Zitat
Original geschrieben von H&S
Wenn die IMEI-Nr. bekannt ist, kann das Gerät durch die Netzbetreiber geortet werden. Dazu bedarf es einen richterlichen Beschluß. Liegt der vor, werden die jeweiligen Verkehrsdaten ermittelt und den Behörden zur Verfügung gestellt. Es wird dann der Nutzer des Gerätes (wenn über das sim ermittelbar) zur "Erörterung" vorgeladen.
Gruesse vom KURTi
Theoretisch schon möglich, aber wegen jedem geklauten Handy wird man so einen Aufwand sicher nicht betreiben, da muss schon mehr hinter stecken.......
Zum Fall:
In WISO lief letztens ein ähnlicher Fall: Ein Arzt benötigte dringend 5.000 € in bar und liess sich diese per extra versichertem Wertbrief der Dt.Post zuschicken.
Kaum den Brief in der Hand geöffnet, stellte er entsetzt fest, dass keine einzige Banknote mehr im Brief war.
Die Dt. Post wiegelte natürlich alles ab und berief sich darauf, dass sie eine ordnungsgemäße Zustellung gewährleistet hat und keinen Einfluß auf den Inhalt hat. Das ganze ging dann wohl vor Gericht mit offenem Ausgang, ich denke was anderes wird auch dir nicht übrig bleiben.
Bin mir aber auch in deinem Fall hier sicher, dass es jemand von GLS war, weil wenn das ganze Paket abhanden kommt, zahlt die Versicherung und man kann ja genau zurück verfolgen wo sich die Spur des Pakets verloren hat.
Insofern ist unterwegs kurz öffnen und Inhalt entwenden, natürlich geschickter wenngleich auch Super Asi für den Empfänger.
Sollte jedem eine Warnung sein, solche wertvolle Sendungen zu unterschreiben bevor man den Inhalt kontrolliert hat und wenn der Kurier sich weigert, dann soll er es gleich wieder mitnehmen.