aufgrund von Websitenmeinungsverschiedenheiten. Jetzt habe ich 2 Domains:
    1. natogaming.com und 2. nato-clan.tk
    natogaming.com kostet mich was, nato-clan.tk nicht.


    Jetzt meint er, dass ich die Domain nato-clan.tk an ihn abgeben muss, bzw. sie nicht auf ne leere Seite umlegen darf, weil sie ja quasi dem Clan NATO gehört und nicht mir (ist aber auf ne private E-Mail Addy von mir registriert).


    Außerdem hat er folgendes gemeint:
    Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung der Clanbezeichnung Nato und Nordatlantische Terror Organisation/ North Atlantic Terror Organisation in allen Schreibweisen und Abkürzungen untersagt ist.
    Alle Verstöße dagegen werde ich mit einer Schadenersatzklage u./o.
    Unterlassungsklage verfolgen.


    Jetzt wollte ich mal fragen, ob er sowas überhaupt machen kann? Denn die Abkürzung NATO kann doch wirklich jeder haben und auch an dem Namen ist nicht's gesichert (also kein e.V., etc.)


    Danke schonmal im Voraus,


    Lord EX