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Ich bin demnächst immerhin (hoffentlich) "Grundstudiums-scheinfrei", hab also alle Voraussetzungen für die ZPs. Nächstes Semester werd ich wohl auch mehr Hausarbeiten und weniger Klausuren schreiben. Mindestens eine Klausur in der letzten Woche dürfte ich aber trotzdem haben, eventuell auch zwei... Definitiv zu- oder absagen kann ich also frühestens Ende April, wenn ich meine Klausurtermine kenne. Eventuell auch erst später, wenn ich den Lernaufwand abschätzen kann...
Ich schließe mich also den anderen Studenten an -- wenn ihr Organisten (;)) es irgendwie schafft, den Termin noch ein wenig nach hinten zu verschieben (und wenns nur eine Woche ist) wäre er deutlich besser gelegen. Wenn nicht, muss es eben irgendwie so gehen 
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Der weiß wohl nicht, was "geschäftsmäßig" heißt...
Also, noch ne Quelle, vielleicht überzeugt die c't ja mehr als die letzten beiden (auch wenns hier nicht um die Impressumspflicht geht -- der Begriff "geschäftsmäßig" wird richtig definiert) 
Zitat
Eine der zentralen Begriffsbestimmungen, die erst zu einem recht späten Zeitpunkt des Gesetzgebungsverfahrens ihren Platz im Gesetz gefunden hat, ist diejenige des 'geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten'. Nach § 3 Ziffer 5 TKG soll darunter 'das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht' zu verstehen sein. Jeder, der nach dieser Definition geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt, ist zum Beispiel zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und unterliegt grundsätzlich auch Überwachungsmaßnahmen durch die Regulierungsbehörde.
Quelle: http://www.heise.de/ct/96/10/050/, Hervorhebung von mir.
[small]Irgendwie erinnert mich der Thread an die Diskussion mit dem Zonk und den Gewinnwahrscheinlichkeiten... Manche Dinge sind einfach falsch, egal wie oft man sie wiederholt ;-)[/small]
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Zitat
Original geschrieben von cestec
ja - Postfach ist nicht ausreichend!
Unwidersprochen -- aber was hat das mit deinen Kontoauszügen zu tun? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von cestec
wuerdest Du dann auch Deine Kontoauszuege online stellen, mit vollen Daten?
Verlangt das irgendjemand von dir? :confused:
Wer sich nicht traut, seine Postadresse rauszurücken, darf eben keine Homepage aufmachen. So einfach ist das
Wer seine Familie nicht mit Adresse ins Netz stellen will, muss eben darauf verzichten, seine Familie überhaupt online zu präsentieren. Und wer nicht von Arbeitskollegen oder Verwandten gefunden werden will, hat immer noch die Möglichkeit, z.B. über eine robots.txt den Eintrag der Homepage in Suchmaschinen zu unterbinden.
Oder kurz: Gesetze können keine Rücksicht auf Paranoia nehmen 
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Zitat
Original geschrieben von D-Love
Die einzige Möglichkeit, seine Privatsphäre zu schützen, bleibt dann wohl nur noch sich eine Postfachadresse zuzulegen.
...die aber -- zumindest laut den beiden von mir verlinkten Quellen -- auch nicht ausreicht, um die Impressumspflicht zu erfüllen.
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Zitat
Original geschrieben von babapapa
Und dort ist durchaus erkennbar, dass eine private Homepage im Stil "Hallo das bin ich und ich habe folgende Hobbies..." kein Impressum benötigt, da nicht geschäftsmäßig. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Links zu Partnerprogrammen führen, die dem HP-Besitzer einen Benefit bieten. Da könnte eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden.
Falsch:
Zitat
Geschäftsmäßig hat nichts mit gewerblich oder kommerziell zu tun! Der Begriff "geschäftsmäßig" ist zwar im TDG selbst nicht explizit definiert, aber im thematisch nah verwandten TKG:
§3 TKG besagt unter Punkt 5 folgendes: "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht
http://www.homolog.de/faq_impressm.htm
Zitat
Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html
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Vielleicht klappt ja das Rezept für Milka-Torte auch mit Kinderschokolade? (Hab jetzt kein besseres Rezept gefunden, eigentlich gehören noch längs halbierte Bananen rein und die Reihenfolge ist auch anders
Also von unten nach oben: Biskuitteig, Bananen, Schokosauce, Sahne, Milkaherzen)
Hier gibts auch ein Rezept für Kinderschokoladentorte 
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Zitat
Original geschrieben von Mekong
Und nun redet wieder über die korrekte Rechtschreibung!!!!
Gerne:
Zitat
"'Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind.'"
Quelle
SCNR 
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Zitat
Original geschrieben von laika
BTW: ich habe (ebenso wie Elke) auch keinen Schuhschrank!
...und stattdessen die Garage zum Lager ausgebaut? 
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Ich hab mir in letzter Zeit ein paar DSLRs näher angeschaut und die 300D ist ziemlich schnell rausgefallen, weil ihr relativ viele manuelle Einstellmöglichkeiten einfach fehlen. Wenn Einsteigerklasse, dann würde ich eher die Nikon D70 empfehlen, die hat soweit ich mich erinnere auch eine recht gute Serienbildgeschwindigkeit. Die 20D ist der 300D aber IMHO auf jeden Fall vorzuziehen, trotz des Preisunterschiedes.