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Original geschrieben von UHT
Ähm Leute es geht um 40 in Worten "vierzig" Zeitschriften! Das ist ne Angelegenheit von ner halben Stunde oder so. Das macht einen Stundenlohn von 8€ was imho nicht so schlecht ist.
Wie alt ist deine Tochter denn?
Das kommt ganz drauf an. 40 Zeitschriften in einem Hochhaus sind kein Problem, wenn du aber dafür durch die ganze Stadt laufen musst?
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Original geschrieben von Dennis Thomsen
Die Haftpflicht des Verursachers.
...wenn vorhanden, ansonsten der Verursacher, es sei denn du hast den Schaden grob fahrlässig mitverschuldet.
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Original geschrieben von flei123
Ist es nicht so, das E-Plus die normale 2-jährige Garantiezeit auffüllt, mindestens aber 6 Monate Gewähr leistet??
Nein.
Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers
Gewährleistung = Haftung des Händlers. Hier hat der Händler in den ersten 6 Monaten Beweispflicht, das der Fehler bei Kauf nicht vorlag, nach den 6 Monaten muss dies der Verbraucher nachweisen.
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Original geschrieben von Sly2010
Eplus hat mit der Garantie des Handys nichts zu tuen. Eplus hat mit dir einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und Dir ein Handy "als Zugabe " gegeben.( nur ne Karte wird schlecht mit dem telefonieren )
Netten Gruss
Sly2010
Mi der Garantie nicht, aber Eplus muss 2 Jahre Gewährleistung auf das Gerät geben. Das Handy war keine Zugabe, sondern es wurde regulär gekauft, das ist genauso als wenn du ein Handy ohne Vertrag kaufst.
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Original geschrieben von blacfriar
Hi Soncek,
ja ich wohne in einer Stadt, habe also auch die Möglichkeit in mehrere Servic Center zu gehen. Nur meine ich immer rausgehört zu haben, dass ich mich auf die Einschick-Reparatur Geschichte nicht einlassen muss, da es unzumutbar ist, den Kunden ohne Handy stehen zu lassen und ich habe kein Ersatzgerät! Wo steht denn, dass sie es 3x nachbessern dürfen?
Das ist nicht unzumutbar. Ich hatte vor ein paar Monaten mein Notebook 3 mal für je 2 Wochen zur Reparatur. Letzendlich trat der Fehler dann immer noch auf, so dass ich nach über 6 Monaten mein Geld zurück bekommen habe.
Bei dieser Aktion hat es viel Diskussionsvermögen gebraucht, um den Leuten dort das BGB zu erklären, davon hatten die anscheinend noch nichts gehört.
P.S. Hast du vielleicht einen Prof. Vertrag? Dort gibt/gab es einen Austauschservice.
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Original geschrieben von maxandmoritz
ich habe auch den Online s und kann online das "Restguhaben" sehen...
.... aber nur, wenn die Kundenbetreuung mal richtig funktioniert...
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Original geschrieben von Abakus
Ansonsten natürlich Gewerbeschein und wahrscheinlich müsste man die (jetzt ja nicht anfallende) Sondersteuer auch erheben und abführen...
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Steuern auf Alkohol, Tabak, Benzin... werden direkt beim Produzenten erhoben, da haben die Händler nichts mit zu tun.
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Du musst nur das GPRS Modem installieren.
Wie man den Datenverkehr vernünftig einschränken kann wüsste ich nicht. Du könntest natürlich nen Pop-Up blocker und evtl nen Bannerfilter verwenden. Vielleicht haben da ja noch andere Tips.
Wieviel Datenverkehr anfällt ist natürlich schwer zu sagen. Eins ist sicher, wenig wird es nicht werden.
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Ich würd den auch positiv bewerten, allerdings mit Hinweis, das es länger gedauert hat.
Wenn der schon mehrere negative oder neutrale Bewertungen haben sollten, könnte man auch über eine neutrale nachdenken.