Na das ist ja ein Ding. Und wenn ich bei Wikipedia nach Troll Suche, finde ich deinen Nick?
Beiträge von ElChefe
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Hab geguckt, aber nix gefunden. Magst mich erleuchten?
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Ich verstehe das Problem nicht.
Deutsche und Ausländer zahlen deutsche Maut. (Zahlen also faktisch beide Maut)
Deutsche und Ausländer erhalten deutsche KFZ Steuer erstattet. (Zahlen also faktisch beide keine KFZ Steuer)Wo ist die Diskriminierung?
Es ist offensichtlich wer hier die Grundrechenarten nicht beherrscht... Wenn dann sogar noch festgestellt ist, dass Steuern nicht zweckgebunden sind, kann auch die Rückerstattung nicht zweckgebundener Mittel nicht mit einem Zweck (Maut?) zusammenhängen.
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Original geschrieben von Gag Halfrunt
Die EU interessiert sich nicht dafür, wie die Diskriminierung von nicht deutschen EU-Bürgern erreicht wird, sondern nur dass dies der Fall ist.Es gibt keine. Jeder, auch der Deutsche, muss die Maut zahlen.
Wie Deutschland mit seinen Steuergeldern umgeht und welche Steuern überhaupt erhoben werden spielt keine Rolle und geht die EU einen feuchten Dreck an - es sei denn das Gesindel in Brüssel hat Angst, dass Deutschland durch den Wegfall der KfZ Steuer den bürokratischen Wahnsinn nicht mehr finanzieren kann...
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Ich würde mal sagen ... endgültig. :pIch kann kein einziges Argument dafür finden, dass die ausschließlich für deutsche Kfz-Halter zugesicherte Kostenneutralität alle Maut-Zahler (also auch ausländische) gleichstellt.
Deutsche Halter werden im Gegenzug zur Maut vom deutschen Staat entlastet ... EU-Ausländer aber nicht. Im Ergebnis entstehen Mehrkosten ausschließlich für Ausländer. Darin keine Ungleichbehandlung zu sehen, halte ich für vollkommen abwegig.
Lächerlich. Was geht es die EU an, wie Deutschland mit einer nationalen Steuer umgeht? Deutschland kann die KFZ-Steuer erlassen wem immer es möchte...
Die Maut an sich muss jeder Zahlen, auch der Inländer.
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Priceline oder Hotwire
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Original geschrieben von Andreas24
Wenn Du noch ne fundierte Begründung für Deine Aussage spendierst, könnte das ein herausragender Post werden...
... aber so :flop:Er hat eine Frage gestellt, ich habe diese beantwortet.
Für dich kann ich es aber auch gerne begründen: Die hier notwendigen Stichpunkte sind: 553 BGB, Zuzugsrecht, enge Familienangehörige. Damit solltest Du genügend im Internet finden.
Edit: Extra für Dich: LG Potsdam, Urteil vom 04.09.2012 - 4 S 96/12
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Der Vermieter kann den Auszug des Sohnes nicht verlangen.
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Was weiß ein Erfolgsfan schon von echter Liebe...
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Original geschrieben von migolf
Nein, habe ich nicht. Bin aber auch noch nicht auf die Idee gekommen, mich gegen meinen Partner (Frau, Freundin, wie auch immer) zu versichern. Sorry!migolf
Hättest Du den Artikel gelesen wäre dir der Unterschied zwischen Frau und Freundin bewusst. Und nein, es geht hier nicht um die Sonnenbrille von Schatzi. Sorry.