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Original geschrieben von Hatice
Es gibt die Faustregel,das ein Kind vom Tag seiner Geburt bis hin zur vollständigen Volljährigkeit umgerechnet eine halbe Million Euro kostet. Plus Minus. :eek:
Das wären ja nur schlappe 2300 Euro/Monat... ich denke Du merkst selbst dass diese Faustregel Quatsch ist.
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... Wie lächerlich.
Zum einen wüsste ich nicht was daran ein Spoiler sein soll und zum anderen ist die Serie seit 6 Jahren beendet. Ganz davon abgesehen sollte jemand der sich nicht spoilern lassen möchte einen Thread zu der Serie meiden.
Ach und übrigens gehört es lediglich zum Guten Ton Inhalte in Spoiler zu verstecken, die noch nicht im deutschen TV liefen. aber davon hast Du vermutlich noch nie etwas gehört....
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vesat
kannst Du Dir bitte mal Auftrag 287505 anschauen? Ich habe nun schon die zweite Erinnerung wegen den Vertragsunterlagen erhalten..
Die Unterlagen wurden per E-Mail am 22.12., 25.12. an service@ und am 27.12 an auktion@ verschickt. Gestern gingen sie zusätzlich wie gewünscht per Post raus, dennoch habe ich heute die zweite Erinnerung erhalten. Das verstehe ich nicht, da bei anderen scheinbar bereits von gestern auf heute Verträge geschalten wurden (siehe Base 3für2)
Würde mich freuen wenn Du dich der Sache mal annehmen kannst
Vielen Dank
Michael
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Der gegenseitige Vorwurf der Wahlkampf-Geplänkels zieht sich durch den gesamten Thread, Und ich denke halt, dass wir uns das hier im TT einfach sparen können.
Kommt der Vorschlag deswegen, weil das Thema Wahlkampf-Geplänkel nur bei den Grünen aufgegriffen wird? Ich wüsste zumindest nicht wo man aktuell bei CDU/FDP Wahlkampf-Geplänkel in Bezug auf S21 thematisieren könnte.
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Mal kurz halb-OT
Nehmen wir an, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist korrekt und fristgerecht erfolgt, dass Amtsgericht erlässt aber dennoch einen Titel/Vollstreckungsbescheid aus dem nun auch vollstreckt wird.
Wenn es nun zu einer Kontopfändung kommt, oder zu einer Gehaltspfändung und dem (vermeintlichen) Schuldner dadurch nun weitreichende Nachteile wie Kontenkündigung, Schufa-Einträge, Verlust von Kreditkarten, oder gar Verlust der Arbeitsstelle (weil eventuell Probezeit, o.ä.) und sich im nachhinein herausstellt dass die Forderung nicht berechtigt war, wer haftet dann für die entstandenen Schäden?
Der Gläubiger oder das Amtsgericht, welches einen Titel erlassen hat, obwohl dieser formal nicht hätte erlassen werden dürfen?
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Original geschrieben von Printus
Eben. Es ist völlig egal ob es 4,5+ oder 8 oder 100 Milliarden sind, in jedem Fall liegt es drüber und ist damit nicht mehr im legitimierten Kostenrahmen.
[...]
Und wenn sie nicht drunter bleiben: da brachen wir nicht lange diskutieren, dann ist das Projekt nicht genehmigt. Politisch vertretbar ist es ja eh nicht, wie die Bevölkerungsreaktionen deutlich zeigen...
Stellt sich nur die Frage, wieso der Staat die Baugenehmigung dann nicht entzieht, bzw. niemand dagegen klagt? Und wer hat überhaupt die 4.5 Milliarden in Stein gemeißelt? Was passiert wenn es nun 7 Milliarden kostet, die Bahn die "fehlenden" 2.5 Milliarden aber anderweitig finanziert?
Wenn das Projekt also, wie Du sagst, nicht legitimiert ist - handelt es sich quasi um ein illegales Bauvorhaben dann zieh doch vor Gericht und stoppe es. Sollte doch ganz einfach sein.
Die Bevölkerungsreaktionen zeigen überhaupt nichts ganz deutlich. Ein paar Tausend Demonstranten lassen keine Rückschlüsse auf 82 Millionen Bürger zu. Daran ändert auch die miese Stimmungsmache der Medien nichts. In den Umfragen sinkt die Anzahl der S21-Gegner von Woche zu Woche.. aber die sind ja bestimmt eh nicht repräsentativ.
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Okay, dann habe ich das falsch verstanden. Wobei ich mich frage wie das Gericht dem Antragsteller einen Widerspruch bestätigen kann und danach dennoch auf Antrag einen Titel ausstellt. Das alles klingt für mich ziemlich paradox, aber genaueres wird wohl nur OP oder dessen Bekannte sagen können
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Original geschrieben von stanglwirt
weil der widerspruch dort garnicht eingegangen ist? sonst hätten sie wohl reagiert und den vollstreckungsbescheid nicht erlassen.
Das passt aber nicht damit zusammen, dass der Energieversorger den Erhalt des Widerspruchs bestätigt und mit Klage gedroht hat.
Mir ging es aber primär auch nur um die Aussage von J-P dass fristgerechter Widerspruch gegen den Mahnbescheid einem Volkstreckungsbescheid nicht entgegen steht.