ZitatOriginal geschrieben von bungee1
Stern-Taste mal probiert?
Die ist es!
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von bungee1
Stern-Taste mal probiert?
Die ist es!
Langsam kommt Bewegung in die Seite - die Menüs sind seit heute leicht verändert (u.a. "Meine Extras") und die Kostenkontrolle scheint jetzt auch zu klappen!
Edit: Und die zugebuchten Optionen werden jetzt auch aufgelistet, lassen sich aber immer noch nicht ab-/hinzubestellen per Selbstverwaltung.
Ich bin mal gespannt, wann die ersten Rechnungen erstellt werden.
Dann aber Beeilung jetzt, wenn der Vodafone-Vertrag am 8. ausläuft ![]()
Bei o2 gibt es das "Friends Welcome"-Programm. Sobald Deine Freundin Kundin geworden ist, kannst Du sie werben und bekommst dafür entweder 50 Euro Gesprächsguthaben oder 7000 Punkte für die Bonuswelt. Das ist aber unabhängig von einer Bestellung über einen Händler immer möglich.
ZitatOriginal geschrieben von MKey
Dafür bin ich da...
Andere Frage, wie streng sieht o2 das mit den Studenten Tarifen. Der Vertrag ist für meine Freundin, die ist 22 Jahre alt, also perfektes Studentinnen Alter, allerdings ist sie keine. Hat sie trotzdem Chancen die Studenten Konditionen zu erhalten?
Keine Chance, die benötigen die Immatrikulationsbescheinigung/Studentenausweis.
ZitatOriginal geschrieben von orschomat
Sagt mal, kann das sein, dass Vodafone im Allgemeinen ganz schön teuer ist?
Kann man seine Rufnummer eigentlich schon vor Vertragsende mitnehmen und nur weiterhin die monatlichen Grundgebühren bis zum Vertragsende zahlen?
zu 1) Klares: JA!
zu 2) leider nein. Die Nummer kann erst zum Vertragsende portiert werden. Darauf warte ich auch sehnsüchtig, um Vodafone "Adieu" zu sagen...
Klar, Du kannst ja keinem Unternehmen verbieten, mehr zu leisten als das Gesetz vorsieht.
Man "darf" ja z.B. auch 120 Tage Urlaub bekommen, obwohl im Gesetz etwas anderes steht ![]()
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Entgeltfortzahlungsgesetz
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Also - erst nach 4 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Re: O2 can not do right
ZitatOriginal geschrieben von rampone
Hoffe es ist lesbar,
Nein ![]()
Mensch, PimpNokia, das ist echt riskant, was Du hier machst! In Deinem Profil ist Dein eBay-Name drin, jetzt sieht jedermann hier Deine Aussagen ("Großhändler", GB-weise illegale Filme etc.) und hat Dich dazu als privaten Verkäufer bei eBay - da wirst Du doch ganz fix von irgendwem ans zuständige Finanz- und/oder BAföG-Amt gemeldet und die haben über eBay in Null-komma-nix Deinen Realnamen!
Das Internet ist so gläsern, ich würde etwas kürzer treten...
Ja, wohl regional bedingt - ich bekomme für PLZ 22049 nur das Nokia!