Beiträge von Klose1

    Zitat

    Original geschrieben von Manski
    Aber immer die Rabattaktionen auf die Laufzeitverträge und die 150 FreiSMS mitberechnen, da kann es dann wieder gut sein, dass man mit dem Abschluss auf der Eplus-Homepage günstiger fährt. :top:


    Die Aktion sind und die 150 frei sms sind allegemeingültig.
    Über den Händler schließt man den gleichen Eplusvertrag wie über die Eplushomepage ab.


    M.M.n rentiert sich ein Abschluss über die Eplushomepage fast nie.
    Abgesehen von der Sicherheit.

    Hi,


    sehe ich das richtig, dass das Studentenspecial nur für Geworbende gilt, die ihren Vertrag auf der Eplushomepage bestellt haben?


    Das maximalste für Eplusneukunden, die Ihre Verträge über Händler abgeschlossen haben ist doch dann 70€?(2 Neukunden?

    übernimmt Rechtsschutz?


    Hallo zusammen,


    habe im Moment noch keine Rechtsschutz, aber leider eine Forderung von knapp 300 € gegenüer einem Internethändler.
    Die Richtigkeit der Forderung steht außer Frage, da es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt.


    Nun bin ich auf diesen Thread und diesen interessanten Auszug, den ein User aus seinem Rechtsschutz gepastet hat.
    Und zwar, wann diese 3 Monate keinen Einfluss haben:


    * Arbeits-Rechtsschutz
    * Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug)
    * Sozialgerichts-Rechtsschutz
    * Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    * Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten*
    * Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz



    Zählt meine Forderung aus einem Internetgeschäft( Ich:Kunde, Debitor: Händler) auch zu Vertragsrecht?
    Sorry, meine Ahnung hält sich in Grenzen, aber hier schein viele Juristen unterwegs zu sein :).


    Kann mir außerdem jemand einen Tipp für eine günstige Rechtsschutzversicherung geben?
    Huk Coburg ist m.M.n. in Sachen KFZ-Versicherung unschlagbar, aber ob deren Rechtsschutzversicherun auch die günstigste weiß ich leider nicht.


    Danke schon mal für alle Hilfen.


    mfg


    Klose1

    Hi,


    hat zwar nur indirekt etwas mit diesem Thema zu tun, aber was ist eigentlich, wenn man schon währen der Zivizeit studieren geht? Ein Kumpel will das vielleicht machen, aber ich meinte, dass das nicht erlaubt sei. (oder?)
    Andererseits es erfährt doch auch keiner? Und nach dem Abschluss können die einem wohl schlecht noch das Zeugnis abnehmen.


    Was denkt Ihr?

    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    Weiterhin sind dabei zu beachten, wie ich glaube schon erwähnt habe, dass die CC einige Stunden zeitverzögert arbeitet, manchmal spinnt, und nicht rechtsverbindlich ist.


    :)


    :D.


    Okay, jetzt hat es glaube ich auch der Letzte verstanden.
    Ansonsten melde ich mich noch mal ;).


    Danke für die HIlfe.