Re: Kündigungsrecht wenn nach 3mal Reparatur Gerät immer noch defekt?
Zitat
Original geschrieben von Metty
Hallo,
ich hab da mal ein Frage:
Wenn innerhalb der Vertragszeit mein Mobiltelefon, das ich bei Vertragsabschluß erhalten habe, einen Defekt hat, der durch die Garantie abgedeckt wird.
Und der Betreiber bekommt es nach den üblichen 3 Nachbesserungen die er hat, nicht auf die Reihe mir wieder ein funktionsfähiges Gerät zu schicken, kann ich dann meinen Vertrag kündigen?
Immerhin war das Mobiltelefon ja Teil des Vertrages, und diesen Teil hat der Anbieter nicht korrekt geleistet!
Gruß
Metty
Alles anzeigen
Du musst zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.
Wenn dein Gerät innerhalb der ersten 6 Monate nicht ordnungsgemäß funktioniert, solltest du zum Händler gehen und deinen Gewährleistungsanspruch getend machen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, das der Fehler beim Kauf nicht vorlag, was meistens unmöglich ist.
Der Händler darf dann 3 mal Nachbessern, dann hast du einen Anspruch auf Minderung, Tausch oder Kaufpreiserstattung. Wie der Händler nachbessert, ist seine Sache (also ob er es einschickt, oder selbst repariert...).
Bei einem Mobilfunkvertrag mit subv. Handy handelt es sich um ein Koppelgeschäft, du schließt also 2 Verträge ab. Es dürfte also schwierig werden aus dem Mobilfunkvertrag raus zu kommen, da dieser idR mit dem Netzbetreiber/Provider geschlossen wird, und der Vertrag über das Handy mit dem Händler.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, allerdings mit einem Notebook.
Nach ca. 5,5 Monaten habe ich bemerkt, das der USB Anschluss nicht richtig funktioniert. Der Händler hat dann 3 man nachgebessert, der Fehler trat jedoch immer noch auf. Ich habe das NB aber jedesmal als "vom Hersteller repariert und geprüft" zurückbekommen.
Nach 3 Nachbesserungen habe ich dann mein Geld (den gesamten Kaufpreis) erstattet bekommen. Das hat zwar etwas gedauert, bis die kapiert haben, das ich darauf ein Anrecht habe, aber es dann doch funktioniert.