Hier eine kleine Aufklärung.
Ich bekomme 0.30 EUR pro km am Tag für Hin- UND Rückfahrt. Bei 53km sind das bei 20 Arbeitstagen 636,- EUR.
Diese erscheinen auf der Lohanbrechnung als steuerfreie Fahrtkosten. Da ich Leiharbeiter bin handelt es sich bei mir um Einsatzwechseltätigkeit (die seit 2008 nun unter dem Sammelbegriff Auswertstätigkeit betitelt wird).
Es wurde hier mal angedeutet, dass es keine steuerfreien Fahrtkosten mehr gäbe. Laut dieser Info: http://www.info-zeitarbeit.de/…2_2007_iGZ-Rechtsinfo.pdf
gibt es jedoch sehr wohl steuerfreie Fahrtkostenerstattungen:
Zitat
Im Bereich der bisherigen Einsatzwechseltätigkeit, unter welche auch die Zeitarbeit fiel, galt bisher die so genannte 30-km-Grenze. Das hieß, dass ein Zeitarbeitnehmer nur dann steuerfreie Fahrtkosten-zuschüsse erhalten konnte, wenn er mehr als 30 km zum Einsatzort fuhr .
In meinem Fall also steuerfrei, da ich mir als 30km Weg zum Einsatzort habe. Und ab 2008 ist es soagr ab dem 1. Kilometer steuerfrei.
Nicht geklärt ist jetzt jedoch noch folgende Tatsache warum ich die Fahrtkosten die in der Lohnsteuerkarte unter Punkt 17 aufgeführt sind (über 6000,- EUR). Nun doch zu versteuern sind. Das Lohnsteuerprogramm rechnet die gezahlten steuerfreien Fahrtkosten zu meinem Lohn hinzu.
Gibt ja jetzt eigentlich nur drei Möglichkeiten:
1. Ich muss die Fahrtkosten nun doch versteuern, weil inzwischenzeit doch wieder irgendein Gesetz oder Regelung geändert wurde.
2. Diese Fahrtkosten gar nicht in Punkt 17 auf die Lohnsteuerkarte gehören.
3. Da die vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse (Fahrtkosten) höher sind als meine tatsächlichen Werbungskosten, muss ich nun die Differenz nachversteuern. Keine Steuernachzahlung hätte ich dann erreicht, wenn ich monatlich ca. 500 EUR an tatsächlichen Fahrtkosten gehabt hätte.
Am plausibelsten halte ich dann doch die dritte Möglichkeit.