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Original geschrieben von jazzmann
... in der Tat, es funktioniert jetzt tatsächlich wieder. Keine Ahnung, ob der Service nur für ein paar Tage down war. Aber so hat man sich wenigstens mal mit beschäftigt
jazzmann
Man muss allerdings dazu sagen, das der Nokia Service nicht für alle Mail Provider verfügbar ist.
Wenn man z.B. einen eigenen Mailserver hat, dann muss mal das manuell machen.
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Original geschrieben von dieker
Recht hin oder her, ich würde versuchen, mit dem Kumpel eine plus/minus-Halbe/Halbe-Regelung zu treffen.
Das wäre sicherlich eine vernünftige Lösung, vor allem dann, wenn die Freundschaft noch länger bestehen soll.
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Original geschrieben von ashd
Doch, es ist gewagt. Lies Dir für den Anfang z.B. mal das Urteil durch:
=> http://www.justiz.bayern.de/ol…sse/info/ziv/prziv169.htm
Hast du dir auch mal die Begründung des Urteils durchgelesen?
"Die Beklagte habe den Unfall schuldhaft verursacht. Sie sei mit unangepasster Geschwindigkeit in die Kurve gefahren und habe durch diese Unvorsichtigkeit die Herrschaft über das Fahrzeug verloren. Damit liege eine fahrlässige Sachbeschädigung vor, die nach dem Gesetz grundsätzlich zum Schadensersatz wegen „unerlaubter Handlung" verpflichtet."
In dem Fall hat die Beklagte fahrlässig (durch überhöhte Geschwindigkeit) den Unfall verursacht und ist somit nach §823 (1) Schadenersatzpflichtig.
Dies ist bei Roaddancer aber nicht gegeben (wenn man seinen Ausführungen Glauben schenken darf).
Ich würde dafür natürlich nicht meine Hand ins Feuer legen, aber wenn das vor Gericht geht bin ich mir ziemlich sicher, das Roaddancer nicht zahlen muss, wenn die Umstände dort genauso dargestellt werden wie hier. Das bestätigt auch der Abschnitt "Haftungsbeschränkung" des von dir geposteten Links.
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Also müsste derjenige der von unten kommt dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, richtig?.
Wenn dem so ist, dann frage ich mich, warum man den abgesenkten Bordstein nicht einfach weg macht. Da ist man sich sehr unsicher, wenn man an der Ampel steht.
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Original geschrieben von ashd
Sehr gewagt, Deine Aussagen. 
Ganz so gewagt ist das nicht. Wir haben in der Recht Vorlesung im letzten Semester einen solchen Fall durchgespielt. Mir fallen die genauen rechtlicheg Grundlagen aber jetzt aus dem Kopf nicht mehr ein.
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Original geschrieben von Bob_Harris
Dann kann man nur hoffen, dass in der Versicherung des Freundes nicht angeben war, dass nur der Wageninhaber das Auto fahren darf. Andernfalls kann sich die Versicherung nämlich bei Bezahlung des Schadens quer stellen...
Die Versicherung wird den Schaden am Auto sowieso nicht zahlen, da er nicht Vollkasko versichert war.
Den Schaden an der Leitplanke zahlt die KFZ Haftpflicht.
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Hier mal eine Skizze der Kreuzung (nicht besonders schön, aber man sieht wo es drauf ankommt):

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Nein, denn er hat die Fahrt unentgeltlich gemacht, von daher kann ihm (dem Fahrer) daraus kein Schaden entstehen.
Wie das jetzt genau rechtlich begründet ist, kann ich jetzt aus dem Kopf nicht mehr sagen.
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Hallo,
ich bin heute über eine Kreuzung gefahren, wo mir die Vorfahrtlage nicht ganz klar ist:
Es ist eine normale Kreuzung mit einer Ampelanlage (ohne Abbiegerpfeile). Eine einfahrt in die Kreuzung hat jedoch einen abgesenkten Bordstein, der ja eigendlich bedeutet, das man warten muss bis frei ist.
Ich frage mich jetzt, was hier gilt, die Ampel oder der abges. Bordstein?
Sebastian
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Nein, die private Haftpflicht zahlt hier nicht.
Wenn also keine Vollkasko da ist, dann sieht es schlecht aus.
Rechtlich gesehen muss dein Freund den Schaden zahlen, nicht du.