Beiträge von LordExcalibur

    Zitat

    Original geschrieben von jazzmann
    ... in der Tat, es funktioniert jetzt tatsächlich wieder. Keine Ahnung, ob der Service nur für ein paar Tage down war. Aber so hat man sich wenigstens mal mit beschäftigt :)
    jazzmann


    Man muss allerdings dazu sagen, das der Nokia Service nicht für alle Mail Provider verfügbar ist.
    Wenn man z.B. einen eigenen Mailserver hat, dann muss mal das manuell machen.

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Doch, es ist gewagt. Lies Dir für den Anfang z.B. mal das Urteil durch:
    => http://www.justiz.bayern.de/ol…sse/info/ziv/prziv169.htm


    Hast du dir auch mal die Begründung des Urteils durchgelesen?


    "Die Beklagte habe den Unfall schuldhaft verursacht. Sie sei mit unangepasster Geschwindigkeit in die Kurve gefahren und habe durch diese Unvorsichtigkeit die Herrschaft über das Fahrzeug verloren. Damit liege eine fahrlässige Sachbeschädigung vor, die nach dem Gesetz grundsätzlich zum Schadensersatz wegen „unerlaubter Handlung" verpflichtet."


    In dem Fall hat die Beklagte fahrlässig (durch überhöhte Geschwindigkeit) den Unfall verursacht und ist somit nach §823 (1) Schadenersatzpflichtig.


    Dies ist bei Roaddancer aber nicht gegeben (wenn man seinen Ausführungen Glauben schenken darf).


    Ich würde dafür natürlich nicht meine Hand ins Feuer legen, aber wenn das vor Gericht geht bin ich mir ziemlich sicher, das Roaddancer nicht zahlen muss, wenn die Umstände dort genauso dargestellt werden wie hier. Das bestätigt auch der Abschnitt "Haftungsbeschränkung" des von dir geposteten Links.

    Also müsste derjenige der von unten kommt dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren, richtig?.


    Wenn dem so ist, dann frage ich mich, warum man den abgesenkten Bordstein nicht einfach weg macht. Da ist man sich sehr unsicher, wenn man an der Ampel steht.

    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Dann kann man nur hoffen, dass in der Versicherung des Freundes nicht angeben war, dass nur der Wageninhaber das Auto fahren darf. Andernfalls kann sich die Versicherung nämlich bei Bezahlung des Schadens quer stellen...


    Die Versicherung wird den Schaden am Auto sowieso nicht zahlen, da er nicht Vollkasko versichert war.
    Den Schaden an der Leitplanke zahlt die KFZ Haftpflicht.

    Hallo,


    ich bin heute über eine Kreuzung gefahren, wo mir die Vorfahrtlage nicht ganz klar ist:


    Es ist eine normale Kreuzung mit einer Ampelanlage (ohne Abbiegerpfeile). Eine einfahrt in die Kreuzung hat jedoch einen abgesenkten Bordstein, der ja eigendlich bedeutet, das man warten muss bis frei ist.


    Ich frage mich jetzt, was hier gilt, die Ampel oder der abges. Bordstein?


    Sebastian