Moin liebe Leute, danke für eure ehrlichen Antworten.
Ich habe leider vergessen zu schreiben, dass ich mittlerweile einen dieser Verträge benutze auf einem Zweitgerät und den anderen ab und zu für Besuch aus dem Ausland zur Verfügung gestellt haben auf einem einfachen Smartphone.
Aber richtig, sehr viele Jahre lagen sie ungenutzt rum, also auch nichts verbraucht.
Danke für die Korrektur des Thread-Titels. Dadurch, dass o2 nicht den Begriff Kündigung verwendet und stattdessen schreibt, dass ich bezahlen muss, habe ich den Titel so gewählt, dass es sich auf das „Zurückziehen“ eines vorerst eingeräumten Rabattes bezieht.
Für alle kritischen Stimmen, die meine Anfrage als „Mimimi“ bezeichnen: ich verstehe die ökonomische Aussage dahinter, aber ich brauche nicht erzogen zu werden. Ich stelle sachlich eine Frage und möchte nicht, dass jemand so mit mir spricht.
Zu den Fakten: o2 räumte mir dieses dauerhafte Angebot ein. Das sind o2 Vorgaben gewesen zum Zeitpunkt von 2018 anscheinend. Und damit muss o2 dann auch als Konsequenz von dessen Entscheidungen leben. Sie baten mich zu bleiben und machten ein Angebot. Basta. Das habe ich genommen. Ob das wirtschaftlich ist oder nicht, ist ein anderes Thema. Ich dachte auch erst: „Huch, ist das nötig?“ Aber wenn es so ist, dass die Winback mit Abschluss eines weiteren - auch sogar kostenlosen - Vertrags mein Haupttarif weitergeführt wird und der Kunde nicht kündigt, dann ist das so.
Hätte o2 einfach den Tarif gekündigt mit 1 monatiger Frist, dann wäre es was anderes. Aber jetzt Geld zu verlangen, was o2 selbst mir als Angebot gab, wundert mich schon.
Liebe Grüße