Beiträge von tomi78

    Also in diesem Zusammenhang kann ich mich noch an einen Bericht erinnern, so vor ca. 1-2 Jahren, wo Nokia darauf hingewiesen hat, ihre Handys sollten nur mit Original Akkus verwendet werden, da Billigkopien eine Explosionsgefahr darstellen würden.


    Viele vermuteten eine reine Verkaufsföderung der eigenen (natürlich teureren) Akkus seitens Nokia ohne berechtigten Hintergrund, aber dem ist wohl nicht so......

    CLK


    Netto halt, weil man ja nur den Nettowert ausgezahlt kriegt, wie mannesmann schon richtig angemerkt hat.


    Was das Gutachten angeht, so ist es wahrscheinlich kein Fehler wenn es nach der Versicherung geht, weil in diesem steht zwar, dass es sich um ein defektes 7280 handelt, aber im folgenden Absatz wird auf ein 7380 als "gleichwertige Alternative" verwiesen, klar ist auch günstiger.


    Dumm nur, dass der im Gutachten genannte Onlinehändler auch das 7280 vertreibt, nur gut 150 € teurer.


    Naja, bin mal gespannt wie die Pappköppe reagieren. :mad:

    Tach zusammen,


    also folgendes:


    Meine Freundin hat sich vor einigen Monaten für 499 € ein Nokia 7280 angeschafft, welches ihr irreparabel beschädigt wurde. Jetzt hat der Verursacher aber eine Haftpflichtversicherung über die der Schaden reguliert werden soll, so weit so gut könnte man denken.


    Heute kam das Schreiben der Versicherung, dass der Schaden mit ca. 250 € reguliert wird, beiligend ein weiteres Schreiben eines Gutachters wo aber ein Nokia 7380 bewertet wird und eine Liste von zwei Online Händlern wo es zu dem Preis erworben werden kann (netto).


    Das paradoxe aber ist, dass genau einer dieser beiden Händler auch das Nokia 7280 führt und zwar zum Preis von 499 €!


    Meine Frage:


    Kann die Versicherung/Gutachter einfach so auf ein Nokia 7380 verweisen und als Maßstab geltend machen, nur weil es ähnlich dem beschädigten Handy ist? Fakt ist, dass zum Schadenzeitpunkt und heute noch, dass 7280 einen höheren Wert hat als ein 7380.


    Hoffe mal jemand kann mir helfen.

    Ja schon, aber wenn man ein Zwischenzeugnis anfordert, dann kann sich ja der Chef auch 1+1 zusammen zählen und sich seinen Teil denken, daher meine Frage ob es dann nicht direkt besser ist mit der Wahrheit raus zurücken, als auf irgend was anderes zu verweisen.

    Hallo zusammen,


    folgendes:


    Mein Freundin ist in ihrem derzeitigem Job sehr unzufrieden und möchte daher wechseln. Jetzt ist das Problem, dass das letzte Arbeitszeugnis in ihrer Bewerbungsmappe ja schon 1,5 Jahre alt ist (vom vorigen Arbeitgeber) und ein aktuelles Zwischenzeugnis nicht dabei ist.


    Sie könnte schon eins ausgestellt bekommen, aber dann weiss ihr jetziger Arbeitgeber ja, dass sie sich andersweitig umschaut und das möchte sie eigentlich vermeiden.


    Was würdet Ihr machen? Ohne Zwischenzeugnis bewerben? Macht ja auch nicht so einen guten Eindruck oder mit offenen Karten spielen und der jetzigen Firma reinen Wein einschenken?

    Zitat

    Original geschrieben von H&S

    Wenn die IMEI-Nr. bekannt ist, kann das Gerät durch die Netzbetreiber geortet werden. Dazu bedarf es einen richterlichen Beschluß. Liegt der vor, werden die jeweiligen Verkehrsdaten ermittelt und den Behörden zur Verfügung gestellt. Es wird dann der Nutzer des Gerätes (wenn über das sim ermittelbar) zur "Erörterung" vorgeladen.


    Gruesse vom KURTi


    Theoretisch schon möglich, aber wegen jedem geklauten Handy wird man so einen Aufwand sicher nicht betreiben, da muss schon mehr hinter stecken.......


    Zum Fall:


    In WISO lief letztens ein ähnlicher Fall: Ein Arzt benötigte dringend 5.000 € in bar und liess sich diese per extra versichertem Wertbrief der Dt.Post zuschicken.


    Kaum den Brief in der Hand geöffnet, stellte er entsetzt fest, dass keine einzige Banknote mehr im Brief war.


    Die Dt. Post wiegelte natürlich alles ab und berief sich darauf, dass sie eine ordnungsgemäße Zustellung gewährleistet hat und keinen Einfluß auf den Inhalt hat. Das ganze ging dann wohl vor Gericht mit offenem Ausgang, ich denke was anderes wird auch dir nicht übrig bleiben.


    Bin mir aber auch in deinem Fall hier sicher, dass es jemand von GLS war, weil wenn das ganze Paket abhanden kommt, zahlt die Versicherung und man kann ja genau zurück verfolgen wo sich die Spur des Pakets verloren hat.


    Insofern ist unterwegs kurz öffnen und Inhalt entwenden, natürlich geschickter wenngleich auch Super Asi für den Empfänger.


    Sollte jedem eine Warnung sein, solche wertvolle Sendungen zu unterschreiben bevor man den Inhalt kontrolliert hat und wenn der Kurier sich weigert, dann soll er es gleich wieder mitnehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Und glaubt hier eigentlich wirklich jemand, dass sich ein gerichtliches Verfahren wegen diesem Auktionsbetrag lohnen würde?


    Ja ich!


    Ich wurde mal seinerzeit gut reingelegt auf ebay indem ich defekte Ware bekommen habe. Es ging zwar nur um 125 € aber da ich das ganze Vorgehen der Gegenseite mehr als Dreist empfand und das nicht auf mir sitzen lassen wollte, habe ich das Ganze vor Gericht gebracht und auch gewonnen!


    Ihr hättet mal das blöde Gesicht der Gegenseite sehen müssen als der Richter das Urteil fiel, aber genau wie Lord Arsch hier argumentiert , hat auch mein Gegner seinerzeit wohl nicht mit einer Klage gerechnet, da es "nur" um vermeintlich wenig Geld ging.....


    Alleine das solche Leute mit Ihrer Masche nicht durchkommen, sollte man sich nicht zu Schade sein mehr zu tuen auch wen es mit Aufwand verbunden ist.....

    Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    1) Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten
    2) Mahnverfahren einleiten, glaub die Vorleistungskosten sind da 25,- Euro, kannst aber geltend machen


    hth :)


    Punkt 1 würde ich mir schenken, da sowas i.d.R. mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird.


    Punkt 2 ist der richtige Weg! Einfach einen Vordruck für ein gerichtliches Mahnverfahren kaufen (gibts in jedem Schreibwaren Laden) dann hat der Typ zwei Wochen Zeit zu widersrprechen, tut er dies kommt es zu einem Gerichtsverfahren, allerdings am Wohnort des Beschuldigten.